Motorkontrollleuchte (CEL): Ursachen, Maßnahmen

  • Mal eine längere Erklärung zu dem Motorkontrolllämpchen:


    Generell kann man sagen dass das Diagnosesystem (OBD-II) dazu da ist um die Abgasreinigung zu überprüfen damit die gesetzlichen Anforderungen an den Schadstoffausstoff erfüllt werden.


    Die Autohersteller haben sich dazu verpflichtet eine Garantie von 3 Jahren und 80.000km auf die abgasrelevanten Teile zu übernehmen, bzw. zu gewährleisten dass deren Systeme so lange funktionieren.


    Das erst mal als Vorgeschichte zu den ganzen Motorkontrolleuchten-Kram.


    Beim S2000 kann man 3 Zustände unterscheiden:


    a) keine Anzeige leuchtet
    b) die Lampe leuchtet dauernd
    c) die Lampe blinkt


    Zustand a) bemerkt der Fahrer nicht, hier kann aber trotzdem ein Fehler im Steuergerät abgespeichert sein den die Werkstatt mit einem OBD-II Diagnosegerät auslesen kann


    Zustand b) bedeutet eine eingeschränkte Abgasreinigungsfunktion durch irgendwelche Systemfehler - meist Sensoren. Dazu später mehr...


    Zustand c) wenn die Lampe blinkt ist damit auch der sog. Limb-Modus verbunden, der bedeutet man kann noch "nach Hause humpeln" (Limb = Humpeln). Da ist dann der Motor gefährdet und das Steuergerät geht in's Notprogramm. Drehzahl wird auf irgendwas um die 3.500 U/min begrenzt und der Motor läuft nur schlecht weil eben Notprogramm anliegt.


    Die Unterscheidung welcher Fehler welchen Zustand auslöst ist:


    a) Fehler führt zu Schadstoffkonzentration < 1,15 facher Grenzwert
    b) Fehler führt zu Schadstoffkonzentration < 1,5 facher Grenzwert
    c) Fehler führt zu Schadstoffkonzentration > 1,5 facher Grenzwert


    Nach spätestens 2 Fahrzyklen in denen der Fehler festgestellt wird muss die Lampe angehen.
    Verschwindet ein Fehler wieder (z.B. Kontaktwackeln), so bleibt der Fehler im Fehlerspeicher als sporadischer Fehler noch 40 Fahrten eingetragen.


    Fehler der Kategorie c) können auch durch "Resetten" des Steuergeräts (Batterie abklemmen) nicht gelöscht werden, sondern nur durch ein OBD-II Diagnosegerät.


    Gruß
    Bernd

  • Noch einige Ergänzungen hierzu:


    Nach der Beseitigung eines solchen „Störfalles“ muss nicht zwangsweise der Fehler von einem Händler resettet werden: Das ganze System (für Europa „E-OBD“; für USA „OBD-II“, wobei OBD-II umfangreicher ist als E-OBD) ist so konzipiert, dass es sich auch selbst heilen kann.
    D.h., wie Bernd schon schrieb, benötigen die meisten Fehler zwei Fahrzyklen um die Lampe auszulösen.
    Ist der Fehler verschwunden, so sind drei fehlerfreie Fahrzyklen notwendig um die Lampe zu löschen.
    Als Fahrzyklus ist definiert: Zündung „ein“ – „Startende“ erkannt (also Motor läuft) - die Diagnose des jeweiligen Fehlers muss abgeschlossen sein – Zündung „aus“.
    Die Durchführung der jeweiligen Diagnose kann mitunter sehr diffizil sein, weil fehlertypische Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen.
    Die Strategie, die hinter alle dem steckt ist so ausgerichtet, dass ein Fehler wirklich vorliegen muss um ihn per Lampe zu melden: Um ihn überhaupt erstmalig als vorhanden zu erkennen, muss er, je nach Bedatung, mehrfach „eingeprellt“ werden. Um sicher zu sein muss auch noch bei einer zweiten Fahrt der Fehler ausreichend „eingeprellt" erkannt werden bevor nun wirklich das gelbe Licht leuchtet.
    Zur „Heilung“ sind drei Fahrten/Fahrzyklen notwendig.
    Besonders im Falle OBD-II wird das Thema von allen Herstellern äußerst akribisch behandelt, weil die Amis bei einem Verstoß keinen Spaß verstehen und empfindliche Strafen verhängen, wenn ein Fehler bei der Demo vor der CARB (das Pendant zum UBA) oder im Feld nicht erkannt wird.
    Übrigens: Für OBD II gibt es bei einem einfachen 4-Zyl.-Saugrohreinspritzer ohne Aufladung ca. 250 s.g. "P-Codes", die funktionieren müssen...


    Gruß


    Markus