die netten Polizisten mal wieder....

  • Das mit dem Verdecken ist so eine Sache. Das wäre der einzige Verstoß, der passen würde, damit das auch Punkte gibt.
    Nur liegt der hier objektiv nicht vor.
    Man kann Dir natürlich vorwerfen, dass das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht war (StVZO) bzw. nicht lesbar war. Je nachdem welchen Verstoß man sich aus dem Tatbestandskatalog aussucht kommen aber ben nur 5 bzw. 10 € in Frage.
    Gleich klagen würde ich nicht machen. Der Tipp mit dem hin fahren, vorzeigen und ansprechen des Chefs ist meiner Meinung erfolgreicher.
    Erst mal nett sein. Nimm ruhig das Foto mit dem Kennzeichen hinter der Scheibe mit und zeig das dem Vorgesetzten.
    Wichtig ist, dass Du immer nett, freundlich und einsichtig bist.
    Biete an, dass Verwarngeld von 10 € zu zahlen.
    Wenn alles nicht hilft, ... erst dann zum Anwalt.
    Sag ruhig, dass Du mit einem anderen Polizisten aus Niedersachsen gesprochen hast, der Dir gesagt hat, dass er das für unpassend und unverhältnismäßig empfindet.

  • Zitat

    Original von Wolle


    @ Drehzahl - Irgendwie stört mich Deine Abkürzung "KZ"! :?


    Gruß Wolle


    also man kanns mit sonem einwand auch übertreiben :roll: ...


    mir kommt es manchmal so vor, als hätte die schule jahrelang da wirklich nachhaltig einiges angerichtet im geschichts, gk und reliunterricht und woauchimmer noch "das" thema war!


    na wenigstens hängen wir seit der wm 2006 gerne mal wieder die fahne aus dem fenster ... und andere nationen fragen sich, warum wir das nicht schon längst gemacht haben ...


    just my 2 pence ...

  • @ wolle :thumbup: dein beitrag


    GENAU was du in deinem Beitrag schreibst habe ich sogar den Poilzisten erzählt. Dass ich es verstehen kann, dass die einen harten Job haben, dass viele junge Ausländische Mitbürger nur scheisse bauen usw.
    sogar dein Fingerspitzengefühl habe ich erwähnt.
    :) als ob du dabei gewesen wärst.....


    Es ist einfach Sinnlos mit einigen Polizisten zu sprechen. Da redet man gegen eine Wand egal wie vernünftig man spricht.



    und den lieben DREHZAHL finde ich auch etwas merkwürdig.
    überleg doch mal, wenn ich mein Kennzeichen nicht hinter der Scheibe hätte, würde ich die gleiche Strafe kriegen.
    Und du sagst:``Die Strafe gibt es dafür, das sein Kennzeichen hinter der Scheibe ABGEDECKT war und somit gibt es mind. 50 Euro und einen Punkt, basta !´´


    Bist etwas auf´n Kopf gefallen? :roll:
    Es gibt ÜBERALL ein gewisses Ermessungsspielraum wie Wolle es schon angesprochen hat. Und ich hatte ganz klar KEINE absicht damit und ich wollte ganz klar die dinger vor ort anbringen. ist ja nicht so dass ich tagelang so rumgefahren bin!


    Aber deine Aussagen finde ich Teilweise amüsant :)


    Ich werde die Kennzeichen heute anbauen und mal schauen ob ich lust hab die netten Leute auf der Wache zu besuchen.

  • Also ich würde auch mal versuchen in Ruhe (und vor allem freundlich) mit den Polizisten zu sprechen.


    Wegen 60€ und einem Punkt bis vor Gericht zu gehn, find ich etwas übertrieben. Mann beklagt sich dass verschieden Delikte nicht vor Gericht kommen, klagt aber selbst für jede Kleinigkeit.


    Sicher hätte man mit etwas Fingerspitzengefühl die Sache anders regeln können, aber so ist das meistens (siehe Dingsbumsfirma).


    My 2 cents.

  • Hallo Ylilly,


    du beschwerst dich darüber das du von der Staatsmacht gemaßregelt wurdest. Der Auslöser dazu war ein nicht angebrachtes Kennzeichen. Je nachdem wie sich dann der ganze Tathergang abgespielt hat wurde festgelegt in welchem Maße du zur Ordnung gerufen wurdest. Dies lag im Ermessen des Beamten. Die ABDECKUNG des KZ lag darin begründet das es sich hinter der Windschutzscheibe befand. Dies ist nicht gestattet.


