Hi,
sofern etwas am Fahrwerk eines Fahrzeugs geändert wird, muss die Kiste nochmal abgenommen werden. Entweder TÜV oder Dekra. Das kann dann entweder eingetragen werden oder man muss halt die Prüfbescheinigung mitführen (Deutschland).
Dass es Fahrwerke/Federn mit ABE gibt, die nicht eingetragen werden müssen, iss schon der Hammer, wenn das nicht so ne Möchtegern ABE ist und mans trotzdem vorführen muss.
Für eine Ami Zulassung wär ich auch...dann könnte man wesentlich mehr lustiges Zeug anbauen und vielleicht sogar direkt auf der Airbase Ramstein tanken (die wär ja quasi direkt vor der Haustür). Wenn ich da an den vollschwarzen (auch die Scheiben) Eclipse denke, der im Sommer immer hier rumfährt, mit seiner blauen Unterbodenbeleuchtung und seinem MegaESD oder die Pickup Teile mit den 22er Chromfelgen, der Bummbumm Anlage und den coolen Bronxstyle Typen, die grade so übers Lenkrad linsen, weils halt schon cool iss, wenn man im Auto liegt statt sitzt.
Gruß
ArrowS2K
so ne schweinerei
-
-
Gibt es denn hier im Forum niemend aus Österreich, welcher genau das bereits gemacht hat ???
@ MaxS2K:
Was sagt eigentlich Dein Hondahändler dazu ???
Hast Du ne Omma in Deutschland ?? Wenn ja, dann weist Du ja was zu tun ist.
Gruss
ANDY-S2K -
hab mich heute nochmals erkundigt und es hat sich an der situation nix geändert. wird mein S halt ein "geländewagen" bleiben
meine ganze verwandschaft ist in austria
was solls, verbau ich halt was anderes um das geld
irgendwelche vorschläge? -
WIE WÄRS MIT HÖHENLEGEN
(mein Mitgefühl hast du trotzdem) -
der "neue" suv von honda
-
Zieh da weg.
Muß ja nur kurz hinter der Grenze sein, wegen der Verwandschaft. -
hab heute folgendes beschlossen...
es kommen federn rein
mir ist egal was das tüv sagt. ausserdem ist der S sowieso schon unter der 11cm Regelung, dann fallen die paar cm auch nicht auf. werde die federn abschleifen das keine farbe mehr oben ist. und wenn ich mal zu einer überprüfung muss, kommen die alten federn wieder rein
mir wurden die eibach federn an herz gelegt.
welche federn würdet ihr mir empfehlen? -
MaxS2K schrieb am Thu, 12 February 2004 21:52
bin aufs tüv sauer tieferlegung für den S 2000 ist in österreich nicht erlaubt weil er dann zu tief wird. wir haben eine sau blöde 11cm regelung
also...wer nimmt mich auf? schweiz, deutschland...egal.
hauptsache ich darf meinen S legal tieferlegen
hmmm... kürzlich hab ich mir mal die daten von unserem S auf honda.de angeschaut...
und bei bodenfreiheit steht: 10.8 cm (beim originalen)... -
jap stimmt da wär unser S doch im winter ein idealer schneepflug
-
Das ist jetzt wirklich komisch das sie so streng sind das du nicht einmal eine Tieferlegung von 2.5com durchbringst obwohl du ein Gutachten hast mein tipp wirklich weiter informieren bei Golfs Club oder so die können ja e alles machen mit ihren karren also fragen fragen fragen
-
@ MaxS2K:
Ich verstehe das irgendwie nicht ganz.
Der S wäre schon unter den erlaubten 11cm und jedesmal, wenn ich zu Euch in Alpenländle komme überholen mich GOLF GTI und Co die so tief sind, dass der Auspuff schon am Asphalt kratzt. Wie machen die denn das??? Oder ist die Lobby der GOLF-, POLO- und Kadett - Fahrer bei Euch so gross, dass von staatlicher Seite ein Auge zugedrückt wird und der Stempel beim TÜV gegeben wird???
Wie ist das denn mit Porsche und Ferrari?? Die müssten doch schon Fahrverbot auf Austria's Strassen haben ??? -
Dennis schrieb am Fri, 13 February 2004 07:59
Mich interessiert da eigentlich nur folgendes:
Wenn das in Österreich nicht legal ist, bin ich dann mit meinem Auto in Österreich legal unterwegs???
Ja bist Du, da der Wagen so in D. zugelassen ist und wenn Du als Tourist in Österreich unterwegs bist nicht unter die TÜV-bestimmungen von Ö. fällst.
Das ist ja auch der Vorteil der Amis bei uns. Da sie keine Zulassung vom KfbA brauchen, können sie auch nicht von der hiesigen Polizei bemängelt werden. Allenfalls für Verkehrsvergehen und Ordnungswidrigkeiten gegen die StVO. -
jimmy_a schrieb am Thu, 12 February 2004 22:51
Ach so, aber ich meinete einen ein ABE, das ist so eine Bescheinigung, die mußt du immer bei dir (Auto) haben, und dann brauchst du das Teil nicht eintragen. Das ABE bestätigt aber dem Teil, das es für den Straßenverker zugelassen ist, und geprüft wurde.