Jetzt wirft sich bei dieser Diskussion über Firmenwagen eine Frage für mich auf, ist vieleicht etwas OT, aber ich poste es trotzdem mal:
Normalerweise sollte ein Firmenwagen doch auch (oder gerade dafür) gedacht sein, z.B. im Außendienst Kunden etc. zu betreuen (siehe "Kofferraum zu klein"). Nun fahren doch viele Geschäftsführer oder Mitarbeiter in höheren Positionen einen Firmenwagen ohne diesen in dem eigentlichen Sinne für das Unternehmen zu nutzen. Genau so besteht doch die Möglichkeit, sich bei Gehaltsverhandlungen als Zugabe einen Firmenwagen auszuhandeln.
Natürlich werden diese Autos als Geldwerter Vorteil nach der 1% Regelung besteuert, aber wie kann das Finanzamt entscheiden, ob das Fahrzeug angebracht ist oder nicht??? Es steckt hinter diesem Fahrzeug ja kein Nutzen für das Unternehmen sondern lediglich ein privater Vorteil.
So fährt zum Beispiel ein Kunde von uns (Bauunternehmer, hauptsächlich Abrruch und Straßenbau) als einen seiner Firmenwagen eine Brabus C-Klasse. Es ist absolut unmöglich mit diesem Auto auf irgendwelche Baustellen zu fahren, wurde vom Finanzamt aber als Firmenwagen akzeptiert.