Hallo zusammen,
Benötige wie gesagt kurz eure Hilfe!
Eine Arbeitskollegin von mir war am Sonntag in einen Unfall auf der Autobahn kurz vor St. Gallen (CH) verwickelt, besser gesagt, sie ist über Trümmerteile und diverse Mittelleitplankenteile gefahren, da sie ihren Corsa nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen konnte.
Sie war 3 Autos nach dem Unfallverursacher mit ca. 70 km/h (zum Unfallzeitpunkt) unterwegs gewesen und der Abstand zum Vordermann war auch i.o., laut ihrer Aussage.
Vor lauter Schreck fuhr sie wie bereits gesagt über die Trümmerteile. Ohne Bedenken und im Schockzustand hielt sie nicht an der Unfallstelle an, sondern ging nach Hause. Zu Hause bemerkte sie, dass einiges defekt und der Kühler ausgelaufen war.
Fazit: Das Auto hat nun einen Schaden von CHF 3'000.-- erlitten.
Was kann sie nun Versicherungstechnisch machen? Sie hat keine Vollkasko und hat am Unfallort nicht angehalten... somit kennt die Polizei ihren Fall nicht!
Die Garage hat ihr nun gesagt, wenn sie sich bei der Polizei meldet, gebe dies eine Buse, wegen nicht beherrschen des Fahrzeuges, und der Schaden wir auch nicht übernommen!!!
Habt ihr evtl. schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Falls Sie es der Polizei meldet, wie kann Sie nachweisen, dass der Schaden durch den Unfall entstanden ist? Gibt es wirklich eine Buse? Keine Ahnung, ob es Zeugen gibt....
Fragen über Fragen.... Danke für eure Infos....
PS: Übrigens, die Verursacherin fuhr einen exterm getunten CRX!
benötige eure Hilfe
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- Offizieller Beitrag
Hi Flashi,
warum gehst Du nicht zur Polizei und erzaehlst denen die Geschichte? Denke nicht, dass Deine Kollegin da eine Busse bezahlen muss - um Dich abzusichern, kannst Du ja den Namen erstmal fuer Dich behalten und "allgemein" nachfragen.
So wuerd ich es zumindest probieren.
Gruss,
Nick -
wollte nur mal nachfragen, ob jemand was ähnliches erlebt hat...
Ich gebe ihr deinen Ratschlag mal weiter. Sie soll selbst mit der Polizei sprechen...
Danke und Gruss vom bald sonnigen Bodensee!
Roger -
In D kann man das noch nachmelden, und eine Stafe wegen nicht beherschen des Wagens, sowas habe ich noch nie gehört.
Wichtig, wird es sein, den Wagen nicht zu putzen, damit die gegnerische Versicherung das nachprüfen kann. Die Verursacher des Unfalles sind ja bekannt. Würde also auch zu Polizei gehen, alles erklären, und mit dem Wissen zur Versicherung, der Leute, die den eigentlichen Unfall verurscht haben. -
jimmy_a schrieb am Thu, 19 May 2005 09:55
In D kann man das noch nachmelden, und eine Stafe wegen nicht beherschen des Wagens, sowas habe ich noch nie gehört.
Wichtig, wird es sein, den Wagen nicht zu putzen, damit die gegnerische Versicherung das nachprüfen kann. Die Verursacher des Unfalles sind ja bekannt. Würde also auch zu Polizei gehen, alles erklären, und mit dem Wissen zur Versicherung, der Leute, die den eigentlichen Unfall verurscht haben.
Bei uns schreibt die Polizei bei einem Unfall sehr schnell "nicht beherschen des Fahrzeuges" in den Unfallraport. So quasi, wenn man nicht halten kann, ist man zu nahe aufgefahren und hat sich nicht den Verkehrsbedingungen angepasst!
So ein richtig schöner Gummiparagraph eben....
Der Schaden ist bereits behoben worden. Ich denke, sie hat nicht mehr wirklich grosse Chancen einen Heller von der Versicherung zu kriegen, leider!
Das beste wäre gewesen, wenn sie an der Unfallstelle gehalten hätte, oder? -
flashi schrieb am Thu, 19 May 2005 10:03 jimmy_a schrieb am Thu, 19 May 2005 09:55
In D kann man das noch nachmelden, und eine Stafe wegen nicht beherschen des Wagens, sowas habe ich noch nie gehört.
Wichtig, wird es sein, den Wagen nicht zu putzen, damit die gegnerische Versicherung das nachprüfen kann. Die Verursacher des Unfalles sind ja bekannt. Würde also auch zu Polizei gehen, alles erklären, und mit dem Wissen zur Versicherung, der Leute, die den eigentlichen Unfall verurscht haben.
Bei uns schreibt die Polizei bei einem Unfall sehr schnell "nicht beherschen des Fahrzeuges" in den Unfallraport. So quasi, wenn man nicht halten kann, ist man zu nahe aufgefahren und hat sich nicht den Verkehrsbedingungen angepasst!
So ein richtig schöner Gummiparagraph eben....
Der Schaden ist bereits behoben worden. Ich denke, sie hat nicht mehr wirklich grosse Chancen einen Heller von der Versicherung zu kriegen, leider!
Das beste wäre gewesen, wenn sie an der Unfallstelle gehalten hätte, oder?
logisch, aber so einen Schaden kann man ja nicht gleich bemerken, also warum anhalten. Eher im Gegentiel, man soll ja so schnell wie möglich den Unfallort verlassen, damit man nicht im Weg steht.
P.S. bei uns heißt das unangepasste Fahrweise (also zu schnell), nur kann der Schaden ja von einem Kleinteil verurscht worden sein, für das man nicht bremsen soll (darf), ist wie mit dem Feldhasen, den man überfahren muß, und nicht ausweichen darf, aber ab einen Fuchs, darfst du dann ausweichen, mit dem evtl. dazugehörigen Schaden, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. -
Das mit dem Anhalten stimmt schon, doch wenn man weiterfährt kann man so wie es bei ihr aussieht sehr schnell leer ausgehen... Man braucht dann doch bestimmt einen Zeugen, sonst glaubt's ja niemand! Falls nein, werde ich meine nächste Servicerecnung so absetzen.... (Scherz beiseite)
Was genau in ihrer Versicherung inbegriffen ist weiss ich nicht! Bin auch kein Versicherungsmensch und weiss nicht genau wie das ganz mit Wildschaden usw. geregelt ist...
Also gibt es nur noch eine Möglichkeit, nämlich die vom Nick! -
- Offizieller Beitrag
Wenn sie den Schaden schon repariert hat, wird sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Sorry - aber soviel Naivität muss bestraft werden.
Beste Grüße,
Nick -
Ist mir auch klar...
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jimmy_a schrieb am Thu, 19 May 2005 09:55
... und eine Stafe wegen nicht beherschen des Wagens, sowas habe ich noch nie gehört.
...
... aber von unterlassener Hilfeleistung bzw. unerlaubtem Entfernen wegen Zeugenfunktion bestimmt schon