S als Geschäftsauto für Selbstständige

  • Mal eine ganz ausgefallen Frage hier an die Selbstständigen :)


    Gibt es hier Mitglieder die Selbstständig sind und das Auto als Geschäftsauto nutzen?


    Hier würde mich interessieren, wie ihr die steuerliche Absetzung regelt und inwieweit das Finanzamt und in welcher Höhe es euch das Auto "bezahlt" :)

  • ...ähm, ich kenne das so: Vollkosten für das Fahrzeug ermitteln, durch die insgesamt gefahreren Kilometer teilen und mit den geschäftlich gefahrenen Kilometern mutiplizieren. Den Betrag dann absetzen. Es sei denn, Du hast noch ein zweites Auto und kannst glaubhaft machen, dass Du den S ausschließlich geschäftlich nutzt. Dem Finanzamt ist nahezu gleichgültig, welcher Aufbau sich oberhalb der vier Räder befindet. Wenn Du als Gründer einer Pommesbude einen Maybach anschaffst, werden sie allerdings schon mal die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen.


    Mal ganz davon abgesehen: Wenn Du Dich jetzt grad selbständig machst, geh lieber zum Steuerberater, Du glaubst garnicht was da alles geht.

  • Zitat

    Original von Texel
    Dem Finanzamt ist nahezu gleichgültig, welcher Aufbau sich oberhalb der vier Räder befindet.


    Nicht mehr !! Die schauen sich Dein Gewerbe an und beurteilen dann ob es sich bei dem "Geschäftswagen" eher um privates Vernügen auf Geschäftskosten handelt oder einen echten Geschäftswagen handelt. Ein Bekannter von mir hat deshalb seinen 911er nicht mehr durchbekommen und hat jetzt auf C63 AG umgesattelt. Begündung des FA: Der Kofferaum beim 11er sei zu klein um Hardware zu transportieren.


    Letztendlich entscheidet aber das jeweilige FA wie es die Regelung auslegt.

  • Hehe Stocky :) Nene, nicht das Gewerbe was du glaubst, da bräuchte ich ein SL für, gar nicht mein Ding :)


    Ein Freund von mir wollte sich auch einen Porsche Cayenne neu kaufen, das Finanzamt hat es nicht als Geschäftsauto durchgehen lassen und somit musste er sich einen X5 kaufen... Wo auch immer der Unterschied ist.


    Mein Glück ist, in meinem Sektor geht auch ein 911er durch, dafür reicht das Geld aber nicht ganz aus für einen neuen.

  • Also ich fahr den S als Firmenwagen (GmbH-Geschäftsführer, EDV-Branche) mit 1% Regelung (mittlerweile den Dritten). Laut Steuerberater kein Problem, da der Anteil der geschäftlichten Fahrten deutlich über 50%. Preislich ist er eh angemessen. Und meine beruflichen Fahrten kann ich damit ausführen. Laptop und Gepäck für eine Woche passen in den Kofferraum! Außerdem brauchen wir für Serviceeinsätze ein schnelles Servicemobil um zeitnah beim Kunden zu sein! :D Aber eine Steurüprüfung hatten wir bisher noch nicht!


    Markus

  • Ich werde meinen meinen S (wenn er im Frühjar endlich da ist) ebenfalls als Firmenwagen mit der 1% Regelung anmelden. Lt. Steuerberater überhaupt kein Problem. Außerdem kenne ich genügend andere Geschäftsleute, die ebenfalls ohne Probleme ein Cabrio oder Roadster (z.T. auch Porsche etc.) als Firmenwagen angemeldet haben.


    Drehzahl:
    Es gibt da die sehr schwammige Begründung "Repräsentieren des Unternehmens". Damit sollte man normalerweise eigentlich (fast) alles durchbekommen, da das Finanzamt ja nicht nachprüfen kann in welchen Kreisen man geschäftlich verkehrt. Und wenn man ein Unternehmen repräsentiert braucht man nicht unbedingt nen großen Kofferraum

  • Zitat

    Original von peda0815


    Drehzahl:
    Es gibt da die sehr schwammige Begründung "Repräsentieren des Unternehmens". Damit sollte man normalerweise eigentlich (fast) alles durchbekommen, da das Finanzamt ja nicht nachprüfen kann in welchen Kreisen man geschäftlich verkehrt. Und wenn man ein Unternehmen repräsentiert braucht man nicht unbedingt nen großen Kofferraum


    Deshalb habe ich ja geschrieben das es Auslegung des jeweiligen FA ist. Ich habe mich in einer früheren beruflichen Tätigkeit oft mit diversen FA gestritten wenn es um LKW-Umbauten von Allradlern von Klienten/Kunden ging, da konnte damals auch jedes FA entscheiden wie es wollte.

