Abstandsrätsel

  • Miraculix schrieb am Thu, 14 August 2003 01:14

    Auflösung:

    Zu 1: 1/2 Tachoabstand, also = 77 mtr. sozusagen 2 LKW-Längen. Mad





    Also zu 1.) hätte ich auch 1/2 Tacho gesagt

    *klugscheiss/an*

    Ein normaler Sattelaufläger oder Hängerzug ist max. 18.50 m Lang, wenn ich 77 m durch 2 teile komme ich auf 38.5m, das sind die Teile,welche in Australien mit zwei Anhänger durch die Gegend fahren Laughing
    *klugscheiss/aus*


    Zu 2.) hätte auch auch ca. 14m getippt Wink

  • Dazu möchte ich eigentlich garnicht viel sagen, als ich eben angefangen habe mir alles durchzulesen, merkte ich richtig, wie ich angefangen habe zu kochen innerlich!! aber so wie der zwock schon sagte! rechts vorbei, wieviel kostet das???? wenn man erwischt wird, und ist der lappen dann auch weg?? man muß ja eine analyse machen was sich mehr lohnt! Very Happy

    z.B. wenn man in der stadt parkt, wo man ein ticket ziehen muß und man über seine erkaufte zeit hinaus ist, kostet das glaube ich was zwischen 15 - 25 euro! wenn die politessen das mitbekommen.

    wenn ich aber überhaupt nicht zahle und den s einfach so parke, den ganzen tag vielleicht noch, dann komme ich mit 5 euro hin, den ich dann direkt an ordnungsamt zahlen muß!

    noch besser!!! Very Happy wenn man einen zettel schreibt, daß der automat nicht funktioniert hat, und das geld nicht genommen hat, dann können sie dir garnichts! habe ich selbst mit einem kumpel in wolfsburg am bahnhof ausprobiert, weil wir von da aus auf die cebit sind mit nem zug! nur ein kleiner zettel hang am auto mit dem inhalt LÜGNER!!! Smile

    herzliches beileid jörg!! Sad

    gruß marius

  • Ein prima Online-Bussgeldkatalog:
    http://bussgeldkatalog.biz/tempolimit.html#ueberholverbot

    Rechts überholen außerorts macht 3 Punkte und 50 €. Wenn du andere gefährdest dann sinds 125 € ( Cool ), 4 Punkte ( Laughing ) und ein Monat Fahrverbot ( Shocked ).

    Die Polizei wird vermutlich immer behaupten, dass du andere gefährdet hast. Kannst du beweisen, dass niemand gefährdet wurde, dann biste mit 50 € raus. Du wirst vor Gericht aber nicht den Nachweis erbringen können, dass keine Gefährdung vorlag. Es sei denn, irgendein Zeuge ist seriöser als zwei deutsche Polizeibeamte. Evil or Very Mad Und jetzt steigt schon wieder mein Blutdruck...... Evil or Very MadEvil or Very MadEvil or Very Mad


    Also gilt: rechts überholen, und nicht von der Rennleitung dabei beobachten lassen. Rolling Eyes

  • Hai,

    hatte bisher leider zweimal die Bekanntschaft mit einem schlagartig ohne Blinker nach links ziehendem Objekt.

    Einmal eine <sorry> Blondine </sorry> in einer A-Klasse, die sich direkt nach einer Auffahrt über drei Spuren nach ganz links orientiert hat und das andrere Mal ein Kandidat aus den <sorry> Neu-Fünf-Ländern </sorry>, die anscheinend beide nicht die blasseste Ahnung davon hatten, wie schnell 180 km/h sein können.

    Und bitte nichts im Sinne von "der Verkehrslage entsprechend fahren". Bei beiden Zwischenfällen waren insgesamt vielleicht 4 Fahrzeuge auf drei Spuren vor mir. Aber man muß inzwischen heute wirklich mit der Blödheit der anderen rechnen, ja, man kann sich schon fast drauf verlassen.

    Quintessenz war bei beiden die Notausfahrt über den Standstreifen. Inzwischen fahre ich nur noch "schnell", wenn wirklich nix mehr los.

  • Ich habe mal ne andere Frage an die Bußgeldspezies!!

    Wenn ich am sagen wir mal 01.08.2002 zu schnell gefahren bin und die polizei mich dabei erwischt hat! rein hypothetisch natürlich!!! Very Happy

    dann im januar 2003 vom 16.01 - 16-02. meinen lappen abgegeben habe, bis wann bin ich dann noch in dieser bewährungsfrist??

    z.b. normalerweise ist es ja so, innerorts 31-40 zu schnell=lappen weg.

    das zählt doch aber nicht innerhalb einer bestimmten frist nachdem man wegen so einem vergehn, den schein sowieso abgegeben hat! oder??

    nehmen wir nur mal an sowas wäre jemandem passiert? könnt ihr mir was dazu sagen?? Smile

    gruß marius

  • Es gilt der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung. Ab diesem Zeitpunkt dauert eine 12-monatige "Bewährung", die aber auf Richterrecht beruht, also nicht zwingend ist. Sie ist aber üblich.

    Der Zeitpunkt des Vergehens und der Zeitpunkt des Antritts der Strafe ist wurscht.

