need assist - käufer mecker beim hausverkauf ... any ideas?

  • der fall ist so:


    - käufer (bzw. ehepaar) ist seit ca. 2 Jahren an dem Haus dran - alles mehrfach besichtigt - sind für abriß ...
    - es wurde sich auf einen Preisnachlaß geeinigt, der ca. in der Höhe der Abrißkosten (Kostenvoranschläge lagen unsererseits vor) belief
    - während des Termins beim Notar brachte der Käufer hervor, daß es nen Voranschlag gäbe, der 2000eur "entrümplung" beinhaltet - der notar hat dies aber nicht weiter "notiert" ...
    - ich bezog dies auf meine geparkte küche in der garage und ein klavier ... noch etwas kleinkram ... schlimmstenfalls ein paar ölöfen in der garage (könnten für 40eur abgeholt werden)
    - bei der begehung am sa. letzte woche hat die käuferin angemakelt, daß alles an losen teilen aus dem haus entfernt werden müsse (noch aufgehängte lampen, lose dachziegel die als reserve unterm dachstuhl liegen, die holzwand eines wandschranks, ein loses waschbecken, was demontiert wurde um schimmel dahinter zu entfernen,und ein schuppen mit einigem feuerholz/holzbaustoffen etc., die wasserregentonne und ein komposter im garten) ...


    für mich war dies eigentlich durch die abrißkübel abgedeckt (weil gleiches material) ...


    im grundstückskaufvertrag wird darauf nicht weiter eingegangen ... allenfalls das noch im tank vorhandene öl wird dem käufer zugesprochen (geht ok so und ist eh nixmehr da) ... diesen punkt fand ich amüsant aber präzise ... wichtig auch die entsorgung von asbestschiefer - wird auch erwähnt ... vom rest wird nix verlautet ...


    any ideas?


    hallo? wg. 2000eur machen die noch nen dicken ... glaube, die haben noch einiges mehr aufzubieten, bis sie fertig sind mit allem :P ...

  • Hoi Thomas


    Klingt kompliziert und ist schwer zu beurteilen.
    Generell müsste man klären: Muss ein Haus leer sein beim Verkauf? Denke schon. Bis auf die Einbauten.
    Schuppen hingegen ist eher ein Gebäude, von daher bleibt das stehen. Das haben die so mit gekauft.
    Was Küche, Ölöfen, Klavier und Feuerholz angeht: "zu verschenken" inserieren und das holt gerne jemand ab. Der darf auch noch gleich die Lampen haben, wenn er sie selbst demontiert. Findet sich immer jemand. Dachziegel würde ich als zum Haus gehörig lassen. Beim Abriss interessiert das eh nicht. Waschbecken ebenso (das könntest Du auch einfach wieder montieren).
    Regentonne und Komposter eher wieder wegnehmen. Gleiches Verfahren wie oben.


    Würde dann noch sagen, dass ich den Rasen nicht mehr mähen werde... :-)


    Viel Erfolg
    Roboduck

  • seht ihr - genau an euren beiden antworten sieht man die "verzwicktheit" ;) ...


    muß das teil denn "besenrein" sein - fürn ABRISS??!? nichtmal vereinbart?


    das klavier holt ggf. noch mein patenkind bzw. deren eltern ...


    und wenns was zu verschenken gibt - können doch die käufer dann verschenken ... die wollen eh erst im frühling abreißen :) ...


    edit: im vertrag steht ->


    1. Der Verkäufer verkauft den in § 1 näher beschriebenen Grundbesitz - im folgen-den "Kaufgegenstand" genannt - an den Käufer gleichanteilig.
    2. Über das Zubehör treffen die Parteien keine von der gesetzlichen Regelung ab-weichende Änderung.


    ... kennt jemand die "gesetzlichen regelungen" fürs zubehör!??

  • Was im Kaufvertrag steht gilt. Egal ob einem passt oder nicht. Die Passagen in einem solchen Kaufvertrag werden in definierten Rechtsbegriffen vertextet. Wenn da Entrümelung drin steht, dann wird es dafür eine rechtsichere Definition für geben.


    Ich würde an Deiner Stelle den Notar anrufen damit er Dich diesbezüglich noch mal aufklärt. Dazu ist er soweit ich weiß verpflichtet. Er hat auf jeden Fall bei der Vertragsunterzeichnung eine Belehrungspflicht. Sag einfach dass es da bei der Interpretation der Textpassagen unterschiedliche Auffassungen gibt.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Als wir unser Haus gekauft haben stand ausdrücklich drin dass die Schlafzimmermöbel mitgekauft werden.


    Von der Küche stand nichts drin, das diese als "bien immeuble", also unbewegliches Gut betrachtet wird. Ist fest mir dem Haus verbunden.


    Wir mussten auch einiges entsorgen.