Beiträge von Lingi

    Mache immer den nicht klassischen Ferse/Zehen.... (Ferse Bremse, Zehen gas).

    Lässt sich besser mit meinen O-Beinen vereinbaren... :lol:

    Klappt bei mir wunderbar...aber auch nur aus Spass an der Freud....versuche keine Streckenrekorde zu brechen..

    Mal ne Frage aus Unwissenheit und Neugier:

    Gibt's bei euren Tieferlegungen mittlerweile stellen die Euch beim Überfahren Probleme bereiten, sprich aufsetzen/schleifen oder ist alles quasi unverändert?

    Ja klar. Tiefgaragen/Parkhaus-Einfahrten waren oft ein Problem.

    Manchmal musste ich sehr vorsichtig schräg in eine Einfahrt rein, und auch schon ein paar mal rückwärts wieder raus.

    Verbaut: Bilstein B19 PSS9

    Radmitte bis Kotflügelkante:

    Vo. und hi. : ca. 330mm -335 mm

    Vermute das wird irgendwo ganz grob 30 - 35 mm tieferlegung entsprechen.

    Verbaut bei km: ca. 800

    Aktuell km: ca. 43800

    Keine Probleme irgend einer Art.

    Das einzige Auto dass ich sonst tieferlegt hatte war mein Accord Coupe. (H&R Federn 35mm)

    Von 110tkm bis 140tkm ebenfall keine Probleme gehabt.

    Mein Vater hatte auch mal einen gebrauchten tiefergelegten KA9 gekauft. Da haben die inneren Antriebswellengelenke Vibrationen verursacht, und mussten getauscht werden. (65tkm)

    Wie lange die tieferlegung drin war ist nicht überliefert.

    Nur das ist die Stueckzahl weitaus hoeher. Zudem sind diese nicht so zuverlaessig wie ein Honda ;)

    Ja natürlich! Deshalb schrieb ich ja lohnt eine ganze Klassik Abteilung bei Honda verständlicherweise nicht.

    Auch weil die Honda Oldies nicht so viel wert sind und sauteure Zierleisten in einer Hondatüte daher wohl niemand kaufen würde.

    Ja, so ist es für den S600/800 ja dann schließlich auch irgendwann gekommen.

    Inzwischen gibt es hier eine Ersatzteilversorgung mit den Wichtigsten Teilen, über einen einzigen Händler der diese in Asien nachfertigen lässt.

    Dass sich eine ganze Klassik-Abteilung wie bei z.b. BMW für Honda selbst nicht rechnet ist auch nachvollziehbar.

    Für die Prestigeträchtigen Ikonen der Firmengeschichte (S600/800/2000 und NSX) wäre es aber doch ein Überschaubarer Aufwand gewesen die meisten Teile weiter produzierbar zu halten.

    Die weiterhin vorhandene Präsenz dieser Autos stützt irgendwo schließlich das Image der Marke...nur deshalb machen es BMW und Daimler ja auch...

    Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg), würde ich meinen Vertrag dort hin umziehen:

    Beide Versicherungen (also sowohl der Budget-Direktversicherer, als auch der Premium-Versicherer mit persönlicher Beratung) gaben mir die gleiche Antwort:

    Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.

    Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.

    Die Württembergische Oldtimerversicherung dagegen z.B. (so mancher S kann ja bald ein H-Kennzeichen haben) berechnet die Versicherungsprämie einfach nach dem WBW dem man versichern möchte. Diese akzeptieren ein Wertgutachten für die Berechnung der Prämie....verlangen aber nicht zwingend eins. Man kann den WBW auch selbst bei Mobile.de ermitteln, und einfach angeben. Die Prämie wird entsprechend berechnet. Eindeutige Phantasiewerte werden aber abgelehnt.

    Eine Wertsteigerung von wenigen % ist ebenfalls berücksichtigt und in der Prämie inklusive.

    Bedeutet also ein Wertgutachten würde mir hier bei allen drei Versicherungen für einen entsprechenden Schadenfall tatsächlich zunächst gar nichts bringen...

