Neuwagen gekauft, Autohaus fühlt sich betrogen

  • Servus Jungs,

    Ich habe mal ein etwas seltsames Thema, will es aber einfach mal loswerden und andere Meinungen hören.

    Meine Frau und ich haben im letzten Jahr einen neuen Dailydriver gekauft. Einen KIA Ceed Plug in Hybrid. Die Kiste wurde zwischenzeitlich auch schon an uns ausgeliefert.

    Der Preis für den Neuwagen lag 10k unter dem Listenpreis. Ich habe einen Kaufvertrag mit ausgewiesenem Rabatt und allen Finanzierungsmodalitäten.

    Nun hat sich das Autohaus bei mir gemeldet und meinte ich müsse die 4500€ BAFA Prämie vom Staat noch zahlen. (Elektroprämie)

    Im Kaufvertrag wurde darüber nix vereinbart...

    Gestern hatte ich doch tatsächlich einen Brief vom Anwalt im Briefkasten mit der Aufforderung die 4500€ zusätzlich zu leisten.

    Ich persönlich bin relativ entspannt, da die 10k im Kaufvertrag als "Rabatt" ausgewiesen wurde. Aber mich würden auch mal andere Meinungen interessieren. Meint ihr das Autohaus hat eine Chance an meine BAFA Prämie zu kommen?

  • Moin!

    Ich sehe das Autohaus in schlechter Position. Du hat mit Vertrag ein Produkt gekauft. Das es zufällig noch eine staatliche Förderung gibt berührt den Kaufvertrag nicht.

    Etliche Händler nutzen das Nichtwissen von Kunden aus um Lockangebote zu machen. Oft werden dabei Bafa-Förderungen als Rabatt ausgewiesen.

  • Hast du das Fahrzeug denn als Cashgeschäft gekauft oder Finanziert?

    Bei Cash:

    Ich würde sagen, da hat der Verkäufer wohl etwas falsch gemacht. In der Angebotsphase kann er dieses "Extra/Bonbon" welches Momentan vom Saat Subventioniert wird um die Elektromobilität zu fördern als Rabatt mit ausweisen, damit du als Kunde siehst wo man nach allen Abzügen (inkl. Saat/BAFA) landet.

    Im Kaufvertrag sollte aber nur der Händlerrabatt stehen. Dieser ist je nach Nettolistenpreis bei Plug In Hybrid auch unterschiedlich und MUSS gegeben werden, damit man die Förderung erhält (Elektromobilitätsprämie ist zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte von der Automobilindustrie/Zusätzlich gibt es aktuell die Innovationsprämie(verdoppelung der Staatlichen Elektroprämie, beschränkt auf 31.12.2021).

    Die Elektromobilitätsprämie, ist dann NACH Zulassung vom Halter selbst online zu beantragen.

    Beim Leasing gab es zu Anfangs die Möglichkeit auch vom Händler die Prämie zu beantragen, wurde mitlerweile aber eingestellt.


    Bei Finanzierung oder Leasing wird sonst als auch die Prämie als Anzahlung genommen, hier musst du natürlich diese erstmal vorab an das Autohaus überweisen.

    Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben. ansonsten kann man auch auf der BAFA HP alles wichtige Nachlesen.

    Ich wünsche dir trozdem viel Erfolg,

    Viele Grüße

    Chris

  • Das Auto habe ich zu 2/3 bezahlt und 1/3 finanziert. Daher ist aus meiner Sicht das Auto vollständig bezahlt.

    Für mich stellt es sich so dar, dass das Autohaus zu dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis auch noch die 4500€ BAFA Prämie haben möchte.

    Angeblich haben sie im Kaufvertrag die Prämie als Rabatt ausgewiesen.

    Seit Bestellung sind mehr als 6 Monate vergangen. Daher kann das Autohaus wohl auch keinen Irrtum mehr anmelden und den Vertrag anfechten.

  • Zwischem Bauchrecht und Rechtsanwaltsrecht liegen Welten, deswegen sei mal lieber nicht so entspannt.

    Ich hab mal geschaut, der Wagen geht los bei ca. 35.000, davon wurde die 10.000 vom Autohaus als Rabatt eingeräumt, wobei der nirgens aufgeschlüsselt ist wie der sich zusammensetzt und du hast dich im Hintergrund gefreut das du dann die Staatliche "Förderung" von 4.500 noch bekommst, den Neuwagen also fast zum halben Listenpreis. Das ist n Angebot was man gerne annimmt. Gehst du aber mal auf die Homepage von Kia so wird da von einer Innovationsprämie von 6.750 Euro gesprochen deren Erklärung unter klein 2 beschrieben wird welche dann sehr weit unten auf der Homepage zu finden ist. Hier wird dann auf die "Förderung" eingegangen, somit hat dir das Autohaus von sich aus einen Rabatt von 3.250 Euro, also < 10% eingeräumt der durchaus im Rahmen ist. Die Frage ist wie das alles ein Richter sieht, denn ich gehe davon aus das Ihr da landet oder Ihr euch Anwaltlich vorher einigt.