    Letztendlich regst du dich doch nur deshalb darüber auf weil dein Punktekonto arg strapaziert ist. Auch dies hast du selbst zu verantworten.


    Letztendlich hat dich wahrscheinlich dein junges, ungestümes Gemüt in diese Situation gebracht. Sehe es locker und lerne daraus. Natürlich kann man sich selbst so alles drehen wie man es will, das Zauberwort heißt aber "Selbstverantwortung" und die wirst du noch öfters in deinem Leben benötigen.


    Stelle Dir doch mal folgende Situation vor:


    Du erwischst einen der dir nen Kratzer in deinen geliebten Wagen macht, er bekommt ne Anzeige und wird zu 10 Stunden Sozialarbeit verdonnert obwohl ein höheres Straßmaß möglich gewesen wäre. Wäre das für dich in Ordnung ??

  • Naja, wenn man neben dem Fahrzeug steht und von oben herabschaut dann kann man das Kennzeichen lesen, aber und darum gehts, mach dich mal an den Strassenrand, in Höhe eines Blitzers und mach dann mal ein Bild, am besten noch mit Blitz, mal sehen ob das Kennzeichen dann noch lesbar ist...
    Aber die Strafe und der Punkt das ist schon ein Hammer.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • drehzahl du bist zu geil =))


    ich heuel hier nicht rum, dass ich pupsige 65euro zahlen muss und einen Punkt kriege SONDERN hör jetzt genau zu: mich regt es auf wie sich die Polizisten aufführen und unnötig hart durchgreifen.


    Deine Vorurteile, dass ich eine junge ungestüme Art habe die mich in die Situation gebracht haben, kannst du für dich behalten.
    Und was du für ein Blödsinn mit ``Selbstverantwortung´´ schreibst genau so. DANKE!


    Es ist nun mal in unserer Gesellschaft so, dass ``wir Kanacken´´ viel scheisse bauen usw. aber es ist auch so, dass bei ``uns Kanacken´´ viel härter durchgegriffen wird.


    Siehe Beitrag Wolle der es auf´n Punkt gebracht hat.

  • Hey Peter,
    gebe dir Vollkommen recht, wär nicht in Ordnungm wenn man das Kennzeichen beim Blitzen nicht erkennen würde.


    Jedoch würde, wenn der Blitzer in Kniehöhe angbracht wäre das Kennzeichen noch erkennbar gewesen.

  • Ylliy,
    du schreibst hier vonwegen alle "kanacken" in ein Topf werfen und das sie härter durchgreifen/bestrafen, aber du wirfst auch alle Polizisten in einen Topf. ;)


    Bin mir sicher es gibt auch andere. :nod: Du hast jetzt einfach das Pech gehabt und bist an den falschen geraten, das gibts halt.



  • ....und schuld sind sowieso immer die anderen....



    Hier noch was zum Thema "hart durchgreifen":


    Steiniger Urlaub

  • Yilly:
    mach mal ein foto auf autofahrerhöhe von 20 meter entfernung aus!


    hm was könnte es wohl bei uns sein?


    1)Lisibilité défaillante d’une plaque d’immatriculation-->49€


    2)Fixation non réglementaire d’une plaque d’immatriculation
    ou d’une plaque rouge-->49€


    eher nr2 würde ich sagen

  • Hey Drehzahl, was hast Du gegen Wolle Petry? Über seine Musik kann man ja streiten, aber die Frauen standen auf ihn zu seiner aktiven Zeit auf der Bühne...! 8)


    Übrigens stört mich jetzt der Ausdruck "Staatsmacht", "schlägst Du eigentlich immer die Hacken zusammen", wenn die sogenannte Staatsmacht vor Dir steht? Man muss sich in diesem Land nicht alles gefallen lassen und "wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein"! Ich will damit sagen, dass zumindest ich mich auch nicht immer an alle (Verkehrs)regeln halte, von dem es in diesem Land ja wohl mehr als genug gibt! Das entscheidende ist aber der Fall des Erwischtwerdens! Und da wird offensichtlich nicht immer mit der gleichen Elle gemessen!


    Gut und mit meinem Einwand bzgl. der Abkürzung "KZ" habe ich provozieren wollen - was mir ja auch gelungen ist! ;)


    Gruß Wolle (leider nicht Petry)

  • Zitat

    Original von Drehzahl


    Hier noch was zum Thema "hart durchgreifen":


    Steiniger Urlaub


    Das Land ist lange nicht bereit für eine Vollmitgliedschaft in der EU. Jeder Türkeiurlauber sollte wissen, welches Risiko er eingeht.


