ZitatOriginal von patrick_S
zurückkommen auf das Kommentar von juha mit dem gottseidank keine 38°:
was wenns so heiss ist und ein paar den Hitzetod sterben (was ja durchaus auch im Bereich des Möglichen ist)
ist dann auch der Veranstalter schuld? weil bei dieser Hitze dürfte man das Event nicht durchführen?
In Deutschland leider nicht auszuschließen, siehe z.B. den Zugspitzlauf, bei dem es oben auf dem Berg sehr kalt war. Der Veranstalter hat niemanden gezwungen da zu laufen und wurde trotzdem angeklagt: