Naja, mit Fall 2 könnte man schon leben, denke ich. Zumindest die Versicherungsproblematik dürfte damit vom Tisch sein.
gruss
ratte
HKS Phon Messung Bildgeschichte
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Also Probleme mit der Versicherung bekommt man nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Umbau-Maßnahme zum Unfall oder zu Unfallfolgen geführt hat.
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christian_m schrieb am Thu, 05 June 2003 11:46
Also Probleme mit der Versicherung bekommt man nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Umbau-Maßnahme zum Unfall oder zu Unfallfolgen geführt hat.
Bei unseren gestrigen Gespräch haben wir diese Problematik mit dem TüV auch besprochen. Fazit: Viele Versicherungen bestellen Gutachter, die (zumindest teilweise) auf Provision bezahlt werden und daher versuchen, den Schaden für die Versicherung möglichst klein zu halten. Die freuen sich immer auf nicht eingetragene Umbauten!
Wie hoch der Wahrheitsgehalt dieser Aussage ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht wollte man uns ja Angst einjagen. Aber aus eigener Erfahrung (Hagelschaden bei einem Firmenfahrzeug) konnte ich die live erleben. Der Gutachter hatte einen Schaden von ca. 5000.- DM ermittelt und wollte mir einen SCheck in die Hand drücken. Wir haben jedoch den Wagen reparieren lassen und sind mit diesen Gutachten zur Werkstatt. Die haben uns nur ausgelacht. Nach einigen hin und her akzepierte die Versicherung das von einem neutralen Gutachter erstellte Gutachten, welches einen Schaden von 5000.- € bescheinigte. Fazit: Die Versicherung wollte uns sauber neppen!
Markus -
Klar, das ist blanke Theorie. Praktisch läuft's dann meistens doch ein wenig anders. Da können sich manche Kleinigkeiten ewig vor Gericht hinziehen. Das kann dann aber auch eingetragene Teile betreffen.
Wer sicher gehen will lässt seinen Wagen am besten gleich Serie. -
Quote:
...Viele Versicherungen bestellen Gutachter...
Soweit ich das weis, hast du als Geschädigter das RECHT auf einen von DIR gewählten Gutacher.
Also ich denke nicht, dass das korekt ist wenn die Versicherungen hiere "eigenen" Gutachter nehmen. Wo soll denn das hinführen!! -
Also in der Medizin gibt es auch Gutachter die von der Versicherung "bestochen" werden und dann ein Gutachten im Sinne der Versicherung schreiben, dann gibt es ein Gegengutachten usw., usw.. Hatte letztens einen Pat. zu begutachten, dessen Unfall 1989 ! passiert war und wo mittlerweile 25 Gutachten existierten. Ob es so weit kommt ?
tl -
Oder es wird bei Fall 2 einfach von der Annahme ausgegangen das die Anlage nachträglich manipuliert wurde und das würde dann genauso behandelt als wenn man gar keinen TÜV gemacht hätte.
Denn wer kann schon beweisen das die Anlage genau so vorgeführt wurde.
Daher auch die auflagen bei der HKS die genauen Zeichnungen zu liefern, da dieses für eine nachträgliche kontrolle vorhanden sein müssen. Der Antragsteller muß ja auch nach ISO 9000 und vom KBA zertiviziert sein, da dieser eine gleichbleibende qualität garantieren muß.
Im ernstfall zählt übrigens immer noch: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!' -
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tl3370 schrieb am Thu, 05 June 2003 11:41
@ratte
Warum sollte es in Fall 1 Deiner Meinung nach zu Problemen mit der Versicherung kommen ?
tl
Weil diese Eintragung mit mehr als 74 db nicht hätte sein dürfen und somit genauso "gut" ist wie ganz ohne Eintragung, sprich: die allgemeine Betriebserlaubnis ist erloschen.
Bei Fall 2 liegt es an dem Gutachter zu entscheiden, warum der Auspuff nun um soviel lauter geworden ist. Ist er einfach "gut eingefahren" oder wurde er manipuliert? Das läßt sich sicher feststellen. Als Fahrzeughalter hast Du jedenfalls Deine Schuldigkeit getan und hast einen Gesetzes-Kompatiblen Auspuff montiert, der ohne Manipulation mit der Dauer lauter geworden ist.
