Wertgutachten für die Versicherung - Unfall oder auch eine Veräusserung

  • Ich habe gerade mit meiner Versicherung (in der Schweiz) gesprochen. Die haben den Wert meines 2001er mit 60'000km auf 31'000.- Franken angesetzt. Dies einfach aufgrund der ihnen vorliegenden Daten. Ein Wertgutachten macht laut der Versicherung nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug deutlich über den üblichen Preisen liegt. Anders sieht es dann bei der Zulassung als Oldtimer aus. In diesem Fall wird der Wagen von einem Versicherungsexperten angeschaut und bewertet.

  • Ich habe gerade mit meiner Versicherung (in der Schweiz) gesprochen. Die haben den Wert meines 2001er mit 60'000km auf 31'000.- Franken angesetzt. Dies einfach aufgrund der ihnen vorliegenden Daten. Ein Wertgutachten macht laut der Versicherung nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug deutlich über den üblichen Preisen liegt. Anders sieht es dann bei der Zulassung als Oldtimer aus. In diesem Fall wird der Wagen von einem Versicherungsexperten angeschaut und bewertet.

    Okay - super!

    Euro und Franken sind fast gleich.

    Dann macht es für mich in dem Fall Sinn eine Zustandsbewertung schriftlich zu haben , da mein S unfallfrei - scheckheft - unverbastelt und mit original 40 Tsd KM eher zu den ganz seltenen auf dem Markt gehört . Das sollte sich auch in einem höheren Preis wieder zeigen.

    Dann hoffe ich auf weitere Wertsteigerung -:)

  • Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg), würde ich meinen Vertrag dort hin umziehen:

    Beide Versicherungen (also sowohl der Budget-Direktversicherer, als auch der Premium-Versicherer mit persönlicher Beratung) gaben mir die gleiche Antwort:


    Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.

    Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.


    Die Württembergische Oldtimerversicherung dagegen z.B. (so mancher S kann ja bald ein H-Kennzeichen haben) berechnet die Versicherungsprämie einfach nach dem WBW dem man versichern möchte. Diese akzeptieren ein Wertgutachten für die Berechnung der Prämie....verlangen aber nicht zwingend eins. Man kann den WBW auch selbst bei Mobile.de ermitteln, und einfach angeben. Die Prämie wird entsprechend berechnet. Eindeutige Phantasiewerte werden aber abgelehnt.

    Eine Wertsteigerung von wenigen % ist ebenfalls berücksichtigt und in der Prämie inklusive.


    Bedeutet also ein Wertgutachten würde mir hier bei allen drei Versicherungen für einen entsprechenden Schadenfall tatsächlich zunächst gar nichts bringen...


    Das kann bei anderen Versicherungen aber natürlich durchaus anders sein, daher hier mein Fazit, falls man ein besonders schönes Fahrzeug hat, und sich berechtigterweise sorgen um die Regulierung im Fall eines (wirtschaftlichen oder tatsächlichen) Totalverlustes macht:


    - Die eigene oder angedachte Versicherung fragen ob sie zur Ermittlung des WBW grundsätzlich ein selbst beauftragtes Wertgutachten berücksichtigt.

    Falls ja:

    - Wann muss dieses der Versicherung vorliegen? Vorab zur Berechnung der Prämie, oder bei Schaden-Eintritt?

    - Wie alt darf das Gutachten im Schaden-Fall sein, damit der dort ermittelte WBW akzeptiert wird? ( Theoretisch könnte der Wert des Fzgs. ja auch mal sinken)

    Wenn dann das Wertgutachten der Versicherung dann vorliegt und der Vertrag mit diesem als Vertragsbestandteil läuft:

    - Wenn sich der Wert des Autos seit dem letzten Wertgutachten erheblich gesteigert hat, müsste man das ganze natürlich nochmal machen.


    Ergänzung:

    Selbstverständlich könnte man auch z.b. bei den beiden HUKs deren Gutachten anzweifeln und im ein "Gegengutachten" vorlegen.

    Allerdings halt erst vor Gericht.

    Wenn das einigermaßen aktuell ist, man die eigene Versicherung auf die Differenz verklagt hat und man vor Gericht glaubhaft machen kann, dass das eigene Gutachten inhaltlich korrekter als das der Versicherung ist, denke ich ist ein aktuelles Wertgutachten schon sehr nützlich.


