Hallo!
Das sind ja miese Neuigkeiten, daß die S03 PP eingestellt wurden...
Ich habe letztes Jahr meine 18 Zoll OZ plus die H&R Tieferlegung eintragen lassen, dummerweise hat mir der Prüfer die Zulassung NUR (AUSSCHLIESSLICH!) mit den BS S03 PP eingetragen!
Von wegen anderer Reifen, andere Reifenflanke...
Meine Frage:
Kann ich meine Eintragung ohne Probleme auf andere Reifen erweitern?
Was wird das kosten?
Sollte ich alle verbliebenen S03 aufkaufen?
Gruß,
Tobiwan
Nochmal S03
-
-
Keine Panik
such dir den Reifen aus, den du willst, und dann kannst du
über den Reifenhändler oder per E-Mail an den Hersteller
eine Freigabe anfordern.
dazu brauchst du nur ein paar Daten aus dem Fahrzeugschein übernehmen.( z.B. Größe, Traglast, Achsengewicht,Typ, ESP, ABS )
das ist die Regel und kein Problem
Uwe -
...da wäre ich mir nicht so sicher.
Der Reifenhersteller kann diese Freigabe nur auf Grund des Serienfahrwerks ausstellen. Wenn ein anderes Fahrwerk verbaut ist und dieses kein Teilegutachten hat, musst Du nochmals zum TÜV.
Allerdings frage ich mich, wieso der TÜV-Prüfer die Rad-Reifen-Kombination eingetragen hat. Hattest Du für die OZ kein Gutachten? Laut dem Teilegutachten nach §19 Abs.3 von H&R in Verbindung des Teilegutachtens der OZ wäre nur der ordnungsgemässe Einbau zu Begutachten. Da in dem H&R-Teilegutachten eine sofortige Eintragung nicht zwingend vorgeschrieben ist, wäre eine Mitführung aller Unterlagen und eine spätere Eintragung (z.B. bei Ummeldung) vollkommen ausreichend gewesen. -
hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
ohne Probleme -
UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 19:52
hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
ohne Probleme
Hat man Dir auch eine Rad-Reifenkombi eingetragen? Weil das Gutachten sagt ja was anderes aus. Sprich: Nichts so wie bei Tobiwan. -
Eine Hersteller-/Reifentyp-Bindung ist rechtlich nicht mehr haltbar. Nach einer EU-Vorgabe sind alle Reifen so genormt (bezüglich der Maße) sodas sie jederzeit getauscht werden können.
Aber der Reifen muß vom Reifenhersteller für das KFZ freigegeben sein wenn der Reifen z.B. nur Geschwindigketsindex ZR hat wenn da ja W (wie beim S2000) eigentlich gefordert ist. Dann müßte dieser aber eingetragen werden (mit Herstellerfreigabe KEIN Problem).
Oliver -
venes_c schrieb am Sat, 19 February 2005 20:00 UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 19:52
hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
ohne Probleme
Hat man Dir auch eine Rad-Reifenkombi eingetragen? Weil das Gutachten sagt ja was anderes aus. Sprich: Nichts so wie bei Tobiwan.
Ja..zwar mehr Modelle und Hersteller. Aber die, was ich dann wollte nicht, deswegen hab ich mir Freigaben kommen lassen
und hatte keine Probleme. Wie Oliver schreibt ist ja ja nicht mehr nötig, habs aber trotzdem gemacht, weil ich dann auch ZR
fahren kann ( Dunlop und Brückenstein geben frei bis 249 km/h
bei ZR )
Uwe -
UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 20:23 venes_c schrieb am Sat, 19 February 2005 20:00 UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 19:52
hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
ohne Probleme
Hat man Dir auch eine Rad-Reifenkombi eingetragen? Weil das Gutachten sagt ja was anderes aus. Sprich: Nichts so wie bei Tobiwan.
Ja..zwar mehr Modelle und Hersteller. Aber die, was ich dann wollte nicht, deswegen hab ich mir Freigaben kommen lassen
und hatte keine Probleme. Wie Oliver schreibt ist ja ja nicht mehr nötig, habs aber trotzdem gemacht, weil ich dann auch ZR
fahren kann ( Dunlop und Brückenstein geben frei bis 249 km/h
bei ZR )
Uwe
Das ist ja eigentlich ganz clever, dass Du so vorgehst. Dagegen ist ja nichts auszusetzen, aber eigentlich ist es nicht notwendig (ausser Du fährst eben einen anderen Geschwindigkeitsindex).
Mit der Vorgehensweise behebst Du also praktisch nur den "Fehler" des TÜV-Prüfers, weil wie bereits geschrieben (und von Olli nochmals bestätigt) eine bestimmte Rad-Reifenkombi nicht eingetragen werden muss/soll. -
Das ist ja der Krux:
Sie mußen in der Regel eingetragen werden denn kaum einer der Reifen hat eine W freigabe sondern 'nur' eine ZR Freigabe diese ist aber wieder von der Herstellerfreigabe abhängig ob er zugelassen ist oder nicht und dann muß er Eingetragen werden.
Also ist es bindend und doch nicht!
Man muß nur die anderen auch eintragen lassen was der TÜV aber eigentlich nicht verwehren kann.
Oliver -
Wie ist es denn mit einer Doppelfreigabe z.B. Z und Y. Y ist ja über W gestaffelt, also müsste dies ja OK sein oder nicht