    Alexander



    Link zum Thema: http://www.verkehrsportal.de/


  • EmbarassedEmbarassedEmbarassedEmbarassedEmbarassedEmbarassedEmbarassed

    ich meine als mein kumpel , dem sein freund ehemaliger zimmergenosse das schreiben bekommen hat!!!

    und wie schnell darf der dann noch max. innerorts/ausserorts sein, damit nicht schon wieder der lappen im ordungsamt schlafen muß!?? Shocked

    marius Laughing

  • Innerhalb des einen Jahres max. 25 km/h innerorts und max. 30 km/h außerorts.
    Aber nur einmal, und keine weiteren G'schichten wie Falschparken oder sowas. Dann kann der Richter auch bei geringerer Überschreitung zum Lappen greifen. Confused


    Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung: das ist das Datum, das im Bescheid des entsprechenden Schreibens genannt wurde.
    Es sei denn, Du hattest rechtzeitig Widerspruch eingelegt. Wobei Widerspruch halt nur Sinn macht bei Erfolgschancen. Sonst verzögert und verteuert das nur das Prozedere.

    Alexander

  • des rätsels lösung:

    einfach so nahe fahren, dass man dein nummernschild nicht mehr sieht! Very

    im ernst:

    tut mir leid für deinen lappen. kann deine laune verstehen. ich hatte bisher immer glück - wäre gem. law&order sicher auuch schon oft dran gewesen und hätte bestimmt gekotzt.

    ein kleiner tipp: haben die dich schon einwandfrei identifiziert - sprich gleich rausgezogen?

    wenn nicht, dann gibt's da ne seeeeeeeeeeeeeehr schicke lücke in der ganzen sache! ohne fahrtenbuch usw. also wirklich elegant.

    greetz!

  • Hi Speedy,

    an der Lücke bin ich dran. Bisher nix indentifiziert. Sind alles nur Behauptungen. 'Habe Beweismaterial angefordert. Wink

    Jimmy:
    'werde näheres berichten, wenn alles hinter mir liegt. Ehrensache. Vielleicht auf 'nem Käffchen in Herzogenaurach? 'Bin ja öfter in der Ecke unterwegs.



    Grüße/ Jörg


    Ps.: Auf in die Schlacht Evil

  • Miraculix schrieb am Thu, 21 August 2003 21:43

    Hi Speedy,

    an der Lücke bin ich dran. Bisher nix indentifiziert. Sind alles nur Behauptungen. 'Habe Beweismaterial angefordert. Wink

    Jimmy:
    'werde näheres berichten, wenn alles hinter mir liegt. Ehrensache. Vielleicht auf 'nem Käffchen in Herzogenaurach? 'Bin ja öfter in der Ecke unterwegs.



    Grüße/ Jörg


    Ps.: Auf in die Schlacht Evil




    OK

  • hi!

    also bei mir war es folgendermassen.

    ein kumpel ist mit 43 zu viel geblitzt worden. - kein problem für mich.
    es war mein auto und er sieht mir verdammt ähnlich. - doch problem für mich... Evil

    jetzt gehts los. bilder nach gewisser zeit anfordern, späten termin wählen usw... bilder dann abfotografieren und sagen, man ist es nicht, macht sich aber auf die suche nach dem fahrer. (gechichte mit werkstatt usw.)
    ziel ist es, genau 3 monate seit dem blitz verstreichen zu lassen. wenn du mit jemandem ankommst, der dir auf dem bild ähnelt und nach (!) 3 monaten bestätigt, dass er gefahren ist, dann passiert gar nix mehr. wichtig hierbei ist, dass von amtswegen keine verlängerung beantragt wurde.
    die regel besagt nämlich, dass der schuldige binnen 3 monaten von seinem verstoß in kenntnis gesetzt werden muss!!! du bist raus, da du den fahrer gefunden hast (also definitiv kein fahrtenbuch o.ä.). und er ist raus, weil er nicht binnen 3 monaten benachrichtigt wurde!

    so war's bei uns. die cops meinten auf der wache zwar, das auf dem bild wäre ich gewesen, aber nachdem mein kumpel (könnte auf dem bild mein zwillingsbruder sein) es nach 3 monaten und 2 tagen auf der wache unterschrieben hat, er sei gefahren war alles erledigt!!!

    greetz!

    (dies soll jetzt aber kein freibrief zum heizen sein! Twisted immer schön angepasst fahren, gelle!!!)

  • Kurze Zwischenfrage von einem Unwissenden (weil aus CH): Müsst ihr in D eine Geschwindigkeitsübertretung nur bezahlen, wenn auf dem Bild der Fahrer zu erkennen ist?
    Und für alle aus der CH: gilt das in der CH auch? Wie ist das denn mit mobilen Radarfallen, die nur das Heck ablichten?

  • wenn Du nicht eindeutig auf nem Foto zu erkennen bist in D, und Du sagst Du warst es nicht, können sie Dich nicht verknacken! Allerdings kann es dann sein daß Du dann ein Fahrtenbuch führen musst...

    ...gibts in D überhaupt Radarfallen die "nur" von hinten blitzen? Meines Wissens nach höchstens beidseitig, oder? Außer natürlich die Kamera-Wagen, aber da halten sie ja direkt an...

  • Quote:

    Allerdings kann es dann sein daß Du dann ein Fahrtenbuch führen musst...



    Hab erst vor kurzem wieder Stress gehabt mit der Polizei (125 Euro, 1 Monat, 3 Punkte)...Da mein Doppelgänger (Zwillingsbruder) zu schnell mit meinem S unterwegs war. Die ganze Sache zum Anwalt. Und es passiert gar NIX! Die 3 Monate werden vorrüber gehn und die ganze Sache ist gegessen.
    Das mit dem Fahrtenbuch ist der Polizei ihre Lieblingsdrohung! Dürfen sie aber nicht durchziehen, nur bei WIEDERHOLTEN Vergehen. Wegen ein zwei mal ist da nix mit Fahrtenbuch! Very Happy