ZitatOriginal von bpaspi
Zu dem Thema "Laut" und "eingetragen" solltet ihr mal den BegriffPOM-OHR-LKS
in Google eingeben. Sehr interessant in diesem Zusammenhang!
ich zitiere mal einen kleinen Teil:
ZitatWer glaubt, daß die Polizei nur mit bestimmten Meßgeräten den Motorrollerlärm prüfen darf, der irrt gewaltig. Vor Ort braucht die Polizei bei einer Kontrolle lediglich das sog. “ POM-OHR-LKS “, zu deutsch : das linke Ohr des kontrollierenden Polizeiobermeisters. Der BGH entschied nämlich in seinem noch heute gültigen Beschluß vom 30.06.1977, daß bei polizeilichen Geräuschmessungen keine technischen Messgeräte benutzt werden müssen. Es reiche das “ geschulte Ohr “ des Polizisten aus um festzustellen, daß das Fahrzeug zu laut ist.