Es kann doch nicht sein, dass bei 1000 Mitgliedern hier im Forum kein Jurist dabei ist, oder? Sonst sind die doch auch immer in Massen da
Zur Versicherung:
Natürlich hat man das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Die Versicherung darf das aber auch. Und was Chrimo geschieben hat, ist definitiv falsch, das hat mir bereits die Polizei bestätigt: Befindet sich am KFZ irgendetwas, was die allgemeine Betriebserlaubnis aufhebt (ein nicht eingetragener Auspuff macht genau das), dann kann die Zahlungspflicht der Versicherung erlöschen, weil Du Vertragsbruch begangen hast. Ob der Auspuff dabei einen Ursache für den Crash war oder damit rein gar nix zu tun hatte, spielt überhaupt keine Rolle.
Gruss
ratte -
Quote:
Befindet sich am KFZ irgendetwas, was die allgemeine Betriebserlaubnis aufhebt (ein nicht eingetragener Auspuff macht genau das), dann kann die Zahlungspflicht der Versicherung erlöschen, weil Du Vertragsbruch begangen hast. Ob der Auspuff dabei einen Ursache für den Crash war oder damit rein gar nix zu tun hatte, spielt überhaupt keine Rolle.
Das sehe ich ganz genau so wie Ratte.
Im Versicherungsvertrag steht ausdrücklich, daß Vers.schutz nur besteht, wenn das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis (i.d.R. ABE) besitzt. Sobald eine Änderung vorgenommen wird, die eingetragen werden müsste es aber nicht wurde oder unberechtigt eintragen gelassen worden ist, besteht die Betriebserlaubnis nicht mehr. Entpsrechend geht der Vers.schutz verloren.
Im Einzelfall kann man sicher mit einem blauen Auge davon kommen oder in einem möglicherweise langen Rechtsstreit einen Teilerfolg erzielen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich nicht darauf einlassen. -
Hi,
also mir ist est wurscht ob die HKS TÜ bekommt oder nicht.
Mit wäre natürlich perfekt.
Ich habe eben auch an Hubbs überwiesen, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt .
Grüße
ray -
Quote:
Soweit ich das weis, hast du als Geschädigter das RECHT auf einen von DIR gewählten Gutacher.
Das ist so lange richtig, wie es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Du der geschädigte bist.
Bei einem Kaskoschaden bist Du der Versicherung gegenüber verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Daher werden sie Dir in aller Regel einen 'unabhängigen' Gutachter auf den Pelz schicken, mit dem sie zusammenarbeiten. Natürlich kannst Du auch Deinen eigenen Gutachter einschalten, aber zunächst auf eigene Rechnung und dann mit der Versicherung darum streiten.
Ich möchte aber betonen, daß es auch unter den Versicherungen immer wieder positive Ausnahmen gibt. Bspw. wurde mir damals in meinen Kadett 2 Mal in 9 Monaten eingebrochen. In beiden Fälllen hat meine damalige Versicherung (RheinLand) anstandslos und ohne Gutachter Einbruchschaden + Radio + Wechsler etc. bezahlt. -
gebe Ratte 100% recht und auch Oliver_f
wenn du dir nen gebrauchtwagen kaufst der z.Bsp ein anderes Steuergerät (wird wohl keiner von uns merken, außer der Golf läuft bei der Probefahrt 250) oder Fahrwerk oder was auch immer man nicht gleich sieht oder merkt hat und du weißt wirklich nix davon bist du trotzdem dran. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Gut du kannst ja den Vorbesitzer verklagen weil er dir das verschwiegen hat. Dann mal viel Spaß dabei !!1
hubbs -
Auch ich hab bisher mit Versicherungen ausschließlich gute Erfahrungen gemacht, es ging aber auch nur um Schäden < 2000 EUR.
Ich möchte aber nicht auf den guten Willen einer Versicherung angewiesen sein, wenn ich (was hoffentlich nie passieren wird!) einen Unfall verursache, den der "Gegner" nur mit bleibenden Behinderungen überlebt und es somit richtig teuer wird. Notfallmedizin + Unfall-Chirurgie + Intensiv-Station + Reha + Schmerzensgeld = eingie 100.000 EUR.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es dann für die Versicherung interessant wird, wenn sie zumindest einen Anteil des Schadens nicht bezahlen muss.
Das übliche Vorgehen ist dann, dass die Versicherung die Haftungspflicht begleicht, sich aber das Geld soweit vorhanden vom Versicherungsnehmer zurückholt. Und zwar alles übern Existenzminimum.
