Urheberrechte an Bildern im I-net

  • Genau so was ist es nämlich, was die Betreiber dieses Forums hier so vorsichtig sein lässt.


    Und in diesem Beitrag geht es nur um Fotos. Und teilweise um Fotos, die der Betreiber nicht mal hochgeladen hat, sondern ein User und dafür darf der nun Unsummen bezahlen.


    Ich betreibe ja risiko-online-spielen.de und programmiere das gerade neu. Eine Uploadfunktion im Forum wird es nicht geben. Eigene Fotos, die ins Profil hochgeladen werden, werden immer von mir gegen gecheckt und frei gegeben, bevor sie erscheinen. Man weiss ja nie, für welche "Fehler" der User man gerade stehen muss. :(


    Grüsse,
    Olli

  • Jo, zu recht muss man wohl vorsichtig sein.


    Ich finde das aber irgendwie weltfremd vom jeweiligen Richter, dass der den Foren-Betreiber verdonnert, wobei man doch spielend den eigentlich urheberrechtsverletzenden User identifizieren und belangen kann.


    Sebst wenn ich, als Forenbereiber, es schaffen könnte, in meinem Forum alle Beiträge selbst zu lesen... wie sollte ich denn entscheiden, ob das vielleihct gepostete Bild irgendwo ein Urheberrecht verletzt. Kann ich vielen Bildern ja gar nicht ansehen. Wie soll ich dann dafür sorgen, dass entsprechende Bilder entfernt werden? Schlicht weg unmöglich. Sowas MUSS doch in solch einem Urteil einfließen?!? Zumal man ja wirklich denjenigen, der das Bild postet, identifizieren kann.


    Meinungen?


    Man kann es vergleichen mit dem Minderjährigen, der in der Kneipe sitzt. Der Wirt hat dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz eingehalten wird. Aber der kann das direkt prüfen, schließlich sitzt ja ein nachweislich minderjähriger in seiner Hütte. Was macht der, wenn in seine Kneipe 2000 Leute passen? Türkontrollen? Ja! Machen wir Forenbetreiber doch auch... mit der Registrierung/Anmeldung. Und wenn der User erstmal drin ist und fängt drinnen ne Schlägerei an und schlägt jemanden tot. Muss dann der Wirt auch dafür haften?


    Manchmal fühlt man sich wie mit einem Fuß am finanziellen Ruin oder im Knast.


    Ich hab aus Vorsicht den Satz hier unten auch übernommen.
    Ohne Rechtschreibfehler jedoch :twisted:

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    Einmal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Richter sind offenbar der Auffassung, dass Forenbetreiber dafür zu sorgen haben, dass ein Missbrauch nicht stattfinden kann.
    Ok, spinnen wir diesen Fall jetzt weiter:
    Nehmen wir wahllos den nächstbesten Beitrag hier aus dem Forum mit Bildanhang:


    Der bekiffte Esel, oder wie fahren die Anderen?


    Nehmen wir an, das Foto wäre jetzt von mir gemacht.
    Gepostet hat es blafasel.
    Wem schicke ich die Rechnung?


    Seit gestern Abend denke ich über einige Freds hier nach:
    z.B.: die Nachtbar, S2000 und Girls.


    Was ist die Konsequenz?
    Keine Bilder mehr zu posten, die man nicht selber gemacht hat?


    Bitte versteht mich bloss nicht falsch, ich möchte niemanden hier den Spaß verderben.
    Ich mache mir nur ernsthaft Sorgen um dieses wundervolle Forum.


    was denkt Ihr denn so?

  • Millionen Foren haben das Problem.


    Ist es eigentlich nur ein Problem in Deutschland? Weil die deutsche Rechtssprechung so urteilt, wie sie offenbar urteilt?


    Ich schalte meine Foren ja auch nicht ab. Aber mich kotzt es an, dass man für Dummfug anderer haften muss. Wenn jemand pornografisches oder rechtsradikales Krams in mein Forum postet, dann schreite ich ein. Aber wennjemand auch nur ne verquere Meinung hat... dfas ist ein Forum... eine öffentliche Diskussionsplattform. Wieso muss ich anderer Leute Meinung zensieren? Das widerstrebt dem Zweck solch einer Kommunikation.


