Hallo!
Ich überlege mir gerade, wie jedes Jahr wieder, ob ich meinen Schatz diesen Winter nicht doch für 2-3 Monate abmelden soll.
Dazu habe ich trotz Suche ein paar Fragen:
1.) Was kostet der Spaß an Gebühren?
2.) Muß ich die Kennzeichen mitbringen zwecks Entwertung?
3.) Wird jedes Stilllegen/Abmelden im FZ-Brief vermerkt?
4.) Muß ich das irgendwie mit meiner Versicherung absprechen oder kriegen die von der Zulassungsstelle Bescheid?
Fragen über Fragen...
Wäre nett wenn ein oder zwei Unklarheiten beseitigt werden könnten... (Erfahrungsberichte)
Klar kann ich auch die Zulassungsstelle anrufen, aber ich wollte es erstmal hier versuchen...
Gruß und Danke,
Tobiwan
Vorrübergehend Stilllegen
-
-
Da ich jedes Jahr im Winter den S stilllege, habe ich damit etwas Erfahrung
1.) sind etwa 20 EUR, bin mir beim Preis aber nicht sicher.
2.) ja, die Kennzeichen mußt du zur Entwertung mitnehmen
3.) ja, im Fahrzeugbrief wird es vermerkt
4.) deine Versicherung wird vom Landratsamt informiert, du bekommst von deiner Versicherung Post. Ob du deine Versicherungsprämie für die restlichen Tage des Jahres zurückerstattet bekommst oder diese für nächstes Jahr gutgeschrieben wird, musst du mit deiner Versicherung klären. -
hab ich gestern gemacht
nur Stilllegen kosten im Landkreis FFB 5, 60 Euro ( sonst nix )
die Kennzeichen müssen mitgebracht werden, da das Stadtsiegel
abgekratzt wird.
Brief und Schein muß du dabei haben. ( Schein wird dann entwertet,Ecke abgeschnippelt )
Ich habe meinen am 21.11. abgemeldet ( stillgelegt ) und es wurde mir versichert, das ich mein jetziges Kennzeichen am 1.3.06
wieder bekommen.
Uwe -
UK 45 schrieb am Tue, 22 November 2005 08:19
nur stilllegen kosten im Landkreis FFB 5, 60 Euro ( sonst nix )
mit ca. 12 EUR fürs wieder anmelden sind wir dann etwa bei 20 EUR. -
Timo schrieb am Tue, 22 November 2005 08:31 UK 45 schrieb am Tue, 22 November 2005 08:19
nur stilllegen kosten im Landkreis FFB 5, 60 Euro ( sonst nix )
mit ca. 12 EUR fürs wieder anmelden sind wir dann etwa bei 20 EUR.
jepp, aber nur fürs Anmelden -
Mir steht das in den nächsten Tagen auch bevor ... Daher auch ein paar Fragen von mir (Telefonische Erreichbarkeit bei der Zulassungsstelle lässt zu wünschen übrig)
1) Was ist billiger bzw. besser: Stilllegen oder Abmelden? Auf´s Kennzeichen kommt es mir nicht an, da ich in 2006 wahrscheinlich eh ein neues haben möchte ...
2) Darf ich nach der Abmeldung mit dem "alten" Kennzeichen (ohne Plaketten) noch bis nach Hause fahren? Versichert ist er ja für den Tag noch komplett. Die Verbindung mit den Öffentlichen ist einfach ungeschickt... Entfernung ca. 5 km
3) Ich kann ja den S alleine abmelden, auch wenn mein Papa Halter ist? Also er muss nicht mitkommen
4) Was mache ich, wenn ich das S-Fahren ganz schmerzhaft vermisse? Also ab dem Tag der Abmeldung
Dankeschön ...
Viele Grüße
Mel -
Hi Mel,
1) ein Wagen wird immer abgemeldet, unterschieden wird nur in 'vorübergehend stilllegen' und 'Fahrzeug endgültig stilllegen' z.B. zwecks Verschrottung. Denke letzteres kommt nicht in frage
2) soweit ich weiß darfst du eine Überführungsfahrt vornehmen!
3) stimmt, den Papa brauchst du nicht dazu
4) dann musst dir die Zeit eben anderweitig vertreiben -
Mit der Überführungsfahrt wäre ich vorsichtig. Ich weiß, dass meute nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren darf um den Wagen anzumelden. Warum sollte man also wegen dem abmelden fahren dürfen.
Und vorsicht, der Wagen wird nur wieder zugelassen wenn er noch TÜV hat! -
Jan_B schrieb am Tue, 22 November 2005 09:09
Mit der Überführungsfahrt wäre ich vorsichtig. Ich weiß, dass meute nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren darf um den Wagen anzumelden. Warum sollte man also wegen dem abmelden fahren dürfen.
§ 23 Abs. 4 StVZO.
"... Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind ..." -
ergänzend:
zu 2. Du darfst nach hause fahren, siehe STVO §23 Absatz 4.
(Hab ich HIER bereits geschreiben)
zu 3. Du brauchst, glaube ich, eine Vollmacht deines Vaters und seinen Personalausweis, dann kannst du alles selber machen.
zu 4. Du hast ja noch eine Testfahrt in unserem S gut, die wir einfach so legen das dir die Zeit nicht zu lange wird!
KfK Oliver -
Oohhh danke, das ging ja schnell ... Ich musste leider dumm fragen, weil ich mich nie darum gekümmert habe (und auch nie gedacht hätte, dass ich auch mal ein Winterweichei werde )
Das hilft mir sehr weiter! § 23 ist ein schöner § und liegt schon ausgedruckt im Geldbeutel, falls die Beamten den nicht kennen
Timo, nöööö, nix verschrotten!!! Er wird diesen Winter auch mal geschont
Oli, bist ein Schatz ! Aber ich denke, vor März 06 werdet ihr den weißen Krieger auch nicht anmelden, oder? -
oceanmelll schrieb am Tue, 22 November 2005 09:33
...
Oli, bist ein Schatz ! Aber ich denke, vor März 06 werdet ihr den weißen Krieger auch nicht anmelden, oder?
Er ist und bleibt angemeldet Winterreifen sind schon da und werden diese Woche noch montiert.
ALSO .... meld dich einfach ...
KfK Oliver -
oceanmelll schrieb am Tue, 22 November 2005 08:46
Auf´s Kennzeichen kommt es mir nicht an, da ich in 2006 wahrscheinlich eh ein neues haben möchte ...
Da wirst du wahrscheinlich wenig Glück haben. Normalerweise ändern die dein Kennzeichen nicht (auch nicht, wenn du das unbedingt willst), solange du im gleichen landkreis (heißt das so? meine den bereich in dem man das gleiche kfz-kennzeichen hat) bleibst.
hab neulich bei der zulassungsstelle angerufen, weil im landkreis saarbrücken (also SB) neue buchstaben freigegeben wurden. vorher konnte man hier z.b. kein kennzeichen mit nem B drin haben. seit kurzem schon. und damit wären auch meine initialien möglich gewesen. antwort vom amt: keine chance! auch wenn du z.b. ein auto gebraucht von jemandem kaufst und im gleichen landkreis wie der wohnst, musst du dessen kennzeichen übernehmen! einziger ausweg: in nen ort umziehen, der kein SB kennzeichen hat. und das war es mir dann doch nicht wert. -
In Wiesbaden ist dieses möglich, kostet halt extra.
Abgesehen davon, das wenn eines der Kenzeichen verloren oder geklaut wurde wird dieses überall gesperrt und man erhält eine neues Kennzeichen, da das andere für 2 Jahre (oder länger) gesperrt wird. Auch in SB! -
oliver_f schrieb am Tue, 22 November 2005 11:04
Abgesehen davon, das wenn eines der Kenzeichen verloren oder geklaut wurde wird dieses überall gesperrt und man erhält eine neues Kennzeichen, da das andere für 2 Jahre (oder länger) gesperrt wird. Auch in SB!
Bist du dir da sicher? -
oceanmelll schrieb am Tue, 22 November 2005 08:46
Auf´s Kennzeichen kommt es mir nicht an, da ich in 2006 wahrscheinlich eh ein neues haben möchte ...
Viele Grüße
Mel
Neuer Nachname ?
Grüße
Walter -
Paragon schrieb am Tue, 22 November 2005 10:59
Da wirst du wahrscheinlich wenig Glück haben. Normalerweise ändern die dein Kennzeichen nicht (auch nicht, wenn du das unbedingt willst), solange du im gleichen landkreis (heißt das so? meine den bereich in dem man das gleiche kfz-kennzeichen hat) bleibst.
Im Landkreis BB ist dies ohne Probleme möglich. Kostet dich aber extra. -
-
@ Mel
Für was steht denn das 'Q'?
Kann ich dir gar nicht sagen Ist bei mir schon länger her. Ruf doch einfach mal beim LRA ZS an, dir geben dir sicher gleich Auskunft darüber. ...stimmt, erstmal durchkommen -
Timo schrieb am Tue, 22 November 2005 11:53
@ Mel
Für was steht denn das 'Q'?
Kann ich dir gar nicht sagen Ist bei mir schon länger her. Ruf doch einfach mal beim LRA ZS an, dir geben dir sicher gleich Auskunft darüber. ...stimmt, erstmal durchkommen
Verrat ich nicht Aber meine Initialen kommen bei mir auf keinen Fall in Frage ... Es sei denn, die MS 2000 wäre irgendwann frei
Ich bin sogar eben durchgekommen Kennzeichenwechsel (auch wenn Halter und Fahrzeug der/dasselbe bleiben) ist möglich -> Kosten ~40 € zzgl. Kennzeichen