Probleme mit Differenzial oder Antriebswelle am ex S2000 :-(

  • @walter_s
    Was verwirrt Dich?
    tigtiger ist 130km/h gefahren, die Polizei schrieb ins Protokoll "Sie verursachten einen Unfall bei 130km/h", was tigtiger als "den persönlichen Fähigkeiten nicht angepasste Geschwindigkeit" interpretierte! Er fragt sich nun, was die wohl reingeschrieben hätten, wenn er über 200km/h gefahren wäre! Weil er halt meint, daß 130km/h wohl kaum eine unangemessene Geschwindigkeit ist.

    tigtiger
    Ich glaube nicht, daß "Sie verursachten einen Unfall bei 130km/h" gleichzusetzen ist mit "den persönlichen Fähigkeiten nicht angepasste Geschwindigkeit"! Das ist von Dir ja nur Spekulation Wink

  • So nun noch ein paar abschliessende Worte...

    Der Gutachter von der Versicherung (korrekter Mann) hat ein wenig über seine Pflichten hinaus geschaut... Antriebswellen sind gebrochen, kann aber durch Unfall kommen und die Querlenker sind heraus gerissen und der eine hat das Rad von innen zerfetzt. Das könnte die Unfallursache gewesen sein. Fragt sich warum das Ding aus der Verankerung reißt...

    Wenn ich den weg über Honda gehen möchte, muss ich einen Gutachter selbst kaufen der zuschaut wie Honda den Wagen zerlegt (Produkthaftung-darf nur einer von Honda machen) und anschl. einen Prozess führen indem ich beweisen muss das die Unfallursache auf einen techn. Defekt zurück zu führen ist. Dies dauert 1-2 Jahre und kostet richtig geld. Auch wenn ich mir sicher bin, dass es ein techn. Versagen gab, habe ich nicht die finanziellen Mittel und den Atem (und die Lust) über 2 Jahre einen Prozess zu führen und am Ende mit Kosten heraus zu gehen, da auch wenn ich den Prozess gewinne, nicht alles Kosten übernommen werden.

    Werd also nun das Wrack verkaufen, Motor sollte laut Gutachter noch oki sein, da er nicht lief, als er auf dem Kopf stand. Mal gucken was es noch gibt.

    Potentielle Schrottis haben wohl schon 5000,- EUR geboten der Versicherung, mal gucken was da noch geht.

    So dann, alles Gute Euch und Allzeit gute FAhrt!

    Gruss Mario Razz

  • walter_s schrieb am Wed, 06 July 2005 11:16

    Hab mich verlesen, es waren also doch 130......

    Alles klar.



    ...jo bei 120 -130km/h war das, somit schliesse ich " das Fahren über den persönlichen Fähigkeiten" aus, das war doch nur ne Spazierfahrt am besagten Tage. Das noch auf ner 3 spurigen ausgebauten Autobahn ohne Limit! Diese Strecke fahre ich die letzten 4 Jahre und oft auch mit über 200!

    seine Aussage war (Polizei) "naja irgendwas muss ich ja rein schreiben"

    Das gibt aber ne Kelle zurück das sag ich Euch...wenn ich so arbeiten würde, dann wäre ich schon 3 mal arbeitslos!

  • tigtiger schrieb am Thu, 07 July 2005 12:27



    Auch wenn ich mir sicher bin, dass es ein techn. Versagen gab, habe ich nicht die finanziellen Mittel und den Atem (und die Lust) über 2 Jahre einen Prozess zu führen und am Ende mit Kosten heraus zu gehen, da auch wenn ich den Prozess gewinne, nicht alles Kosten übernommen werden.



    Um die Prozeßkosten kannst einen neuen S kaufen und über den zeitlichen Ablauf ganz zu schweigen 2/3/4/5/10 Jahre

    tigtiger schrieb am Thu, 07 July 2005 12:27


    Werd also nun das Wrack verkaufen, Motor sollte laut Gutachter noch oki sein, da er nicht lief, als er auf dem Kopf stand. Mal gucken was es noch gibt.
    Potentielle Schrottis haben wohl schon 5000,- EUR geboten der Versicherung, mal gucken was da noch geht.



    Läuft das in DE anders ab ? Wenn der Versicherer über die Kasko abrechnet, gehört ihm auch das Wrack. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du da noch was "mitschneiden" kannst.