    Aktualisere den Beitrag bitte wie das weitergeht oder dann ausgegangen ist.

    Gruß

    Peter

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Ich denke, ohne den Vertrag vorliegen zu haben, wird das selbst ein Jurist hier nicht beantworten können.

    Navy Blue Pearl, Baujahr 2005, Billman250 GenX Kettenspanner, Spoon Ölwanne, Öltemperaturanzeige, Ölfiltersicherung, Koyo-Wasserkühler, Stahlflex, Subframe und Steering Collars, SKEED Brace, Ultra Racing Rear Lower Brace, Ultra Racing Domstrebe, Ingalls Motordämpfer, Öhlins Road & Track 10k/10k mit Sakebomb Low-Profile Mounting Forks, J's Racing RCAs vorne und hinten, Bridgestone Potenza Sport (17 Zoll OEM), Stoffverdeck, Rick's Headrest Wind Blockers, Recaro PP, Alpine CDE-183BT, Eton Pro 170.2

  • Besorg dir die AGB vom Autohaus die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren, nicht das da was verklauselt drin steht.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Das Auto habe ich zu 2/3 bezahlt und 1/3 finanziert. Daher ist aus meiner Sicht das Auto vollständig bezahlt.

    Für mich stellt es sich so dar, dass das Autohaus zu dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis auch noch die 4500€ BAFA Prämie haben möchte.

    Angeblich haben sie im Kaufvertrag die Prämie als Rabatt ausgewiesen.

    Die Höhe der Finanzierung spielt hier keine Rolle. Fakt ist, dass das Fahrzeug bis zur Vollständigen Bezahlung Bankeigentum ist.

    Wurde mit dem Verkäufer die Anzahlung besprochen? Zb auch wie sich die Anzahlung zusammensetzt? Dies sollte alles gesondert auf dem Darlehensvertrag stehen. Dieser ist genauso zu berücksichtigen wie der Kaufvertrag, da dieser ein Vertragsbestandteil ist.

    Evtl. gibt es ja die Möglichkeit den Kaufvertrag geschwärzt einzustellen, dann kann man sich ein besseres Bild machen.

    Bin ja mal gespannt wie das ausgeht. Bitte halte uns auf dem laufenden.

  • Also irgendwie muss ich mich mal wieder über diese Welt wundern.

    Nach dem Eingangspost war für mich eigentlich alles klar, es besteht ein von beiden Seiten unterschriebener Kaufvertrag in dem ein Kaufpreis festgelegt wurde. Im Kaufvertrag wurde ein Rabatt genannt. der nicht näher definiert wurde. Für den so reduzierten Betrag wechselt das FZ den Eigentümer.

    Meinem (Rechts-)Empfinden nach: Aus basta. Auto verkauft.

    Der Käufer kann >> zusätzlich<< eine Förderung des Staates annehmen, genauso gut eine Förderung durch seine Oma, Schwester, Lottoannahmestelle, Erbschaft, whatever. Geht das Autohaus nichts an, wer den Käufer fördert. Eine Umweltprämie ist nach Aussagen des TEs >>nicht<< Bestandteil des Kaufvertrags, da nirgends ausgewiesen.

    Und dabei würde ich es belassen. Rückschreiben vom eigenen Anwalt mit Klarstellung des Sachverhaltes und gut ist.


    Mal als Beispiel warum ich mir so sicher bin:

    Mein Firmenwagen musste zum Service, ich bringe ihn morgens in die Werkstatt und bekomme vom verschlafenen Verkäufer nachdem ich einen Mietvertrag unterschrieben habe einen Leihwagen übergeben. Den Schlüssel gebe ich meiner Frau die mich zur Arbeit und danach wieder nach Hause fährt. Dabei baut sie einen selbstverschuldeten Unfall, 10.000 EUR Schaden.

    Die Werkstatt freut sich und fängt an den Wagen zu reparieren. Zwei Wochen später flattert die Rechnung mit ausgewiesener Selbstbeteiligung i.H.v. EUR 1.000 ins Haus.

    Der verschlafene Verkäufer hatte aber vergessen das Feld "Selbstbeteiligung" im Mietvertrag auszufüllen. Es stand kein Betrag drin. Ergo musste ich auch keine SB bezahlen.

    Trotz mehrfacher Androhung den Fall vor Gericht zu bringen ist es nie soweit gekommen, das Ganze ist jetzt 8 Jahre her. Das letzte Schreiben des (inzwischen vierten) Anwalts bekam ich vor einem halben Jahr.

  • Nun gibt es ein Update: Nach zwei Drohschreiben vom Anwalt, welche ich sachlich mit der Bitte um Erklärung beantwortet habe, kam nun ein Schreiben vom Gericht. Das Autohaus will mich wirklich verklagen... Zwischenzeitlich musste ich mir einen Anwalt suchen, nach der ersten Schilderung der Sachlage kann er das forsche Vorgehen des gegnerischen Anwaltes noch nicht ganz nachvollziehen.

    Wir werden sehen... die Sache landet wohl bei Gericht.