    Ich behaupte, dass die Polizei hier anders aufgestellt ist. Natürlich gibt es auch bei unseren Cops den kompletten gesellschaftlichen Mix geboten.


    Ich würde das unter "Pech gehabt" verbuchen und mich nicht weiter aufregen. Das kostet nur Nerven.


    Gruß
    Andreas

  • Anschobi hat Recht,


    hier in Luxemburg wäre das genau so teuer geworden und einen Punkt hätten wir warscheinlich auch gekriegt.


    Eine Strafe liegt immer im Ermessen des Betrachters.


    2 Jahre Haft sind für den Schuldigen viel, für die Geschädigten eine Frechheit.


    Mann sollte es einfach dabei belassen auch wenn es schwer fällt.


    Greift euren Frauen/Freundinnen doch mal an die Brüste und nehmt nicht alles so schwer.


    Es gibt viel schlimmeres im Leben.

  • Hier ein Ausschnitt der entprechenden Tatbestandsnummern/Ordnungsgelder


    810100 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches ( B - 1) 10,00
    Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
    § 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
    810106 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches ( B - 1) 10,00
    Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
    § 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
    810112 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug ( B - 1) 10,00
    angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen
    Zustand *) befanden.
    § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
    810118 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung ( B - 1) 10,00
    nicht den Vorschriften entsprach.
    § 10 Abs. 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
    810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes B - 1 40,00
    amtliches Kennzeichen fehlte.
    § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat
    810612 Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers B - 1 40,00
    kein vorgeschriebenes Kennzeichen.
    § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat
    810618 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen B - 1 50,00
    mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.
    § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179b BKat


    Das sind alles Regelsätze!
    Abweichungen nach oben sind ebenso zulässig wie die nach unten.
    Bei Punkten ist aber der Ermessensspielraum gleich null!

  • marmel :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    das sind doch mal gute aussichten. am liebsten würde ich die liste ausdrucken und dorthingehen aber das wird zu ``klugscheisserisch´´ rüberkommen.


    aber dummerweise werfen die netten Kollegen dies hier vor:810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes B - 1 40,00
    amtliches Kennzeichen fehlte.


    der eine meinte auch``Das ist so als ob du ohne Kennzeichen fahren würdest.´´

  • Genau das ist eben fraglich!


    Richtig wären eher 810106 bzw. 810112 beides trifft eher zu.
    Das wären eben nur 10 €!
    Die Feststellung des Polizisten würde bedeuten, dass Du überhaupt keine Kz. angebracht hättest, das ist aber hier nicht der Fall gewesen.
    Da liegt der Hebelpunkt.
    Um eines klar zu stellen ... bezahlen musst Du schon ... Strafe muss sein! :twisted:
    P.S. Das Problem ist aber immer, dass ein Richter in die eine oder andere Richtung entscheiden könnte.
    Der Spruch: "Im Gericht und auf Hoher See!" gilt auch hier.
    Appeliere an der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


  • Michael komm mal wieder runter.......


    Bin 47 deutsch und komme auch gelegentlich in solche Situationen.
    Muss also weder an Alter noch Nationalität liegen.......
    Das Verhalten der Polizisten mag rechtmässig sein ich würde trotzdem mit aller Macht versuchen dagegen vorzugehen.
    Würde immer zuerst zum Anwalt, der klärt das auch mit der Rechtsschutz, idr. übernehmen die ähnliche Themen.....


    Anekdote aus meiner Jugend:
    02er Bmw Stosstange vorne abmontiert Kennzeichen hinter Scheibe...
    Kurz vor Wohnung kommt mir Polizeiauto entgegen.....
    Biege zügig ab und "flüchte" in meine Garage.
    Steig aus parkt der Streifenwagen daneben........
    2 ältere Herren:
    "Sie fahren ohne Stosstange und das Kennzeichen ist nicht lesbar"
    "Ja war nur für die Heimfahrt sorry"
    "Entweder Stosstange wieder dran oder KZHalter weg da Fussgängergefährdend"
    "Seh ich ein"
    "Und noch was nächstes Mal nicht so schnell vor uns abhauen hier ist 30er Zone"
    "Schönen Tag noch""Ebenso"


    So geht das auch; Leben und leben lassen............

  • Noch einer beim M3 das vordere Nummernschild verloren.


    Rat der Polizei "Fahren sie ruhig mal 2 Wochen ohne, vielleicht findet es ja jemand"


    In dem Zustand bin ich in MUC gelasert und Sofortkasse gestoppt worden.
    Hat keinen interessiert das vorne kein Kennzeichen war......