Noch ne Versicherungsfrage für Weicheierfahrer

  • Gesetzt den Fall, man hat ein Saisonkennzeichen (jajaja, ich weiss, jetzt kommen gleich wieder die Buhrufe der Driftfraktion)und ne Vollkasko, dann wäre es doch zumindest theoretisch clever, die Vollkasko für den Zeitraum der Stillegung auf TK herabzustufen, da man ja definitiv keinen VK-Schaden verursachen kann. Geht sowas oder flippt da die Versicherung aus? Im Moment zahle ich ja schliesslich hochgerechnet auch den VK-Betrag zumindest anteilig für die Zeit der Stilllegung mit´, was ja eigentlich schizoid ist. Rolling Eyes

    Was sagen die Versicherungsfachfreaks? Meine VErsicherung is am WE nicht da (Mist, immer wenn mir die besten Ideen kommen) muhahaha Laughing

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  • Was ist los?? Soweit ich weiß ist es wie folgt. Bei Saisonkennzeichen zahlst Du nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem Du fährst (das kann allerding unter Umständen eine Art Kurzzeittarif sein). Während der Schlafenszeit besteht lediglich eine Ruheversicherung, die die Versicherung kostenlos anbietet, solange der Vertrag nicht gekündigt wird und beim nächsten mal eine andere Versicherung gewählt wird. Warum sollte sich die Art der Versicherung während der Schlafenszeit denn auf den Beitrag auswirken?

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day! after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • In der Ruheversicherung ist er doch gegen Vandalismus und Diebstahl z.B. versichert.


    Ist doch egal ob du dann auf TK runterstufst.Frag morgen ma meinen Versicherungsmenschen, der schläft jetzt bestimmt schon Laughing Laughing

    Die Welt ist eine Kurve!!!!!!!

  • juha schrieb am Fri, 25 November 2005 20:33

    Gesetzt den Fall, man hat ein Saisonkennzeichen (jajaja, ich weiss, jetzt kommen gleich wieder die Buhrufe der Driftfraktion)und ne Vollkasko, dann wäre es doch zumindest theoretisch clever, die Vollkasko für den Zeitraum der Stillegung auf TK herabzustufen, da man ja definitiv keinen VK-Schaden verursachen kann. Geht sowas oder flippt da die Versicherung aus? Im Moment zahle ich ja schliesslich hochgerechnet auch den VK-Betrag zumindest anteilig für die Zeit der Stilllegung mit´, was ja eigentlich schizoid ist. Rolling Eyes

    Was sagen die Versicherungsfachfreaks? Meine VErsicherung is am WE nicht da (Mist, immer wenn mir die besten Ideen kommen) muhahaha Laughing

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    Gute Frage Juha,

    so wie ich das in den "Bedingungen" rauslese, besteht während der "Ruheversicherung" (außersaison) Schutz nur über die TK !

    Wenn du aber ganz sicher sein willst, solltest du bei DEINER Vers. anrufen, dich mit der Fachabteilung verbinden lassen und dort die Frage stellen. (natürlich auch den Namen notieren mit wem du wann gesprochen hast Wink ). Dabei solltest du das mit dem Beitrag auch gleich klären.

    Leider kann ich im Moment auch nicht mehr sagen.


    Gruß,

    Marko Smile

  • juha schrieb am Fri, 25 November 2005 21:46

    Moment, wenn ich den Betrag (03-10) aufs Jahr umlege (also :8 x 12), bin ich genau auf dem Betrag, den ich fürs volle Jahr latzen würde. Das is doch bekloppt, oder?!?!!!!!



    tut mir leide, ich verstehe die Frage gar nicht.
    häh ist es denn schon so spät..

    Also mal angenommen du zahlst 1200EUR für VK (u TK) u HK im Jahr für einen S, der ein Ganzj. Kennz. hat.
    Dann bezahlst du für ein 03-10 er Kennzeichen 8/12 dieses Betrags, also 800EUR.
    Was ist daran so schwierig?
    Der besondere Bonus beim Saisonkennz. ist: die Versicherungen bieten in der Ruhezeit trotzdem TK-schutz an. Ist doch super!

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.