Kauft man ein Fahrzeug gebraucht von einem Privatmann, der seiner KFZ-Steuerpflicht nicht nachgekommen ist, verweigert die Zulassungsstelle die Zulassung / Ummeldung des Fahrzeuges.
Es sei denn, man übernimmt den säumigen Steuerbetrag (natürlich nur mit sofort unterschriebener Einzugsermächtigung). Dann darf man es natürlich an- bzw. auf sich ummelden.
Sacht mal, gehts noch??!!!???
Interessant wäre zu erfahren, ob das Landratsamt / KFZ Stelle einem bereitwillig Auskunft über rückständige Zahlungen gibt, möchte man sich vor einem Kauf dahingehend informieren. Das glaube ich nicht, Tim!
Also immer schön aufpassen von wem man nen Gebrauchten kauft....