Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg) [...] gaben mir die gleiche Antwort:
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.
Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.
Super Lingi, da bist Du mir zuvor gekommen bei der HUK-Nachfrage
Vielen Dank für Deine Recherche ![]()
Bringt dort scheinbar tatsächlich nichts mit dem eigenen Gutachten.
Gruß
Markus


