Neuzugang aus Westfalen

  • Hallo.
    Auch wen ich bisher noch nciht sonderlich aktiv hier war, kann ich Dir folgendes sagen:


    Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kannst Du Dein Fzg. mit Reparaturkosten 30% über Wiederbeschaffungswert reparieren lassen. Ich hoffe, dass Dein Versicherungsvertrweter Dir das auch gesagt hat.
    Vielleicht hilft Dir das ja in irgendeiner Art und Weise weiter?!?


    Grüße


    Matthias

  • Richtig diese 130% Regel gilt nur bei Unverschuldeten Haftpflichtschaden.

    02 er AP1 Indy Yellow
    94 er Civic EJ2
    01 er Accord CG8 Sold
    07 er Accord CN2


    "Die wirklich wertvollen Momente im Leben lassen sich daran messen, wie oft die Seele berührt wird." (Soichiro Honda)

  • Also die Versicherung hat inzwischen ohne Probleme gezahlt und sich dabei komplett auf das Gutachten bezogen. Das Gutachten ist meiner Ansicht nach fair ausgefallen, so dass ich mit der gesamten Abwicklung zufrieden bin. Der Dekra-Gutachter hatte den 24 Stunden in ein Restwertportal gestellt (AutoOnline), hieraus resultierten 12 verbindliche Angebote, die Bestandteil des Gutachtens zur Bestimmung des Restwertes waren. Der Wagen ging an den Meistbietenden und ist inzwischen verkauft und abgeholt worden. Die Differenz zum Restwert abzüglich Selbstbeteiligung zahlte die Versicherung. Selbst mit Vollkasko ist ein Totalschaden immer mit einem finanziellen Verlust verbunden, besonders wenn man auch die Rückstufung in der Versicherung bedenkt. Aber mein Eindruck ist, dass ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin. Eine Reparatur kam für mich jetzt eigentlich nicht in Frage, auch wenn man es irgendwo günstiger als im Gutachten angegeben repariert bekommen hätte. Es ersparte mir Stress und Rennerei und das Risiko wäre mir auch zu hoch gewesen, dass da gefuscht wird. Ich werde mich nun wieder auf die Suche nach einen neuen gebrauchten und unfallfreien S machen. :-)