Erste Opfer meines S ???

  • Hallo,

    schon bevor ich meinen S gekauft habe, laß im Forum, daß er sehr viel Aufmerksamkeit erregt. Dies kann ich mittlerweile auch bestätigen.
    Aber heute ist um genau 18:00Uhr der absolute Hammer passiert!

    Ich stehe an einer T-Kreuzung sozusagen mit Blick auf den Querbalken des "T" (Zufahrt zur A3 / Abf. Obersthausen). Ich bin das einzige Auto an der Kreuzung in dieser Richtung, von links kommt ein schwarzer Wagen (Civic oder so.) um in meine Fahrspur einzubiegen. Am Steuer eine jüngere Blondine, die schaut auf meinen S, dann zu mir und fährt in die Fahrbahn ein (die Fahrbahn wird nach wenigen Metern 2 spurig). Nur 1 sec später kommt von rechts (sozusagen ein Linksabbieger) ein neurer 5 er BMW mit einem jungen Mann, der schaut auch auf meinen S, danach genau zu mir. Dabei beschleunigt er, ich sehe in meinem Seitenspiegel, wie der schwarze Kleinwagen darin auftaucht, d.h. er ist auf die 2 te Spur gewechselt und ich denke noch, Mensch Junge (der BMW Fahrer) schau mal nach vorne und ca. 2-3 m hinter mir gibts einen großen Schlag!

    Zum Glück erst die paar Meter hinter mir, ansonsten wären die auch bei mir eingeschlagen. Den beiden Fahrern ist nix passiert, aber die Autos waren ganz schön kapput.

    Hmmm, wer hatte nun eigentlich die Schuld, die Dame, der junge Mann oder etwa mein S2000. Rolling Eyes

    Naja ist bestimmt nicht toll für die beiden, ich habe auch keine Schadenfreude oder so, aber ich bin schon sehr beeindruckt, wie sehr mein S andere ablenken kann.

    cu Tom-s

    PS: Immer schön nach vorne sehen!!! Smile

  • Nach der neuesten Gesetzgebung (Gefährdungshaftung) trifft ganz klar Dich ein großer Teil der Schuld. Shocked

    Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet bereits dann, wenn durch den Betrieb des Kfz ein Schaden verursacht wird. Ein Fahrzeug ist in Betrieb wenn der Motor noch läuft oder ein abgestelltes Kfz ein Hindernis darstellt. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Die Gefährdungshaftung ist im Straßenverkehrsgesetz (§7 StVG) geregelt.

    Durch den Betrieb Deines S an dieser Kreuzung (ich gehe davon aus, dass der Motor gelaufen ist) hat der S durch die Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung des Straßenverkehrs dargestellt. Somit kannst Du haftbar gemacht werden LaughingLaughingLaughing

    Ich bin einmal gespannt, wann wir die ersten Versuche von Rechtsverdrehern sehen werden, die eine solche Argumentationskette vor Gericht probieren und wielange es dauern wird, bis der Erste Recht bekommt! Rolling Eyes

    Markus

  • Weitergedacht kann also jedem Fußgänger auch eine Mitschuld treffen, wenn er den Fahrzeuglenker ablenkt.

    Gibt doch schon genügend Urteile bei denen Fußgängern der Führerschein entzogen wurde.

    Einzige Rettung: "Aber nur wenn der Motor läuft" Rolling Eyes


    sollen wir eine Rubrik "Verkahrsrichter Markus_s" aufmachen ???


    hubbs

  • Ich hatte natürlich den Motor aus ! LaughingLaughingLaughing

    Wie jeder, der an einer Ampel hält. Aber es ist schon sehr heftig die Story, ich habe zumindet die Lehre daraus gezogen, nicht mehr soviel nach enderen zu schauen, wenn ich fahre.

    Warum auch, die gucken ja sowieso! Very Happy

    cu Tom-s

  • Hi,

    Nun geht doch mal logisch an die Sache ran ! Ein Motor kann im Normalfall nur laufen, wenn man mit dem Zündschlüssel den Anlasser und damit die Zündung so lange auslöst, bis die Kiste läuft. Und ? Machen wir das ? Nein !
    Geht man also vom normalen Protokoll fürs Starten eines Wagens aus, läuft der S2000 Motor im klassischen Sinne nicht. Wir haben sozusagen nur ein peripheres Geräusch aus dem vorderen Teil des Wagens welches als Begleiterscheinung die Möglichkeit des Fortbewegens erzeugt.
    Wenn wir also schon bei fadenscheinigen Argumenten der Anwälte sind, dann bitte so ! Twisted Evil

    Aber stimmt schon...deutsche Rechtsprechung...wie war das mit dem Unfall wo ein Fußgänger in der Scheibe hängt und einer 20 m durch die Luft geschleudert wurde ? Der eine wird wegen Einbruchs verknackt und der andere weil er unerlaubt den Unfallort verlassen hat. Der Fahrer wird wegen Verkehrsgfährdung durch nicht abgenommene abstehende Teile im Bereich der Frontscheibe verhaftet und der Wagen sichergestellt, weil hinten rechts an der Rückleuchte die E Kennung fehlt und dadurch das Orange des Blinkers faktisch garkein Orange ist auch wenn es verdächtig danach aussehen mag ! Very Happy

    Gruss
    ArrowS2K