  • Jetzt wirft sich bei dieser Diskussion über Firmenwagen eine Frage für mich auf, ist vieleicht etwas OT, aber ich poste es trotzdem mal:


    Normalerweise sollte ein Firmenwagen doch auch (oder gerade dafür) gedacht sein, z.B. im Außendienst Kunden etc. zu betreuen (siehe "Kofferraum zu klein"). Nun fahren doch viele Geschäftsführer oder Mitarbeiter in höheren Positionen einen Firmenwagen ohne diesen in dem eigentlichen Sinne für das Unternehmen zu nutzen. Genau so besteht doch die Möglichkeit, sich bei Gehaltsverhandlungen als Zugabe einen Firmenwagen auszuhandeln.


    Natürlich werden diese Autos als Geldwerter Vorteil nach der 1% Regelung besteuert, aber wie kann das Finanzamt entscheiden, ob das Fahrzeug angebracht ist oder nicht??? Es steckt hinter diesem Fahrzeug ja kein Nutzen für das Unternehmen sondern lediglich ein privater Vorteil.


    So fährt zum Beispiel ein Kunde von uns (Bauunternehmer, hauptsächlich Abrruch und Straßenbau) als einen seiner Firmenwagen eine Brabus C-Klasse. Es ist absolut unmöglich mit diesem Auto auf irgendwelche Baustellen zu fahren, wurde vom Finanzamt aber als Firmenwagen akzeptiert.

  • Kann man mit der 1% Regelung Werkstattbesuche, Semislicks, Sportfahrwerke etc absetzen oder ist es damit nicht möglich.


    Ich hatte vor das Auto rein privat zu nutzen, aber es wurde mir davon abgeraten und somit möchte ich es gegebenfalls ganzjährig fahren, wenn ich tatsächlich alles absetzen kann, wie zum Beispiel Versicherung etc.

  • die 1% Regelung +evtl 0,03 Prozent für den Weg zur Arbeit hast du so oder so, da wirst du nicht drum rum kommen.


    Versicherung, Steuern, Sprit, Werkstattbesuche, Reparaturen, Reifen usw. läuft alles ganz normal über die Firma, hast du nichts mit zu tun und wird dich auch nichts zusätzlich kosten.


    Ob du beim Finanzamt jetzt Semisliks durchbekommst ist die andere Frage (kannst ja zum Prüfer sagen, ich war mit Kunden auf die Rennstrecke ein Verkaufsgespräch führen :lol:).


    Diese Tuningmaßnahmen kannst du ja auch privat finanzieren.

  • Dann hole ich mir eben die Kumho mit Semislickeigenschaften : )
    Die Sportfahrwerke dürften aber Probleme machen oder? So auch ein Sportauspuffrohr oder kann man das irgendwie begründen, dass der alte kaputt war oder ähnliches?


    Ich finde leider im ganzen Netz nichts über die Kosten die ich abschreiben kann. Nur eben 1% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil + die 0,03% Regelung für Fahrten ins Büro etc. Auch dass ich das Auto über 6 Jahre abschreiben muss.


    Kann ich dann ALLE Betankungen und ALLE Werkstattbesuche und Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen? So auch Felgen, Öl, etc?

  • Ja, du kannst alle, wirklich alle kosten die für den Betrieb des Autos notwendig sind komplett geltend machen. Wenn du Sondersachen wie Felgen, Fahrwerk, Auspuff etc. anschaffen willst würde ich das vorher mit meinem Steuerberater abstimmen.

  • Prima, besten Dank für die Info! Im Internet ist wirklich nirgends zu lesen, ob man diese besagten Sachen abschreiben kann. Komisch. Im Januar werde ich mich intensiv mit dem Steuerberater zusammensetzen.


    Jetzt wird erstmal gerechnet : )

  • Ein Tip noch am Rande: Wenn es deine eigene Firma ist (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe) musst du bedenken, dass dich der S summa sumarum dann wesentlich teurer kommt als wenn du Ihn direkt privat kaufst. Du hast ja die sowieso anfallenden Kosten der Anschaffung und des Unterhalts. Diese schmälern dein Betriebsergebnis (was natürlich auch von Vorteil sein kann, da du dadurch weniger Steuern zahlen musst, anderseits hast du weniger Budget für Investitionen). Zudem kommt dann noch die Privatnutzung, die du ja zusätzlich versteuern musst. Also kannst du rechnen, dass dich der S privat ca. 500€ im Monat weniger kosten würde.


    Wenn es allerdings nicht deine Firma ist: machen!!!!

  • Also ich bezweifle (kann mich aber auch irren), dass er als freier Handelsvertreter überhaupt einen Firmenwagen in dem eigentlichen Sinne anmelden kann. Er ist zwar selbstständig aber ohne eigene Firma. Und das Gehalt dürfte sich doch aus seinen monatlich erwirtschafteten Provisionen berechnen. Lediglich ein steuerliches Absetzen müsste möglich sein, da er das Auto ja zum ausüben seiner Tätigkeit benötigt.

  • In meiner Branche absolut üblich und gängig unter anderen die 1% Regeleung zu nutzen. Geht also problemlos. Auch mit dem Fahrtenbuch, aber es ist mir zu blöd jede einzelne Fahrt zu dokumentieren, rund 70% sind betriebloche Nutzung.