    Für diesen dann doch recht unwahrscheinlichen Fall müsste man aber halt dann immer ein "halbwegs aktuelles" Gutachten in der Tasche haben.

  • Long story short, man kann sich als „HUKler“ die Kosten bzw. den Aufwand für ein Gutachten sparen.

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  • Ja. Danke für die Recherche. Dann bleibt es bei mir erstmal dabei. Ggf. Ein günstigeres DEKRA Gutachten einfahren, wenn man ganz sicher gehen möchte.


    Hab auch HUK24 und die arbeiten recht eng mit der DEKRA zusammen.


    So ein Classic Data lasse ich derzeit sein. Erst bei 25 Jahren vllt.


    Danke Lingi!

  • Danke für alle Denkanstösse und Info`s hier aus dem Forum.

    Ich werde, unter gleichen Vorraussetzungen, in ca 3 Jahren ein neues Gutachten anfertigen lassen.
    Gründe:


    1. Bei Diebstahl gibt es nichts mehr zu begutachten

    2.Die Spanne des Wiederbeschaffungswertes ist individuell von jedem einzelnen S abhängig und kann somit sehr gross sein.

    3. Alle Versicherungen zahlen freiwillig nur was Sie unbedingt müssen, am Besten Nix -:)

    4. Ich denke umgerechnet 2 mal tanken pa ist mir eine Werte Festellung wert.

    5. Bei Differenzen mit dem Versicherer gibts oft einen Vergleich und nötigenfalls auch einen Rechtsbeistand.

    6. Regelmässig erstellte und angepasste Gutachten sorgen auch für höhere Rechtssicherheit.

    7. Für den Verkauf des Fahrzeuges habe ich persönliche eine etwas bessere Verhandlungsbasis


    Danke und allseits unfallfreie Fahrt !!

  • Ich habe gerade mit meiner Versicherung (in der Schweiz) gesprochen. Die haben den Wert meines 2001er mit 60'000km auf 31'000.- Franken angesetzt. Dies einfach aufgrund der ihnen vorliegenden Daten.

    Nachtrag dazu: Meine Versicherung hat nun in meinem neuen Vertrag diese 31'000.- CHF als Wert für meinen S explizit aufgeführt.

    Ich möchte mich Wenzel1a anschliessen und dem Forum für die Anregungen danken.

  • Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg) [...] gaben mir die gleiche Antwort:


    Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.

    Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.

    Super Lingi, da bist Du mir zuvor gekommen bei der HUK-Nachfrage :) Vielen Dank für Deine Recherche :thumbsup:

    Bringt dort scheinbar tatsächlich nichts mit dem eigenen Gutachten.


    Gruß

    Markus

  • Die Württembergische Oldtimerversicherung dagegen z.B. (so mancher S kann ja bald ein H-Kennzeichen haben) berechnet die Versicherungsprämie einfach nach dem WBW dem man versichern möchte. Diese akzeptieren ein Wertgutachten für die Berechnung der Prämie....verlangen aber nicht zwingend eins. Man kann den WBW auch selbst bei Mobile.de ermitteln, und einfach angeben. Die Prämie wird entsprechend berechnet. Eindeutige Phantasiewerte werden aber abgelehnt.

    Genau bei der Württembergischen habe ich auch meine 64er Corvette versichert.

    Klar, das ist ja auch ein anderer Fall als beim S, denn die Versicherung hat bei einem Oldtimer meist keine Ahnung vom realistischen Wert. Da wird dann auch die Premie anhand des Wertgutachtens ermittelt.

    Das mit der "Selbstauskunft" zum Wert geht nur bis zu einer bestimmten Summe (weiß nicht mehr, wo die liegt). Aber dann wollten sie auch ein Gutachten von Classic Data oder einem Partner.


    Gruß

    Markus

  • Erstmal Glückwunsch zu solch einem guten Exemplar :nod:

    Wenn Dein S im Wert überdurchschnittlich ist, dann solltest Du das mit Deiner Versicherung besprechen, denn dann müsstest Du auch eine entsprechend höhere Vers.premie zahlen.


    Gruß

    Markus