Honda Video Sammlung gefunden

  • Na jaaaa, nicht ganz. Das zugänglich machen von urheberrechtsgeschützten Dateien war und ist verboten. Und seit letztem Wochenende ist das jetzt halt auch explizit geregelt.

    Du darfst aber nach wie vor freies Material tauschen, das nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel meine Fotos von der IAA sind frei verfügbar. Damit kann jeder machen was er will. Und wenn die Urheber von lustigen Filmchen nichts anderes behaupten, dann ist das auch bei denen so.

    Alexander

  • Zwock schrieb am Mon, 15 September 2003 15:03

    Na jaaaa, nicht ganz. Das zugänglich machen von urheberrechtsgeschützten Dateien war und ist verboten. Und seit letztem Wochenende ist das jetzt halt auch explizit geregelt.

    Du darfst aber nach wie vor freies Material tauschen, das nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel meine Fotos von der IAA sind frei verfügbar. Damit kann jeder machen was er will. Und wenn die Urheber von lustigen Filmchen nichts anderes behaupten, dann ist das auch bei denen so.

    Alexander



    *Zitat Anfang*
    Dieses Verbot gilt auch für private Kopien. Zudem dürfen keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" angefertigt werden, womit vor allem Internet-Tauschbörsen gemeint sind.
    *Zitat Ende*

  • nick schrieb am Mon, 15 September 2003 15:18

    deswegen ist die nutzung von tauschboersen aber - wie schon beschrieben - nicht zwangslaeufig strafbar.

    Wenn ich meine Badezimmergesaenge per Tauschboerse verschenke, ist das Downloaden NICHT untersagt.

    Wink

    Gruesse,
    Nick




    sofern du dir IMMER über die Urheberschaft - und deren Einstellung zum Thema Copyright im klaren bist, hast du absolut recht.

    Gruss
    Yves

  • @nick: Jetzt stell ich mich aber mal ganz dumm, und weiß nicht, ob du irgendwelche Rechte an deinen Gesängen und der Inhalten hast... (Vielleicht trällerst du ja keine Eigenkomposition, sondern irgendeinen aktuellen Hit...)

    Darf ich deinen Gesang dann runterladen oder nicht ??? ich meine, ich weiß ja nicht, wie gut du singst ( Laughing ) aber wenn es offensichtlich ein bekannter Song ist ... Rolling Eyes Wobei ich das ja erst nach dem Runterladen weiß ... Ist das kompliziert ...

    ***nummer-von-rechtsanwalt-rauskram***

    Zurück zum Thema: Sind denn auf den Filmen jetzt irgendwelche Rechte oder nicht ?

  • nick schrieb am Mon, 15 September 2003 15:18

    deswegen ist die nutzung von tauschboersen aber - wie schon beschrieben - nicht zwangslaeufig strafbar.

    Wenn ich meine Badezimmergesaenge per Tauschboerse verschenke, ist das Downloaden NICHT untersagt.

    Wink

    Gruesse,
    Nick




    Hi Nick,

    das downloaden ist nicht illegal, das Bereitstellen Deiner Gesänge jedoch schon. Dies entspricht einem Vergehen im Sinne "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und könnte bei genügend Downloads als "Völkermord" geahndet werden. Very Happy

    Nix für ungut,
    Markus

  • Micha B schrieb am Mon, 15 September 2003 15:56


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    Wurde doch schon gesagt: je nach dem, obs draufsteht oder nicht. Nur wenn Urheberrechtgeschüctzt druntersteht, dann isses auch so. Ansonsten siehe Fachliteratur wegen "offensichtlich" und so....

    Nicks Gesänge sind nur dann geschützt, wenn ER das so sieht. Oder wenn er urhebergeschütztes Material trällert. Vorausgesetzt man erkennt irgeneinen bekannten Titel, sonst läuft das unter dem Stichwort "Improvisationstheater mit Geräuschen". LaughingEmbarassedWink