Bei vielen Onlineshops konnte man ja bisher auch nicht zugelassene Teile für in Deutschland gemeldete Autos kaufen. Meist wurde da dann der Hinweis "im Bereich der StVZO nicht zugelassen" verwendet.
Ich habe grad einen Artikel in der neuen "Oldtimer-Praxis" gelesen dass diese angehängte Erklärung lt. Oberlandesgericht Hamm nicht zulässig ist.
Das bedeutet, dass Shops nur noch Teile anbieten dürfen die ein amtliches Prüfzeichen (E-Nummer) tragen oder eine ABE, bzw. Gutachten haben.
Tuningteile ohne Zulassung
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Was ist denn da los?
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Die haben Probleme
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hm, ich kann mir nicht vorstellen, das dieses Urteil so bestand haben wird.
Es gibt nun mal genug Rennserien in D. Die Teams benötigen Teile, für man keinen ABE braucht.
Oder sie schreiben dann halt Teile ausschließlich für den Rennsport geeignet, oder so.
Oder ganz extrem, die dürfen nur noch gegen vorlage einer Rennfahrerlizenz verkauft werden, aber auch das wäre sehr hart. -
Ich glaube auch nicht das das durchgesetzt wird. Überlegt mal allein was für MwSt wir bezahlen für Tuningteile - egal ob legale oder illegale Teile.
Frau Merkel und Co. brauchen das Geld
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Jimmy, das Urteil ist vom September letzten Jahres - und immer noch gültig.
Der Link der zu der Abmahn-seite führt sagt eigentlich schon alles. Einige Anbieter kriegen jetzt Post von irgendwelchen Anwälten... kennt man ja schon.Motorsportteile wie von Sandtler oder ISA-Racing sind da wohl nicht betroffen, da die Fahrzeuge nicht der StVZO entsprechen müssen.
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Zitat
Original von bpaspi
Jimmy, das Urteil ist vom Oktober letzten Jahres - und immer noch gültig.
Der Link der zu der Abmahn-seite führt sagt eigentlich schon alles. Einige Anbieter kriegen jetzt Post von irgendwelchen Anwälten... kennt man ja schon.Motorsportteile wie von Sandtler oder ISA-Racing sind da wohl nicht betroffen, da die Fahrzeuge nicht der StVZO entsprechen müssen.
Hallo Bernd,
ja auf das Datum habe ich nicht geachtetAber der Weg wird wohl der selbe sein, man verkauft ab sofort nur noch Rennsportteile
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Schwierig, Jimmy was soll der Verkäufer darunter schreiben? "Für den Strassenverkehr nicht zulässig nur für Motorsport und Rennfahrzeuge"?
Das sind genau die Dinge die das Gericht ja beanstandet hat!Bin mal gespannt wie die Dingsbumsfirma darauf reagiert
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Die einzigen die davon profiterien sind dei Abmahnanwälte.
und da hier nur noch eingeschränkte Gebühren verlangt werden dürfen, hat sich das bald auch erledigt mit den Abmahnungen.
Ergo gibts weiter Teile!