Bekomme ich den Schein oder Brief mit?
Eins von beiden, beides oder keins?
Der Verkaeufer will das Fahrzeug selber abmelden und mir die Dokumente dann nachsenden.
Bekomme ich den Schein oder Brief mit?
Eins von beiden, beides oder keins?
Der Verkaeufer will das Fahrzeug selber abmelden und mir die Dokumente dann nachsenden.
Der Verkäufer braucht beide Briefe sowie Kennzeichen um das Auto abzumelden.
Bei mir gab es bisher immer Geld gegen beide Briefe und den Schein und ich hab das Auto dann selber umgemeldet.
Ich kenne es auch entweder beim Bar bezahlen das man Fahrzeugschein und Brief bekommt und dann der neue Käufer selbst ummeldet.
Oder der Verkäufer meldet das Fahrzeug schon vorher ab. Man zahlt holt Fahrzeugschein, Brief, Schlüssel usw. meldet es an und holt es dann mit den Kennzeichen ab.
Evt. noch Kurzzeitkennzeichen.
Moin!
Streng genommen ist der Brief die Besitzurkunde. Somit bist Du dann im Besitz des Wagens, aber er gehört Dir nicht. Daher würde ich immer nur Geld gegen Brief tauschen.
ZitatOriginal von Q-Treiber
Moin!
Streng genommen ist der Brief die Besitzurkunde. Somit bist Du dann im Besitz des Wagens, aber er gehört Dir nicht. Daher würde ich immer nur Geld gegen Brief tauschen.
Hmm... ist es nicht eher so:
Schein = zeichnet den Besitzer aus
Brief = zeichnet den Eigentümer aus?
Weil du oben 2 mal von Brief sprichst...
Also erst einmal die Begriffe klären:
Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte KfZ-Schein
Zulassungsbescheinigung Teil II ist der alte KfZ-Brief
Der Eigentümer wird in Teil II ausgewiesen. Daher immer diesen Teil gegen Geld tauschen.
In Wikipedia ist es schön zusammengefasst:
ZitatSo ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben.
ZitatOriginal von Q-Treiber
Also erst einmal die Begriffe klären:Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte KfZ-Schein
Zulassungsbescheinigung Teil II ist der alte KfZ-BriefDer Eigentümer wird in Teil II ausgewiesen. Daher immer diesen Teil gegen Geld tauschen.
In Wikipedia ist es schön zusammengefasst:
Verkäufer sagt, er braucht beides um das Auto abzumelden.
Gibt mir aber ne Kopie mit.
Zum abmelden benötigt man das meines Wissens auch. Aber du brauchst genauso beide Original Papiere und die Abmeldebestätigung die er mitbekommt.
Ich versteh das Problem nicht???
Auto wird vom Noch Besitzer abgemeldet. Nach dem Abmelden bekommt er das Geld, du nimmst das Auto danach mit ( mit Kurzzeitkennzeichen) oder du lässt es bei ihm stehen und meldest es selbst erst mal an.
Wenn ihr im selben Landkreis wohnt, trefft euch doch bei der Zulassungsstelle und meldet das Auto gemeinsam um.
Ich glaube, es gibt kein Problem. Er möchte einfach nur wissen, wie der übliche Ablauf ist
man braucht seit neustem nur noch den kleinen Brief zum Abmelden! der große Brief wird nicht mehr benötigt, das ist definitiv falsch was der Verkäufer sagt! Mach einen Kaufvertrag und besteh drauf dass du gleich beides kriegst und den wagen abmeldest, könnt ihr alles im Kaufvertrag fest machen, ohne die Papiere gleich zu kriegen würde ich das nicht mitmachen!!! Zumal der Verkäufer muss doch auch die Schilder mitnehmen zur Abmeldung, der muss doch die Marke hinten vom Tüv entwerten, wie will er das denn machen wenn du mit dem Wagen mit seinen Schildern wegfährst ? F
So wie das klingt hat der Verkäufer einen an der Waffel!
ZitatOriginal von Corv
Ich glaube, es gibt kein Problem. Er möchte einfach nur wissen, wie der übliche Ablauf ist
Richtig.
Auto hab ich mit, Kaufvertrag und alles.
Papiere schickt er mir Montag zu.
Sollte klappen da der Kollege sehr vertrauenswuerdig erschien.
Mal sehen.