Überholmanöver mit teuren Folgen
Oberaudorf (re) - Wegen Kennzeichenmissbrauchs und einer Verkehrsordnungswidrigkeit muss sich ein 28-jähriger Raublinger «Motorradcrack» verantworten. Er war in provokanter Weise am Montagnachmittag, gegen 17.15 Uhr, in der Tatzelwurmstraße in Oberaudorf mit seiner Ducati, nur auf dem Hinterrad fahrend, an einer Polizeistreife vorbeigeprescht. Das amtliche Kennzeichen des Motorrads war dabei so nach oben gebogen, dass im «normalen Fahrbetrieb» nur die Buchstaben des Zulassungsbezirks, aber nicht der Individualbereich mit Buchstaben und Ziffern zu erkennen waren. Mit dieser Maßnahme erhoffte sich der Raublinger offensichtlich, bei eventuellen Polizeikontrollen unerkannt bleiben zu können und nicht identifizierbar zu sein. Nur dumm, wenn man dann mit einem eleganten «Wheelie» an der Polizei vorbeifährt und durch das Aufstellen des Motorrads so den Blick auf den unteren Teil des Kennzeichens freigibt.
So war es für die Streifenbesatzung letztendlich auch keine Schwierigkeit mehr, den «Akrobaten» wenig später in der «Aussichtskurve» am Sudelfeld ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Gegen den 28-Jährigen wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Markus
Sudelfeld Getaway oder Bayerischer Ghostrider
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"Tatzelwurmstrasse" -
Das ist ja ganz schön ungeschickt
Aber was sit denn da verbotenes dran gewesen, das Kennzeichen oder die Wheelie-Aktion? -
Jan_B schrieb am Wed, 25 August 2004 11:07
...
Aber was sit denn da verbotenes dran gewesen, das Kennzeichen oder die Wheelie-Aktion?
...die Tatzelwurmstrasse, vielleicht?! -
Jan_B schrieb am Wed, 25 August 2004 11:07
Das ist ja ganz schön ungeschickt
Aber was sit denn da verbotenes dran gewesen, das Kennzeichen oder die Wheelie-Aktion?
Wohl beides! Ich gehe davon aus, dass er innerorts wohl nicht mit nur 50 km/h eine Streife überholt hat; und es heißt ja Zweirad nicht Einrad. Nummernschild hochbiegen wird auch gerne als Urkundenfälschung gewertet, da wurde ich selbst schon 'mal (kostenlos) verwarnt.
Markus -
venes_c schrieb am Wed, 25 August 2004 11:13 Jan_B schrieb am Wed, 25 August 2004 11:07
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Aber was sit denn da verbotenes dran gewesen, das Kennzeichen oder die Wheelie-Aktion?
...die Tatzelwurmstrasse, vielleicht?!
Hi Venes,
an Deiner Stelle würd' ich mich nicht über den Tazlwurm lustig machen. Guggst Du hier
Markus -
Tja hat wohl pech gehabt.
Meines wissens ist es aber nicht strafbar auf dem Hinterrad zu Fahren.
Ich denke eher das er das beliebte Nummernschild nach oben abknicken etwas zu gut gemeint hat.
Denn nach eigener erfahrung mögen es die Jungs in Grün nicht sehr wenn man dieses nicht vollständig erkennen kann -
David81 schrieb am Wed, 25 August 2004 12:28
Meines wissens ist es aber nicht strafbar auf dem Hinterrad zu Fahren.
Doch indirekt! Denn:
1. In der StVO steht das man JEDERZEIT das Kraftfahtzeur unter kontrolle haben muß. Im falle eine Wheeles wird bei allen Gerichten davon ausgegangen das dieses nicht der Fall ist.
2. Braucht sich nur jemand gefährdet, bedrohr oder genötigt Gefühlt haben und schon ist der Fahrer dran.
Oliver -
oliver_f schrieb am Wed, 25 August 2004 12:37 David81 schrieb am Wed, 25 August 2004 12:28
Meines wissens ist es aber nicht strafbar auf dem Hinterrad zu Fahren.
Doch indirekt! Denn:
1. In der StVO steht das man JEDERZEIT das Kraftfahtzeur unter kontrolle haben muß. Im falle eine Wheeles wird bei allen Gerichten davon ausgegangen das dieses nicht der Fall ist.
2. Braucht sich nur jemand gefährdet, bedrohr oder genötigt Gefühlt haben und schon ist der Fahrer dran.
Oliver
Da muß ich dir, wenn auch ungern widersprechen
Es gab vor einigen Jahen in München einen "Muster"Prozess,
wo es ganu um diesen Sachverhalt ging. Es wurden sogar auf der Leopoldstraße veruche gefahren. Der Motoradfahrer, konnte nachweisen das er sein Gefährt so gut unter Kontrolle hat, und wurde frei gesprochen.
P.S. wenn ich der "Bild" trauen kann, ist genau dieser Motorradfahrer ca. 3 Wochen später verstorben (auf dem Hinterrad fahrend)