    Das kann bei anderen Versicherungen aber natürlich durchaus anders sein, daher hier mein Fazit, falls man ein besonders schönes Fahrzeug hat, und sich berechtigterweise sorgen um die Regulierung im Fall eines (wirtschaftlichen oder tatsächlichen) Totalverlustes macht:

    - Die eigene oder angedachte Versicherung fragen ob sie zur Ermittlung des WBW grundsätzlich ein selbst beauftragtes Wertgutachten berücksichtigt.

    Falls ja:

    - Wann muss dieses der Versicherung vorliegen? Vorab zur Berechnung der Prämie, oder bei Schaden-Eintritt?

    - Wie alt darf das Gutachten im Schaden-Fall sein, damit der dort ermittelte WBW akzeptiert wird? ( Theoretisch könnte der Wert des Fzgs. ja auch mal sinken)

    Wenn dann das Wertgutachten der Versicherung dann vorliegt und der Vertrag mit diesem als Vertragsbestandteil läuft:

    - Wenn sich der Wert des Autos seit dem letzten Wertgutachten erheblich gesteigert hat, müsste man das ganze natürlich nochmal machen.

    Ergänzung:

    Selbstverständlich könnte man auch z.b. bei den beiden HUKs deren Gutachten anzweifeln und im ein "Gegengutachten" vorlegen.

    Allerdings halt erst vor Gericht.

    Wenn das einigermaßen aktuell ist, man die eigene Versicherung auf die Differenz verklagt hat und man vor Gericht glaubhaft machen kann, dass das eigene Gutachten inhaltlich korrekter als das der Versicherung ist, denke ich ist ein aktuelles Wertgutachten schon sehr nützlich.

    Für diesen dann doch recht unwahrscheinlichen Fall müsste man aber halt dann immer ein "halbwegs aktuelles" Gutachten in der Tasche haben.

    Hallo Zusammen!

    für einen befreundeten S2000-Fahrer suche ich Fahrwerksfedern aus den Baujahren 04-09 in gutem Zustand.

    Die vorderen Federn sollten demnach die Farbmarkierungen blau-gelb-pink oder blau-gelb-braun haben.

    Gruß,

    Martin

    Ja, der wird immer aktuell im Schadenfall ermittelt.

    Bei einem Auto mit normalem Wertverlauf (absteigend bis ans Ende des Autolebens) ist es aber schon so, dass der WBW im Schadenfall Erfahrungsgemäß relativ niedrig angesetzt ist.

    Ich kenne es es egtl. immer nur so, wenn jemand ein gut ausgestattetes gepflegtes Auto hatte, musste er auf den ermittelten WBW den ein oder anderen tausender drauf legen um ein wirklich gleichwertiges Auto zu finden.

    Die nachvollziehbare Sorge beim S2000 ist nun wie sich das bei einem Auto verhält dass die letzten Jahre einen erheblichen Wertzuwachs erfahren hat.

    (Ganz davon abgesehen, dass ich nach einem S2000 mit unter 50tkm und Original-Lack vermutlich lange vergeblich suchen würde)

    Ich habe zwar eine Vermutung wie meine Versicherung damit (und einem evtl. vorhandenen Wertgutachten) umgehen wird, habe das aber mal dort angefragt...werde die offizielle Antwort dann hier kund tun. :)

    Zahle sogar nur 200,- VK 05-10

    Allerdings ganz Standard, was mir persönlich zwar reicht, den Wiederbeschaffungswert wird die Versicherung im Fall der Fälle dann aber (wie immer) ein gutes Stück unter dem tatsächlichen Ansetzen, da hat Berz recht.

    Beim S800 hat die Württembergische meinen selbst ermittelten Wiederbeschaffungs-Wert, den ich versichert haben wollte, sogar ganz ohne Gutachten eingetragen, und entsprechend meine Beiträge berechnet. Fand ich sehr unkompliziert.