Hi Leute,
und erst mal sorry wegen dem Post im falschne forum leider wußte ich sonst nicht wo ich posten soll...
1. Ist es für einen Fahrradfahrer nicht Pflicht wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, dort zu fahren?
2. Das Verkehrszeichen mit dem roten Dreieck nach oben und schwarzem Fahrrad drin bedeutet Achtung "Fahhradfahrer kreuzen".
Was bedeutet das genau?
Wäre dankbar für Hilfe!
Ich bin mir nicht sicher ob es bedeutet, dass Radler von rechts oder links die Fahrbahn kreuzen (dürfen) oder mit auf dieser Strecke fahren dürfen in Fahrtrichtung und man z.B. nicht nach rehcts abbiegen darf.
Das Zeichen seht ihr hier
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_gefah rzeichen2.html
Gruß Flo
Fahrradweg?
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Denke sie sollten schon da Fahren wo ein Fahrradweg ist! Aber sie tuen es oft nicht! Bedeutung wird wahrscheinlich nur ein "Vorsicht Fahrradfahrer könnten den Weg kreuzen sein?!?"
Hier nochmal das Bild:
[Blockierte Grafik: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/fahrrad_achtung.gif] -
Hi,
hab gehört, dass man den Radweg nur benutzen muss wenn es für den radfahrer zumutbar ist. Also wenn er Schlaglöcher oder holprig ist , muss man ihn nicht benutzen.
stepnoz -
Hmmm, wurde mittlerwiele von der Polizei aufgeklärt, dass sie eigentlich sollten aber (auch vor Gericht) es zweifelhaft ist.
Ich frage mich dann warum überhaupt es Radwege gibt!
Also mir gehen die Radler echt auf den Sack, wenn Sie schon zu zweit nebeneinander fahren oder mitten auf der Straße und dann och sau frech sind! -
FlowBizkit schrieb am Sun, 30 October 2005 16:41
Hmmm, wurde mittlerwiele von der Polizei aufgeklärt, dass sie eigentlich sollten aber (auch vor Gericht) es zweifelhaft ist.
Ich frage mich dann warum überhaupt es Radwege gibt!
Also mir gehen die Radler echt auf den Sack, wenn Sie schon zu zweit nebeneinander fahren oder mitten auf der Straße und dann och sau frech sind!
Find ich auch!!! -
Genau so ist es mir ist letzte Woche fast einer rein gedonnert
als ich geschrien habe pass mal ein bissen auf hab ich nur den Mittelfinger bekommen und ein Arschloch noch dazu
neben der Strasse war auch ein top Rad weg aber für die tollen Sportlichen Fahrer ist das wohl zu peinlich
MFG andy -
Eigentlich denke ich genauso wie Ihr...
Mein Guter Freund und ehemaliger Arbeitskollege fährt im Schnitt ca. 5000-10000km mit dem Fahrrad im Jahr.
Mountainbike und Rennrad.
Er sagt wenn er auf einem Fahrradweg entlang einer Landstraße mit seinem Rennrad fährt, würde er sich laufend nen Platten fahren da sorglose Autofahrer Ihren Müll und Flaschen einfach aus Ihrem Fahrzeug schmeißen. Und das landet dann auf dem Radweg...
Gruß Christian -
Ist ein Radweg vorhanden, müssen Radler ihn benutzen.( Punkt ) Sind zwei Radwege an einer Straße, dann natürlich den in der richtigen Richtung.
Ist ein Radweg bzw. Gehweg vorhanden, kommt es auf die Beschilderung an.
Das mit den "auf der Straße fahren" ist so eine Sch**ß Sucht
von den Rennradfahrern. Die glauben echt, das es für sie extra
Regeln gibt....
Nachtrag:Benutzungspflicht von Radwegen
1. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, das heißt, dass sie möglichst weit rechts fahren müssen. Bei mehreren Fahrstreifen dürfen Radfahrer nur den rechten benutzen.
2. Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Bei mindestens 15 Personen dürfen Radfahrer im "geschlossenen Verband", also zu zweit nebeneinander fahren. Allerdings muss dieser erkennbar sein, das heißt, dass die Abstände zum Vorausfahrenden nicht zu groß sein dürfen.
3. Das Befahren des Gehweges ist grundsätzlich nur Kindern bis zum Alter von 10 Jahren erlaubt. Kinder im Alter von bis zu 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, mit 9 oder 10 Jahren ist es ihnen freigestellt. Fußgänger haben immer Vorrang. Durch ein Zusatzschild "Radfahrer frei" kann der Gehweg jedoch für alle Radfahrer freigegeben werden.
4. Radfahrer müssen einen durch Schilder für Fahrradfahrer gekennzeichneten Weg benutzen. Benutzungspflichtige Radwege sind durch die Verkehrszeichen "Radweg" (Z 237), "gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Z 240) oder durch "getrennter Rad- und Fußweg" (Z 241) gekennzeichnet. Bei dem gemeinsamen Rad- und Fußweg muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden. (Siehe hierzu auch den Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite).
Ist ein Radweg auf der rechten Seite nicht durch Verkehrszeichen ausgeschildert, darf der Radweg benutzt werden, muss aber nicht. Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nur befahren werden, wenn er auch in dieser Richtung durch eines der oben genannten Verkehrszeichen beschildert ist.
