Strafzettel für nichts ????

  • also zur story:

    habe mir nen 2. wagen gekauft. am sonntag habe ich ihn 2 käffer weiter von hier herfahren lassen, geparkt auf seiten-parkplätzen an hauptstrasse, nummernschilder ab und der vorbesitzer ist mit denen zum abmelden montag.

    heute komm ich von der arbeit heim. dicker roter wisch an der scheibe vom ordnungsamt, ich solle UNVERZÜGLICH das auto wegschaffen. ausserdem einen babyblauen kleinen zettel an der front scheibe.

    ich muss dazu sagen , ich habe extra ne bemerkung in die scheibe gehängt das ich ihn diese woche anmelden werde.

    kann ich den strafzettel anfechten? was würde der strafzettel kosten? ist es net mit einer VERWARNUNG erstmal getan, anstatt gleich eine reinzuhauen?

  • Keine Chance dagegen anzugehen!!! Alle KFZ die am Straßenverkehr teilnehmen (und sei es wie in deinem Fall passiv, dh. du parkst auf einer offentlichen Straße) müssen angemeldet sein!!!

    Die nächste Stufe ist das der Wagen abgeschleppt und Zwangsentsorgt wird, natürlich zu lasten des Halters. Sprich erst mal dem Vorbesitzer (da ja noch nicht umgemeldet), der dann alle Kosten an dich weiter geben kann.

    Schaf den Wagen sofort auf einen Privatparkplatz oder eine Garage, natürlich nicht fahren denn das ist nicht erlaubt da nicht angemeldet (bleibt eigentlich nur ein Hänger). Das kann sonst verdammt teuer für dich werden!!!

    Oliver



  • Da sprech ich zusammen mit Oli mit einer Zunge und kann mich dem gesagten nur anschliessen.

    zudem:
    Ihr seid das falsch angegangen!!!

    richtig wäre gewesen:
    Der Vorbesitzer hätte die Nummernschilder dran lassen müssen. Du wärst dann mit dem Kaufvertrag und den sonstigen Papieren zur Zulassungsstelle gefahren. Hättest die Schilder auf dem Hof der ZUlassungstelle abgemacht und dort entwertet und entsorgt. Dann hättest Du neue Schilder bekommen und wärst damit wieder vom Hof gefahren.


    Problem ist einfach, dass ein Auto ohne Nummernschilder keine Zulassung besitzt und de facto auch kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) geniest. Somit stellt es eine Gefahr für den ruhenden und fahrenden Verkehr dar. Und Du wirst die Strafe abdrüken müssen. Da gibt keine Ausnahmen.

    Greetz
    ANDY-S2K

  • Aber wenn ich das richtig verstehe war der Wagen ja doch noch angemeldet. Das heißt, das Vergehen ist nicht Teilnahme im ruhenden Verkehr ohne Versicherungsschutz sondern nur ohne Nummernschilder. Und wat nu?? Rolling Eyes Strafzettel doch zu unrecht ??

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • also ich finde da sind einige ein wenig übereifrig.

    bei uns werden solche autos ( ohne kennzeichen) erstmal einige tage beobachtet,bevor da so ein hervorragend gut abzubekomender roter zettel an die scheibe kommt.

    und gleich mal wieder eine dumme frage.

    wie wollen die auf die schnelle an die fahrgestellnummmer kommen ??
    sind die bei allen fahrzeugen an der windschutzscheibe?( hab ich noch nie so drauf geachtet).

    da würden die ja bei uns im unkreis der zulassungstelle viel zu kleben und zu verwarnen haben. gg

    stehen ständig und immer wagen ohne kennzeichen. ( das heißt aber nicht zwangsläufig das sie kein versicherungsschutz haben)



  • De Facto ist es so, dass Nummernschilder Urkunden sind, welche mit gültigem TÜV- und AU-Stempel eine Berechtigung zur Teilnahem am Strassenverkehr dar stellen. Insbesondere auch den Versicherungsschutz beinhalten.

    Würdest Du Deine versicherung nicht bezahlen, dann meldet diese das der Zulassungsstelle. Die netten Herren in Grün versuchen nun Dein Auto ausfindig zu machen und die Plakette abzukratzen.

    Fehlen die Schilder, dann ist dies ein fehlen der Beurkundung. Was sich nun daraus ergibt, musst Du einfach abwarten !!

    Gruss
    A.


    PS: Wusste noch gar nicht, dass im Fridberger/Büdinger Raum die ornungshüter so grass drauf sind und gleich rote Zettel ans Auto heften. (Kenne das auch so wie froggy66 es schilderte.)

  • So, ich weiß was. Ich habe meinen Freund gefragt wie sich dieser Sachverhalt darstellt. Er ist Polizeihauptmeister und sollte sich auskennen. Der Umstand allein, dass ein Fahrzeug ohne Schilder oder nicht zugelassen auf einem öffentlichem Parkplatz steht, stellt keinen Verstoß mehr gegen irgendwelche Gesetze da. Dieses Gesetz ist seit einiger Zeit dahingehend verändert worden, dass ein Verstoß erst vorliegt, wenn es eine Verkehrsbehinderung ist. Dann erst kann eine Anzeige erfolgen die zieht. Also lehn Dich ruhig zurück und lege ggf. Widerspruch ein. Wenn es Probleme gibt kann ich ihn ja noch nach dem Paragrphen fragen der das regelt. Wink

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