Helumt Knöner 4 president

  • Oh Mann, in Deutschland ist diesbezüglich die Welt echt noch in Ordnung
    http://www.bild.de/BILD/auto/2010…er-abzocke.html

    in der Schweiz hätte man so einen Richter gesteinigt, gevierteilt, gehängt, erschossen und ertränkt oder aber mindestens ausgeschafft (wohin auch immer) :lol:

    wäre geil wenn der damit durchkommen würde und sein Beispiel Schule machen würde :thumbup:
    leider wird so eine ev. Gesetzesänderung wohl die einzige sein die die Schweiz NICHT von Deutschland kopiert

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

    2 Mal editiert, zuletzt von patrick_S (12. November 2010 um 09:55)

  • "„Auch ohne Wissen des Betroffenen dürfen außerhalb der Wohnung Bildaufnahmen hergestellt werden“, steht da.

    Knöner: „Der Paragraph stammt ursprünglich aus der Terroristenbekämpfung und wird einfach auf die Verfolgung von Verkehrssündern übertragen. Das darf nicht sein! Denn das heimliche Anfertigen eines Fotos ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.“"

    Das war mir neu das mit Gestzen aus der Terrorismusbekämpfung Jagd auf Autofahrer gemacht wird.

  • Früher hiess die rechtliche Grundlage für sowas einfach "polizeiliche Generalklausel". Heute wird aber alles so ins Detail verrechtlicht, dass der Staat für jeden Furz ein eigenes Gesetz braucht. Alles muss heute durch alle Instanzen angefochten werden können. Die Stadt Zürich wollte übrigens für die EURO'08 ein neues Stadion bauen. Nach diversen Einsprachen wird es voraussichtlich in abgespeckter Form 2016 in Betrieb gehen... :roll: Irgendwann rechtsstaaten wir uns zu Tode.

    Kurz gesagt: es klopfen diesem Richter genau diejenigen auf die Schulter, die sonst eigentlich völlig gegenteilige Ansichten vertreten.

  • das stimmt, wir rechtstaaten uns zu Tode
    das liegt aber nicht an freiheitsliebenden Typen wie mir, sondern an denen die wegen jeden Furz hysterisch werden, sich ins Hemd machen und nach härteren Gesetzen schreien
    die Politik sieht dann darin ein sehr geeignetes Mittel sich zu profilieren ohne sich gross die Finger schmutzig zu machen (sprich: unpopuläre, aber notwendige Massnahmen zu setzen)
    und dann haben wir genau die Situation wie sie jetzt ist:
    kaum noch echte Verbrechen, aber einen Riesenhaufen "neuer" Verbrecher, hauptsächlich solche die in einem Auto sitzen
    auf die dann und unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit Jagd gemacht wird um sich wiederum billig profilieren zu können

    Tod dem Überwachungsstaat!!!

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Gebe Dir absolut Recht Patrick, allerdings habe ich nichts gegen einen Ueberwachungsstatt solange die Mittel der ueberwachung gegen echte Verbrechen eingesetzt werden.

    Aber wie Du schon sagst, laeuft es damit auch falschrum.

    in Nizza zB haben die jetzt ueberall Ueberwachungskameras aufgestellt um Falschparker bequem vor dem Monitor aus aaufschreiben zu koennen.

    auch irgendwie daneben.

    Wobei die Franzosen schon mal "kriminell" und verkehrsbehindernd parken was zu Unfaellen fuehren kann.



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • völlig bei Dir, jedoch ist es heutzutage leider schon so das wirklich Verbrechen verhältnismässig milde bestraft werden wogegen Vergehen im Alltag eben unverhältnismässig hart bestraft werden
    und das muss endlich aufhören

    das Problem ist:
    je intelligenter eine Gesellschaft ist umso mehr muss man sie blöd gesagt "kriminalisieren" und überwachen weil sie sonst nicht "folgt"
    weil sie ja aufgrund ihrer Intelligenz in der Lage ist sich selbst ein Bild der Welt zu machen und das ist seitens der Politik nicht erwünscht

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von stocky

    in Nizza zB haben die jetzt ueberall Ueberwachungskameras aufgestellt um Falschparker bequem vor dem Monitor aus aaufschreiben zu koennen.

    In Nizza parken ist ja ehh kein Spass.... ;) Aber Super Stadt.

    Tomcat Es ist einfach so das der Gesetzgeber mitunter ein unfähiger Schlamper ist.
    Wie mit der WR Pflicht letztes Jahr. Für was werden die denn bezahlt wenn sie im Gesetz vom geeigneter Bereifung sprechen ohne dies klar als M+S Reifen zu deklarieren.
    Durch sowas gibt es Prozesse, weil die Regel nicht sauber formuliert ist.
    Der Applaus für den Richter kommt vor allem daher das er die pure Geldgier von Bund und Gemeinden blosstellt in dem er aus dem Mund eines Richters bestätigt was jeder weiss.
    Das nicht an Gefahrenpunkten geblitzt wird, sondern da wo es am wahrscheinlichsten (nicht gefährlichsten) ist das jemand gegen die Regel verstösst und somit die Kasse füllt.
    Und das ist nicht der Auftrag von Verkehrskontrollen, sondern das Ganze ist pervertiert zur Gelddruckmaschine.

  • Zitat

    Original von walter_s
    Wie mit der WR Pflicht letztes Jahr. Für was werden die denn bezahlt wenn sie im Gesetz vom geeigneter Bereifung sprechen ohne dies klar als M+S Reifen zu deklarieren.
    Durch sowas gibt es Prozesse, weil die Regel nicht sauber formuliert ist.
    Der Applaus für den Richter kommt vor allem daher das er die pure Geldgier von Bund und Gemeinden blosstellt in dem er aus dem Mund eines Richters bestätigt was jeder weiss.
    Das nicht an Gefahrenpunkten geblitzt wird, sondern da wo es am wahrscheinlichsten (nicht gefährlichsten) ist das jemand gegen die Regel verstösst und somit die Kasse füllt.
    Und das ist nicht der Auftrag von Verkehrskontrollen, sondern das Ganze ist pervertiert zur Gelddruckmaschine.

    super formuliert, danke! :thumbup:

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Das Blitzen von Temposündern wird bisher bundesweit nach Paragraph 100 H, Absatz 1, Artikel 1, Strafprozessordnung gerechtfertigt. „Auch ohne Wissen des Betroffenen dürfen außerhalb der Wohnung Bildaufnahmen hergestellt werden“, steht da.

    Knöner: „Der Paragraph stammt ursprünglich aus der Terroristenbekämpfung und wird einfach auf die Verfolgung von Verkehrssündern übertragen. Das darf nicht sein! Denn das heimliche Anfertigen eines Fotos ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.“

    Der Paragraph steht aber nun mal - wie immer er da rein gelangt ist - einfach in der Strafprozessordnung und nicht in einem Antiterrorgesetz. Ist also allgemeines Strafrecht.

    Heutzutage kann man doch kaum durch irgendeine europäische Innenstadt wandeln, ohne laufend von Überwachungskameras beobachtet zu werden. Wenn aber ein Apparat genau dann ein Bild von einer Person macht, wenn sie sich rechtswidrig verhält, soll das Unrecht sein?