Straßen dürfen von Radfahrern in Ausnahmesituationen befahren werden, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg zum Beispiel zugeschneit oder zugeparkt ist.
5. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Fahrradfahrer die Straße benutzen. Der rechte Seitenstreifen darf, muss aber nicht benutzt werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und niemand behindert wird.
6. Durch ein Schild gekennzeichnete Fahrradstraßen (Z 244) dürfen nur von Radfahrern benutzt werden. Das Verbot für andere Verkehrsteilnehmer kann durch ein Zusatzschild aufgehoben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)
7. Der rechte Seitenstreifen darf nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn kein Radweg vorhanden ist und Fußgänger nicht behindert werden.
8. Bei einem Schutzstreifen handelt es sich nicht um einen Radweg, sondern um eine Markierung am rechten Fahrbahnrand (unterbrochene Linie). Radfahrer müssen diesen Schutzstreifen benutzen. (Das ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot: Punkt 1).
Andere Fahrzeuge dürfen diese Markierung nur "bei Bedarf" überfahrfen, z. B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr oder auf Grund von Hindernissen. Radfahrer dürfen dabei jedoch nicht gefährdet werden.
9. Mit dem Fahrrad darf, wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch, nur links überholt werden. Einzuhalten ist ein ausreichender Seitenabstand von mindestens 1,50 m zwischen Kfz und Rad. Rechts überholt werden darf nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange steht und genug Platz zum Überholen vorhanden ist.
10. Das Abbiegen muss deutlich mit Handzeichen angekündigt werden. Vor dem Rechtsabbiegen muss man sich möglichst weit rechts einordnen. Beim Linksabbiegen muss man sich zur Fahrbahnmitte einordnen oder man überquert die Kreuzung vom Fahrbahnrand aus und biegt dann erst ab. Abbiegespuren für Fahrräder müssen von ihnen genutzt werden.
11. Für Fahrradfahrer gelten die Ampeln der Autos, es sei denn, es gibt spezielle Radfahrerampeln mit einem Fahrradsymbol. Wenn ein Radweg über eine Fußgängerampel führt, ist dieser Vorschrift zu leisten.
12. Einbahnstraßen (Z 220 und Z 267) können für Radfahrer durch ein Zusatzschild in beide Richtungen freigegeben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)
13. Das Benutzen eines Mobiltelefons während des Radfahrens kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Besser ist es deshalb, kurz am Wegesrand anzuhalten. Vieltelefonierer können auch eine Freisprechanlage am Rad anbringen.
14. Bei Alkoholisierung kann sich der Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar machen.
15. Ein Fahrrad muss immer verkehrstauglich ausgestattet sein. Fehlendes Licht bei Dunkelheit kann mit Geldbuße geahndet werden. Zur Verkehrstauglichkeit gehören funktionierende Lampen vorne und hinten, weiße Reflektoren vorn und rote hinten, zwei gelbe Reflektoren in den Speichen eines jeden Rades und zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
16. Im Dunkeln oder in der Herbst- und Winterzeit ist funktionelle Kleidung mit Reflektorstreifen ratsam.
17. Schutzbrillen verhindern Reizungen, Austrocknung und Entzündungen der Bindehaut, die durch Wind verursacht werden können. Außerdem wird durch das Tragen verhindert, dass Insekten ins Auge fliegen.
18. Empfehlenswert ist das Tragen eines Helmes zur eigenen Sicherheit.
19. Fahrradhandschuhe schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hautabschürfungen bei Stürzen.
P.S. ich fahre auch gern und viel Bike -
Fahrradfahren ist gesund und schön. Aber: warum glauben fast alle Radler, dass für sie keine Verkehrsregeln gelten?? Rote Ampeln? Was haben wir damit zu tun. Licht am Rad im Dunkeln? Ach was, brauchen wir nicht. Einbahnstraßen/Verkehrsrichtung? Gilt nur für Autos. Rechts vor links? Kinderkram usw. Die Liste ist nahezu unerschöpflich. Es ist nicht nur so, dass es nervt, es ist auch noch supergefährlich.
Eine frühere Kollegin glaubte vor Kurzem auch, radfahrend eine rote Ampel ignorieren zu dürfen. Tja, kurz hinter der Kreuzung stand dummerweise ein Zivilfahrzeug am Straßenrand und hat sie angehalten. Jetzt hat sie einen Punkt in Flensburg und darf zahlen. Auch wenn ich sie mag, DAS hat mich irgendwie gefreut!
Viele Grüße
Beate -
ich hab letztens auch fast einen von denn Trotteln mitgenommen.
Einfach mitten in der Nacht ohne Lich auf einer Landstraße Spazieren fahren.
Und wenn man denen noch freundlich sagt das ihr Licht nicht an ist kommen nur dumme Sprüche -
Ist wie bei den Autofahrern.
Es gibt weclhe die sich an die Regeln halten und andere nicht... -
stocky schrieb am Mon, 31 October 2005 19:17
Ist wie bei den Autofahrern.
Es gibt weclhe die sich an die Regeln halten und andere nicht...
RISCHTISCH -
stocky schrieb am Mon, 31 October 2005 19:17
Ist wie bei den Autofahrern.
Es gibt weclhe die sich an die Regeln halten und andere nicht...
aber es fallen Dir immer die auf die sich nicht dranhalten. Wie bei den Autofahrern auch.