  • Läuft das in DE anders ab ? Wenn der Versicherer über die Kasko abrechnet, gehört ihm auch das Wrack. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du da noch was "mitschneiden" kannst.[/inposttable]

    Habe wie oben schon geschrieben mit dem Gutachter alles geklärt, ich bekomme Wiederbeschaffungswert - Klumpen (Wrack)!
    Da ich der Eigentümer bin muss ich den Rest verkaufen und da gibts einen potenziellen Käufer für knapp 5000,-EUR Die Adresse bekomme ich mit dem Gutachten und er ist dann paar Tage gebunden. Kommt mir relativ hoch vor der Preis, bin eben kein spezi... Embarassed

  • Pass auf, wenn Du ihn unter dem Höchstgebot der Versteigerung verkaufst, wirst Du von der Versicherung den Differenzbetrag nicht erstattet bekommen, d.h. Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Höchstgebot. Und falls es die Versicherung anders sagt, laß es Dir schriftlich geben. Mir fehlten am Schluß auch 500.- DM, nachdem der Meistbietende seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist und ich trotz mündlicher Zusage meiner Versicherung an den Zweitbieter verkauft habe.

    Markus

  • tigtiger schrieb am Thu, 07 July 2005 12:32

    walter_s schrieb am Wed, 06 July 2005 11:16

    Hab mich verlesen, es waren also doch 130......

    Alles klar.


    ...jo bei 120 -130km/h war das, somit schliesse ich " das Fahren über den persönlichen Fähigkeiten" aus, das war doch nur ne Spazierfahrt am besagten Tage. Das noch auf ner 3 spurigen ausgebauten Autobahn ohne Limit! Diese Strecke fahre ich die letzten 4 Jahre und oft auch mit über 200!

    seine Aussage war (Polizei) "naja irgendwas muss ich ja rein schreiben"

    Das gibt aber ne Kelle zurück das sag ich Euch...wenn ich so arbeiten würde, dann wäre ich schon 3 mal arbeitslos!



    Auch wenn Du gerade sicher andere Probleme hast....
    Das ist ja die Unerträglichkeit bei uns. Standardspruch "überhöhte Geschwindigkeit", aber nie Fahrfehler Fehleinschätzung etc.
    Technische Fehler am Fahrzeug sind üblicherweise eher selten, normalerweise ist der Fahrer das Problem (damit meine ich nicht Dich!), Unfälle durch Geschwindigkeiten über dem möglichen Straßenlimit bei richtiger Linienwahl gehen meiner Meinung nach auch gegen Null. Mangelnde Konzentration und Aufmerksamkeit heisst das Thema, das interessiert unsere grünen Freunde aber nicht. Kommt auch nicht so gut auf RTLII oder P7.
    Mir ein Rätsel, warum die Polizei überhaupt Aussagen über den Ablauf treffen darf, die über die Bewegungslinie des Fahrzeugs hinaus gehen.

    Grüße

    Walter

  • Vieleicht noch nebenbei :

    Wenn es ein Unfall auf dem Weg zur oder von Deiner Arbeit war, kannst Du den Schaden von der Steuer absetzen, wenn Du Dir ein gleichwertiges Fahrzeug anschaffst.

    Frag am besten noch mal einen Steuerberater.
    Da sind Ruck Zuck ein paar Tausend Euros gesparrt.

    Gruß

  • chris5080538 schrieb am Fri, 08 July 2005 13:24

    Vieleicht noch nebenbei :

    Wenn es ein Unfall auf dem Weg zur oder von Deiner Arbeit war, kannst Du den Schaden von der Steuer absetzen, wenn Du Dir ein gleichwertiges Fahrzeug anschaffst.

    Frag am besten noch mal einen Steuerberater.
    Da sind Ruck Zuck ein paar Tausend Euros gesparrt.

    Gruß



    Das habe ich vor 2 Jahren bei einem Motorschaden versucht, leider ohne Erfolg Evil or Very Mad

  • Update von Tigtiger:

    Quote:

    ...es hatte nix mit dem differenzial oder den antriebswellen zu tun. Ein langer Schlitz am Hinterrad auf der Lauffläche führte zum Unfall. Bin da wohl über was scharfes gefahren.



    Allzeit gute Fahrt,
    Nick