Ärger beim Versicherungswechsel

  • Hallo Leute,


    ich bitte einmal um ein wenig Hilfe in dieser ärgerlichen Angelegenheit. Ich wollte mit meinem S zu dieser Saison (Beginn April) die Versicherung wechseln. Meine bisherige Versicherung (Vers. A) hat einem kurzfristigen Wechsel zugestimmt, da ich bei denen schon lange bin, noch mehrere andere Versicherungen dort habe und sie keine Kasko bieten können, die den Nürburgring einschließt. Sie haben mich auf Kulanz rausgelassen, nur musste der Wechsel halt bis zum 1. April durch sein.


    Ich bin daraufhin bei Versicherung B angedockt, habe alle Unterlagen eingereicht und dann gewartet. Ende März haben sie mir tatsächlich die Versicherungsbestätigung zugeschickt. Allerdings haben sie haufenweise Fehler bei der Bearbeitung gemacht. Falsch angegeben waren:

    - Kennzeichen (daran scheiterte dann die Anmeldung)

    - Kilometerstand

    - SF Klasse


    Ich vermute, Vers. B hat intern zwei Fälle vertauscht.


    Da ich mich Anfang April auf einer Reihe von Dienstreisen befand, konnte ich mich erst nach ein paar Tagen damit beschäftigen. Da hatte ich bereits den Brief von Vers. B im Briefkasten, dass eine Anmeldung bei der Zulassungsbehörde nicht möglich sei, da die aufgeführten Daten nicht mit den dortigen übereinstimmen und ich mich schnellstens mit ihnen in Kontakt setzen solle. Ich habe sofort den Fahrzeugschein und die anderen Daten erneut zugeschickt. Das war dann bereits am 9. April. Natürlich hat aber mittlerweile Versicherung A den alten Vertrag wieder in Kraft gesetzt, da das Auto ja nicht zum 1. April umgemeldet wurde.


    Da ich keinen Fehler gemacht habe, habe ich Vers. B aufgefordert, sich mit Vers. A in Verbindung zu setzen, um die Sache zu klären. Seitdem höre ich von Vers. B nichts mehr. Da ich Versicherung B ein Lastschriftmandat gegeben habe, hat diese aber bereits den Beitrag am 9. April abgebucht. Versicherung A hat dann ebenfalls abgebucht. Ich habe also quasi 2x einen Jahresbeitrag gezahlt. Ich habe mich nochmals am 28. April mit Versicherung B in Verbindung gesetzt mit der Bitte, mir innerhalb einer Woche eine Wasserstandsmeldung zu geben, wie es in diesem Fall denn nun aussieht. Erneut hat es keine Reaktion gegeben, allerdings wurde auch der Betrag nicht zurückgezahlt. Ich habe mittlerweile genug von Versicherung B und will da eigentlich nur noch weg und weiterhin bei Versicherung A bleiben.


    Frage ist jetzt: Was kann ich tun? Soweit ich weiß, kann ich einen Betrag acht Wochen zurückbuchen. Nochmal eine Mail schreiben, dass ich alles rückgängig machen möchte wegen der Untätigkeit von Versicherung B mit der Aufforderung, den Betrag zurück zu überweisen? Und wenn das nicht geschieht, einfach zurückbuchen? Oder Anwalt nehmen? Bitte um Hilfe.

  • Hört sich nach totaler Inkompetenz an. Schade um den Ärger.


    Ich würde:


    Noch eine Email mit der deiner Aufforderung und Fristsetzung (14 Tage?) losschicken und wenn die Frist verstrichen ist, bei deiner Bank das Geld zurückholen. Die Versicherung hat ja auch nachweislich keine Leistung erbracht, daher ist der Fall - soweit ich es als Laie sehe - klar.


    Viel Erfolg

    The value of life can be measured by how many times your soul has been deeply stirred -


    Soichiro Honda

  • Hallo Bleifuss1988


    Was hältst du ganz banal davon, wenn du dich an die (deine persönlichen) Versicherungsberater von Versicherung A und Versicherung B wendest, die die Sache für dich klären sollen!? Vielleicht zu naheliegend, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, wenn man in so einer Situation steckt.


    Hinweis in eigener Sache: Als Vermittler für eine der größten deutschen Versicherungen übernehme ich solche Aufgaben sowohl für Interessenten und für Kunden immer, sodass diese mit solchen Punkten (und vor allem den potenziell daraus entstehenden Problemen) nichts am Hut haben. Im Regelfall läuft da auch alles glatt. Und selbst wenn es mal nicht glatt läuft, stehe dann ich dafür gerade und nicht der Kunde, der sich ja im Normalfall nicht mit versicherungsvertraglichen Gegebenheiten auskennt.


    Es tut mir leid für deinen Ärger. Das klingt tatsächlich nach totaler Inkompetenz der jeweiligen Sachbearbeiter. Du kannst jetzt nur Schadensbegrenzung betreiben, indem du dir entweder einen fähigen Vermittler suchst, der darauf Lust hat, oder die Sache bei vorausgesetzter entsprechender Kompetenz selbst von Beginn an aufrollst.


    Viele Grüße!

    Felix