Gruss
ratte -
Aber das eine Versicherung wegen eines anderen Auspuffs so weit gehen darf glaube ich nicht. Noch nicht einmal bei Chiptuning gibt es das. Ich meine mich sogar erinnern zu können, daß es da sogar mal einen Präzedenzfall gab.
tl -
Sorry, bin etwas verunsichert. Der Meßaufbau sieht professionell aus und ich werd ihn nicht in Frage stellen. Ich habe meine Supersprint während der Fahrt mit zwei unterschiedlichen Breitband Pegelmessern vom Innenraum aus gemessen. Mit einem zuvor auf der Autobahn heiß gefahrenen Auspuff kan ich mit beiden Meßgeräten und offenem Verdeck im Stadtverkehr auf 105db !!! Dieser Vorgang ließ sich beliebig oft wiederholen. Diese Spitzenwerte wurden bei einer Drehzahl von 3000-4000 Touren und durchgetretenem Gaspedal erreicht.
Ich kann mir somit die niedrigen Werte von dir nur so erklären, das diese im Stand gemessen wurden und ohne Belastung des Motors. Aber dies entspricht ja nicht dem normalen Fahrbetrieb.
Bitte korrigiere mich, wenn ich da falsch liege... -
Endlich Leute, die mich im Hinblick auf meine Sorgen mit nicht eingetragenen Änderungen verstehen!
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marco_w schrieb am Thu, 05 June 2003 22:18
Sorry, bin etwas verunsichert. Der Meßaufbau sieht professionell aus und ich werd ihn nicht in Frage stellen. Ich habe meine Supersprint während der Fahrt mit zwei unterschiedlichen Breitband Pegelmessern vom Innenraum aus gemessen. Mit einem zuvor auf der Autobahn heiß gefahrenen Auspuff kan ich mit beiden Meßgeräten und offenem Verdeck im Stadtverkehr auf 105db !!! Dieser Vorgang ließ sich beliebig oft wiederholen. Diese Spitzenwerte wurden bei einer Drehzahl von 3000-4000 Touren und durchgetretenem Gaspedal erreicht.
Ich kann mir somit die niedrigen Werte von dir nur so erklären, das diese im Stand gemessen wurden und ohne Belastung des Motors. Aber dies entspricht ja nicht dem normalen Fahrbetrieb.
Bitte korrigiere mich, wenn ich da falsch liege...
Mögliche Gründe:
- Du hast nicht db(A) sonder db(C) gemessen
- Es gab reflexionen / Interferenzen / Resonanzen
- Du hast einfach Mist gemessen (kommt oft vor)
Die Norm-Messung ist:
- 50 km/h im 3. Gang, dann Vollgas.
- gemessen wird mit mehreren Mikros, die einen definierten Abstand zum Auto und auch untereinander haben.
Gruss
ratte -
Der Messaufbau entspricht den Anforderungen entspr. Norm 70/157/EWG 199/101/EG
Es wird dementsprechend beim S2000 im 3. Gang gemessen V Einfahrt 50 km/h dann Vollgas.
gemessen wird 10m vor bis 10m nach Mikro.
Abstand Mikro Fahrzeuglängsachse 7,5 m
Höhe des Mikros 1,20m
Straßenbelag können wir vergessen, müssen wir nehmen was wir haben .
Meßgerät muß Anforderungen der Klasse 1 entsprechen.
Genau diesen Aufbau haben wir bereits fertig und werden heute um 14.30 mit verschiedenen silencern testen.
Bitte verschont mich in Zukunft mit euren Zweifeln. Lest die Norm, dann wisst ihr was Sache ist.
Ich weiß ganz genau wie das abläuft und wie gemessen wird.
Und fragt nicht beim TÜV nach, die haben keine Ahnung von solchen Sachen. Genauso könnt ihr mich über Brechungsgesetzte am Hohlspiegel fragen, da hab ich auch mal ne Vorlesung gehört, und kann euch irgendeinen Quatsch darüber zusammenreimen.
Warum erzähl ich das hier überhaupt ? anscheinend wisst ihr das doch selber besser. Mich kotzt das langsam an, daß jeder der irgendwo ein selbstgebasteltes Phonmessgerät von Conrad hat meine mühsam gesammelten Erfahrungen und Wissen anzweifelt.
sorry, aber ich hab jetzt besseres zu tun
hubbs der jetzt ziemlich angesäuert ist