KFZ ummelden zwingend ???

  • Hi,

    weiss jemand wie das aussieht, wenn man umzieht in einen anderen Ort und in diesem Ort aber bereits ein anderes Kennzeichen von ner anderen Stadt gefahren wird ? MUSS ich da mein Auto ummelden oder ist das nicht zwingend ? Ich mein das Kaff iss grade mal 10 km weiter...hat aber unnötigerweise ein anderes Kennzeichen Mad ...und ich mag mein Kennzeichen so wie es ist ! Ich mein von der optisch absoluten Nichtnotwendigkeit mal abgesehen, finde ich es gut so wie es ist. Twisted Evil

    Falls es zwingend ist...wie lange hat man Zeit es sein zu las...ich meine es zu tun (das Ummelden) ?

    Gruß
    ArrowS2K

  • Da hast Du 14 Tage Zeit, danach kommt recht schnell eine Ermahnung der Zulassungsstelle. Ob Du da gleich beim ersten Mal ein Bußgeld bekommst weiß ich nicht. Auf Zeit spielen bringt bei einem Wechsel von einem auf den anderen Zulassungsbezirk nur, wenn Du in den nächsten paar Wochen Dein Auto verkaufen willst

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Als Anmeldeort gilt der Hauptstrandort des KFZ. Bei Privatpersonen in der Regel immer der Wohnsitz. Umzumelden ist sofort, da die Polizei ja den Halter im zweifelsfall unverzüglich ausfindig machen muß.
    Außerdem begeht man den tatbestand der Steuerhinterzieung. Das erscheint komisch weil man ja zahlt, ABER halt in den falschen Stadtsäckel und von daher kann die eigentlich zuständige Stadt (Kreis...) wegen Steuerhinterzieung klagen.

    Oliver

  • Steuerhinterziehung ist das eine - und meist gar nicht so schlimm (Du musst nicht sofort in den Knast). WinkShocked

    Aber auch die Versicherung kann sich EXTREM veraendern. Ich habe einmal nach nem Umzug mein Kennzeichen drei Monate nicht geaendert und in der Zeit 250 DM ZUVIEL bezahlt, da der neue Zulassungsbezirk deutlich preisguenstiger war.

    Da lohnt sich oft sehr schnell ein Ummelden.

    Gruss,
    Nick

  • also das mit der steruhinterziehung kann ich nur nachvollziehen wenn du das bundesland wechselt.

    weil die kfzsteuer ist ländersache, nicht der gemeinde/stadt.

    aber das mit den andern regional einstufungen sollte man auf alle fälle prüfen. besonders wenn man aufs land zieht. so wie ich jetzt. spart mir einigesan versicherung

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    Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
    (§ 27 Abs. 2 StVZO).


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