Lt. BGH von heute müssen Eltern für von ihren Kindern verursachten Schäden im ruhenden Verkehr haften. Vielleicht hilft das im ursprünglich geschilderten Fall noch etwas. Die Haftpflichtversicherung hat damit den falschen Paragraphen zitiert. Andernfalls sind dann wohl die Eltern haftbar.
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345FAA42A456821D3EDFF/Doc ~E8AA532EF087A492E916865669912CBD9~ATpl~Ecommon~Scontent.htm l
Urteil
Kinder haften für Schäden an parkenden Autos
30. November 2004 Auch Kinder im Alter von unter zehn Jahren haften für Schäden, die sie beim Spielen an parkenden Autos verursachen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht stellte damit klar, daß eine gesetzliche Neuregelung, die Kinder bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr von der Schadensersatzpflicht ausnimmt, nicht für den ruhenden Verkehr gilt. Nach dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können.
Diese Gesetzesänderung kann dem BGH zufolge aber nicht auf Schäden an parkenden Autos angewandt werden. Wenn Kinder in der Nähe von Autos spielten, seien sie im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt und in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Konkret wurden die Eltern von zwei neunjährigen Kinder zu Schadensersatz verurteilt.
Im ersten Fall war ein Mädchen mit seinem Fahrrad auf einem öffentlichen Parkplatz in Duisburg zwischen den dort parkenden Fahrzeugen hindurch gefahren. Sie verlor dabei das Gleichgewicht und stieß gegen das Auto des Klägers, der einen Schaden von 727 Euro geltend machte. Im zweiten Fall machte ein Neunjähriger zusammen mit anderen Kindern ein Wettrennen mit Kickboards auf der Straße. Dabei stürzte er und prallte mit dem Kickboard gegen ein ordnungsgemäß am Straßenrand geparktes Auto und verursachte einen Schaden von 1.900 Euro.
Text: AFP
Bildmaterial: dpa
Lack zerkratzt!
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Habe gestern im Fernsehen auch nen Bericht darüber gesehen und finde das nur gerecht.
Es kann ja auch nicht sein das mir nen Kind mit nen Roller ans parkende Auto knallt und ich daran Schuld sein soll. -
Hier ist ein Artikel über ein Gerichtsurteil, das dem Fall ziemlich ähnlich ist. Hatte aber leider auch nichts genutzt.
http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/279/37242/
Gruß
Thomas -
schubi schrieb am Wed, 01 December 2004 13:53
Hier ist ein Artikel über ein Gerichtsurteil, das dem Fall ziemlich ähnlich ist. Hatte aber leider auch nichts genutzt.
http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/279/37242/
Gruß
Thomas
Ungewöhnliches Verhalten.
So nennt man das wenn dumme Kinder einen den Wagen zerkratzen.