Hallo zusammen,
vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Ich habe über Mobile.de einen Käufer aus Frankreich.
Er will bei mir vorbei kommen mit Bargeld 23000 Euro und das Auto mitnehmen. Soweit so gut.
Weiß einer von Euch müssen da irgendwelche Papiere gemacht werden???? Wie läuft das mit der Versicherung??? Wenn der das Auto holt und anschließend einen Bums macht was dann gibt es Dort so etwas wie bei uns Doppelkarte???
Bräuchte dringend Rat!
Danke
Verkauf eines S nach Frankreich
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Auf KEINEN Fall, mit deinen Schildern Verkaufen. Deine Versicherung anrufen, was du genau machen mußt. Ich kenne das so, die letzte (der) Vericherung(nehmer) haftet, bis der Wagen neu versichert ist.
Ein Freund hat seinen Wagen nach Dänemark verkauft, aber VORHER die Versicherung gekündigt, und SEINE Nummernschilder abmontiert.
Ich glaube auch, das er sich die Versicherungskarte hat zeigen lassen müssen -
auf alle fälle ABGEMELDET verkaufen,
der käufer braucht eh Zollkennzeichen
wenn Du Mwst ausweisen kannst, NICHT netto verkaufen,
der Käufer soll sich die Mwst beim Zoll wieder holen,
wenn er das auto nicht korrekt ausweist stehst DU sonst für die nicht erhaltene Mwst gerade !!!
Joe -
Danke für die schnellen Antworten. Ich bin ein Privatmann kann also keine MWST. ausweisen.
Muß ich jetzt sagen Kaufpreis + 16% oder nicht? -
du kannst dem käufer deinen kaufpreis nennen und ihm erklären, dass er gedanklich unsere 16% rausrechnen kann, die er ja vom zoll bekommt, allerdings dann die französische Steuer wieder aufschlagen muss, die er ja dann in frankreich entrichten muss!
und ansonsten kann ich mich meinen vorredner nur anschließen: unbedingt abgemeldet und ohne schilder übergeben! -
Das mit der MwSt. gilt meines wissens nur für Neufahrzeuge. Gebraucht geht garnichts. Er braucht auch bei sich nichts zu verzollen. Der EU sei Dank.
Oliver -
oliver_f schrieb am Wed, 27 August 2003 07:16
Das mit der MwSt. gilt meines wissens nur für Neufahrzeuge. Gebraucht geht garnichts. Er braucht auch bei sich nichts zu verzollen. Der EU sei Dank.
Oliver
RICHTIG, bin auch Deiner Meinung Oliver!
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@Torsten
1.) Auto abmelden
2.) bei Übergabe dem Käufer den entwerteten, deutschen KFZ-Brief übergeben, damit er den Wagen bei sich problemlos zulassen kann -
und lass dir keine Blühten andrehen, gell...
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Prima vielen Dank Euch allen.
Ich bin jetzt schon 2 Jahre im Club. Habe mich leider nie an irgendwelchen Events beteilgt. (Zeitmangel) Aber ich würde mir wünschen, dass der ein oder andere noch in den Club eintritt, damit diese Forum weiter bestehen bleibt.
Selbst wenn ich jetzt aus familiären Gründen meinen S verkaufen will, so bleibe ich doch immer ein Fan von dem Auto und wer weiß was in ein paar jahren ist. Vielleicht gibt es dann ja mal einen neuen S für mich. -
Genau, keine Blühten!!!
Geh mit ihm auf ne Bank und lass das Geld checken. -
werde mit ihm zusammen zur Bank fahren!!!!!!!
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bei der steuer habe ich an einen freund aus der schweiz gedacht, der ein gebrauchtfahrzeug aus deutschland geholt hat! da lief das mit der steuer wie beschrieben. eu is schon klar, aber die steuersätze sind doch immer noch unterschiedlich!
naja, haben wir hier nicht einen experten für europäisches steuerrecht?!! -
Die Schweizer gehören ja nicht zur EU, nur zur EWG ?, und da ist das alles etwas anders!
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oliver_f schrieb am Wed, 27 August 2003 07:47
Die Schweizer gehören ja nicht zur EU, nur zur EWG ?, und da ist das alles etwas anders!
Richtig bei uns ticken auch die Uhren verkehrt herum -
oliver_f schrieb am Wed, 27 August 2003 09:47
Die Schweizer gehören ja nicht zur EU, nur zur EWG ?, und da ist das alles etwas anders!
EWG?!?
aber zumindest sind wir quasi das zentraleuropäischste Land schlechthin...
und somit das Herz der EU - äh... von Europa (inklusive UNO-"Plakette" )
Gruss
Yves -
PIT schrieb am Wed, 27 August 2003 11:10 oliver_f schrieb am Wed, 27 August 2003 07:47
Die Schweizer gehören ja nicht zur EU, nur zur EWG ?, und da ist das alles etwas anders!
Richtig bei uns ticken auch die Uhren verkehrt herum
Ich dachte die Schweizer könnten nur Digitaluhren lesen, weil die alle Zeigeruhren ins Ausland verkaufen
*schnellwegrenn* -
EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Und auch da sind die Schweizer nicht dabei!
Zum Ursprungsthema etwas aus den EU-Richtlienien:
Für den Autokauf gelten folgende Bestimmungen: Ist das Auto weniger als 6 000 km gefahren oder kaufen Sie es innerhalb der ersten sechs Monate nach seiner Erstzulassung, so müssen Sie bei der Zulassung in Ihrem Wohnsitzland Mehrwertsteuer entrichten. In einigen Ländern ist darüber hinaus eine gesonderte Zulassungsabgabe fällig. -
Es reicht doch vollkommen, wenn bei uns in der Schweiz die Geldflüsse zusammenlaufen, egal ob legal oder (il)legal
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PIT schrieb am Wed, 27 August 2003 15:06
Es reicht doch vollkommen, wenn bei uns in der Schweiz die Geldflüsse zusammenlaufen, egal ob legal oder (il)legal
Genau:
Die Schweiz: Das Dach und die Geldsenke Europas -
is schoo guet, helmuet!
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