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Jo, man dankt!
Ansonsten guckst du bei Kazaa für Vids in Hülle und Fülle. -
@Zwock: Die Benutzung von Kazaa ist doch seit ein paar Tagen verboten !!!!
Oder zumindest das Zugänglichmachen von digitalen Kopien jeder Art ! Kennt eigentlich jemand den genauen neuen Gesetzestext dazu ? -
@Micha
Zwock benutzt es natürlich nicht - er sagt nur einem Schweizer, wo er etwaig etwas finden könnte...
guckst du hier:
http://www.chip.de/news/c_news_10904838.html?tid1=9226&t id2=0
http://www.pctip.ch/webnews/wn/25166.asp
Gruss aus CH
Yves -
Micha B schrieb am Mon, 15 September 2003 14:51
Kennt eigentlich jemand den genauen neuen Gesetzestext dazu ?
ne... geht uns schweizer ja zum glück nichts an... -
Na jaaaa, nicht ganz. Das zugänglich machen von urheberrechtsgeschützten Dateien war und ist verboten. Und seit letztem Wochenende ist das jetzt halt auch explizit geregelt.
Du darfst aber nach wie vor freies Material tauschen, das nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel meine Fotos von der IAA sind frei verfügbar. Damit kann jeder machen was er will. Und wenn die Urheber von lustigen Filmchen nichts anderes behaupten, dann ist das auch bei denen so.
Alexander -
Zwock schrieb am Mon, 15 September 2003 15:03
Na jaaaa, nicht ganz. Das zugänglich machen von urheberrechtsgeschützten Dateien war und ist verboten. Und seit letztem Wochenende ist das jetzt halt auch explizit geregelt.
Du darfst aber nach wie vor freies Material tauschen, das nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel meine Fotos von der IAA sind frei verfügbar. Damit kann jeder machen was er will. Und wenn die Urheber von lustigen Filmchen nichts anderes behaupten, dann ist das auch bei denen so.
Alexander
*Zitat Anfang*
Dieses Verbot gilt auch für private Kopien. Zudem dürfen keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" angefertigt werden, womit vor allem Internet-Tauschbörsen gemeint sind.
*Zitat Ende* -
- Offizieller Beitrag
deswegen ist die nutzung von tauschboersen aber - wie schon beschrieben - nicht zwangslaeufig strafbar.
Wenn ich meine Badezimmergesaenge per Tauschboerse verschenke, ist das Downloaden NICHT untersagt.
Gruesse,
Nick -
nick schrieb am Mon, 15 September 2003 15:18
deswegen ist die nutzung von tauschboersen aber - wie schon beschrieben - nicht zwangslaeufig strafbar.
Wenn ich meine Badezimmergesaenge per Tauschboerse verschenke, ist das Downloaden NICHT untersagt.
Gruesse,
Nick
sofern du dir IMMER über die Urheberschaft - und deren Einstellung zum Thema Copyright im klaren bist, hast du absolut recht.
Gruss
Yves -
@nick: Jetzt stell ich mich aber mal ganz dumm, und weiß nicht, ob du irgendwelche Rechte an deinen Gesängen und der Inhalten hast... (Vielleicht trällerst du ja keine Eigenkomposition, sondern irgendeinen aktuellen Hit...)
Darf ich deinen Gesang dann runterladen oder nicht ??? ich meine, ich weiß ja nicht, wie gut du singst ( ) aber wenn es offensichtlich ein bekannter Song ist ... Wobei ich das ja erst nach dem Runterladen weiß ... Ist das kompliziert ...
***nummer-von-rechtsanwalt-rauskram***
Zurück zum Thema: Sind denn auf den Filmen jetzt irgendwelche Rechte oder nicht ? -
nick schrieb am Mon, 15 September 2003 15:18
deswegen ist die nutzung von tauschboersen aber - wie schon beschrieben - nicht zwangslaeufig strafbar.
Wenn ich meine Badezimmergesaenge per Tauschboerse verschenke, ist das Downloaden NICHT untersagt.
Gruesse,
Nick
Hi Nick,
das downloaden ist nicht illegal, das Bereitstellen Deiner Gesänge jedoch schon. Dies entspricht einem Vergehen im Sinne "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und könnte bei genügend Downloads als "Völkermord" geahndet werden.
Nix für ungut,
Markus -
Micha B schrieb am Mon, 15 September 2003 15:56
Zurück zum Thema: Sind denn auf den Filmen jetzt irgendwelche Rechte oder nicht ?
Wurde doch schon gesagt: je nach dem, obs draufsteht oder nicht. Nur wenn Urheberrechtgeschüctzt druntersteht, dann isses auch so. Ansonsten siehe Fachliteratur wegen "offensichtlich" und so....
Nicks Gesänge sind nur dann geschützt, wenn ER das so sieht. Oder wenn er urhebergeschütztes Material trällert. Vorausgesetzt man erkennt irgeneinen bekannten Titel, sonst läuft das unter dem Stichwort "Improvisationstheater mit Geräuschen". -
... fals jedoch Ähnlichkeiten zu schon produzierten Liedern in Nicks Gesängen zu erkennen sind, darf er damit nicht beim Grand Prix Eurovision starten!!!!