Hallo,
hier mal ein ganz interessantes Urteil, falls jemand hier seine "Teillederausstattung" seines S reklamieren will. Irrsinnig an der Sache finde ich nur, das hier der Hersteller nicht mit in´s Boot genommen wurde !
- Gerichtsbeschluss: Nur echte Tierhaut für "Lederausstattung"
Ist im Kaufvertrag von "Lederausstattung" die Rede, so darf für die Innenausstattung nicht eine Zusammenfassung von Leder- und Kunstlederelementen verwendet werden. Für den Verkäufer eines Opel GT wird ein Vergleich daher zu einer kostspieligen Angelegenheit.
http://news.springertransportmedia.com/re?l=ew0kncI44wegg0Ib