    Dieser plusMinus-Beitrag sagt nicht, ob das Bild denn auf den Webspace des Forenbetreibers hochgeladen war, oder ob es nur verlinkt war. Das ist eine wichtige Info! Ich erlaube keine Bild-Uploads. Ist das ein Weg, sich der Pflicht zu entziehen? Oder muss ich auch alle Links zensieren, die problematisch sind? Ein per URL eingebundenes Bild, gehostet auf einem fremden Webserver?


    Dann wäre Google illegal! Denn die zeigen ja auch Bilder, deren Erlaubnis sie nicht zum zeigen haben. Ich denke also... gesundem Menschenverstand nach, dass das Hosting von fremden Bildmaterial gefährlich ist. Denn ich halte ja eine Kopie des Bildes und biete sie öffentlich zur Einbindung an. Ob das aber wirklich so ist... da hilft wohl nur ein kundiger Rechtsanwalt weiter.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    2 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Grundsätzlich ist der Schutz des geistigen Eigentums natürlich eine gute Sache. :nod: Manchmal sind die Konsequenzen etwas merkwürdig, wenn z.B. eine Schulleitung lange mit den Erben des Architekten darüber verhandlen muss, ob man den hässlichen Schulhausklotz in Sichtbeton nicht mittels weissem Anstrich etwas freundlicher gestalten dürfe. Der Kompromiss war dann ein grauer Anstrich... :roll:


    Was aber im Plusminus-Bericht dargelegt wird, ist ja offenbar eine reine Geldmacherei und wird deshalb ja auch als Falle bezeichnet.


    Das Urheberrecht soll verhindern, dass ein einmal veröffentlichtes Produkt von anderen weiterverwertet wird. Ich gehe davon aus [Achtung: reine Spekulation], der Gesetzgeber hatte dabei vor allem eine komerzielle Verwendung bzw. die entsprechende Einbusse beim Urheber im Auge. Klar etwa wenn man ein berühmtes Bild - z.B. Einstein mit der Zunge draussen - auf T-Shirts druckt und diese verkauft. Dann muss man sich zuerst die entsprechenden Rechte besorgen. Legt sich hingegen jemand den Forumsnamen "Einstein" zu und benutzt das Bild als Avatar, sähe ich nicht, wie dadurch ein geldwerter Schaden entstehen sollte.
    (Bitte nicht mit dem Recht am eigenen Bild verwechseln. Herr Einstein hätte wohl die Publikation des Zunge-draussen-Fotos untersagen können, wenn ihm dieses unangenehm gewesen wäre. Allerdings gibts da ja wieder die Ausnahme betreffend Personen des öffentlichen Lebens oder wie das heisst.)


    Wer offenbar regelmässig das Internet absuchen lässt, um nicht autorisierte Veröffentlichungen seiner Bilder zu unterbinden, ist der Fotograf David Hamilton. Da geht es aber klar um ein komerzielles Interesse: Wer kauft noch Fotobücher, wenn er die Bilder alle vom Netz laden kann. (Man beachte die Nuance: Hamilton lebt vom Verkauf seiner Fotobücher, ein Zwiebelfotograf üblicherweise vom Verkauf seiner Fotos an Verkäufer von Kochbüchern.)
    Anders offensichtlich diverse Cartoonisten - spontan fällt mir Uli Stein ein - die wohl die Weiterverbreitung ihrer Werke im Netz zu Recht als gute Werbung für ihre Publikationen anschauen. (Vielleicht verschätze ich mich und die haben einfach resigniert?)



    Neben dem komerziellen Wert wird aber auch der künstlerische Wert geistigen Eigentums geschützt. Siehe obiges Architekturbeispiel. Ich habe auch schon gehört, die Band "The Police" verbitte sich jegliche Coverversionen ihrer Songs und gehe rechtlich dagegen vor. Selbst wenn es sich um eine Abwandlung mit witzigem Text - wie im Falle einer Basler Band - handle. (Es geht dabei nicht um irgendwelche GEMA-Gebühren - die wären schon bezahlt worden -, sondern um den Schutz der Integrität des Kunstwerks.)



    Ob die Plusminus-Geschichte ein deutsches Phänomen ist? Nach meiner - zugegebenermassen geringen - Erfahrung mit deutscher Rechtsanwendung würde ich sagen: Ja! Ich empfinde im Vergleich mit der Schweiz die Anwendung von Gesetzesnormen als geradezu mechanisch: Wenn A dann B. Sachverhalt entspricht A, also B. Ja ja, ich weiss, das ist die Grundlage der Rechtsanwendung. Aber es gibt auch noch die Frage, was der Gesetzgeber wollte, als er das so geschrieben hat. Diese (sog. teleologische) Auslegung ist bei uns sehr wichtig und bleibt bei Euch offensichtlich meist auf der Strecke. Zumindest in unteren Instanzen. Erst der Bundesgerichtshof sagt dann vielleicht irgendwann, dass gewisse Auswüchse nie und nimmer durch das Gesetz geschützt sein können.
    Dazu kommt dann noch diese unselige Geschichte mit den Abmahnungen, die wohl auch eine deutsche Eigenart ist.



    Was folgern wir nun aus dem Gesagten für unser Verhalten im Forum?


    Die Leute im Plusminus-Bericht sind in eine Falle geraten. Die betreffenden Bilder haben weder einen besonderen künstlerischen Wert noch sind sie wirklich komerziell wertvoll. Kein Schwein würde Zwo Euro Fuffzich dafür bezahlen, ein solches Bild zu publizieren. Dass Gerichte das - und noch mit horrenden Schadenssummen - schützen ist traurig. Es bleibt zu hoffen, dass das von höherer Instanz irgendwann abgestellt wird. Das Ganze ist aber ein EINZELFALL. Lassen wir uns doch dadurch nicht ins Bockshorn jagen. (Ist kein Vergleich mit der Geschichte von wegen unwahre, rufschädigende Äusserungen über Firmen, die dann klagen: "Benachrichtigung" .) Sonst kann man das Internet gleich schliessen.


    Was wir alle vielleicht etwas mehr im Auge behalten sollten: Was hält der Rechteinhaber eines Fotos wohl davon, wenn ich es nehme und hier reinstelle. Wenn einer bei S2ki seinen 'S' reinstellt und schreibt "everybody look at my great car!", dann wird er sich wohl eher geschmeichelt fühlen, wenn das Bild dann auch im deutschen Forum auftaucht. Bietet hingegen einer Autokalender zum Kauf an und hat als Beispiel ein Monatsblatt mit einem 'S' drauf, so wäre es ihm und dem Fotografen kaum recht, wenn das Bild dann bedenkenlos überall verwendet wird. Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, wenn extra ein Copyright auf dem Foto vermerkt ist, wie z.B. bei lost-in-emotions.



    Ach ja: Und bloss keinen " 'S' und Gemüse"-Thread aufmachen! ;)

  • Sorry, aber halte das für relatives "blaaaaah"


    logisch urheberrecht ist urheberrecht, aber recht haben und bekommen sind 2 paar schuhe.


    ein fall der MICH letztes jahr betraf:


    eine druckerei für ein anzeigenblatt hatte bilder von einen messeveranstalter bekommen, der diese net hätte herausgeben dürfen. die druckerei hätte sich aber über die rechte informieren müssen. fakt ist: 2 bilder die ICH geschossen habe wurden auf einer anzeige mit einer auflage von ca. 100.000 einmal als titelblatt auf inserat und extrabild auf titel.


    lange rede kurzer sinn. unter dem strich habe ich sogar dieses offensichtliche verfahren VERLOREN!! der rechtsstreit war leider im ehemaligen osten. kann seind as dort richter bischen DUMM sind, in einer medienstadt wie FFM oder MUC hätte der richter dem klauer dem arsch aufgerissen


    seid diesem vorfall glaube ich eh nichts mehr. und 8.000 EUR für 6 minibilder ist ja mal absolut lächerlich.


    so verfällt deutschland