Du zahlst 20% Aufschlag für erhöhten Prüfaufwand.
Wenn Du einen Polizisten in Deine Garage lässt, kann es passieren, ja.
Du zahlst 20% Aufschlag für erhöhten Prüfaufwand.
Wenn Du einen Polizisten in Deine Garage lässt, kann es passieren, ja.
ZitatIst auf jeden Fall schon mal sehr geschickt so etwas in ein öffentliches Forum zu schreiben wenn man da etwas drehen möchte
Ich drehe nichts, das sind Tatsachen.
ZitatOriginal von MattesS2k
.... Das ist ja sogar richtig, mit den altreifen wäre ich garnicht durch den Tüv gekommen.
Gruß Mattes
Oh oh, das würde ich nicht als Argumentation verwenden, sonst kann man Dir noch vorwerfen, Du seiest vorher monatelang mit alten Reifen rumgefahren und Du Dich erst jetzt zum TüV angemeldet hast, nachdem Du wieder Geld für neue hast
Nein im Ernst, aber bei solchen Sachen kann man sich nur zu schnell selber in in das argumentarische Schlamassel reiten, wo es noch schlimmer wird. Fakt ist, man hats halt vergessen, und "nicht gewusst" zählt halt nicht.
Gruss, Markus
Nunja ich werde jetzt den Bogen ausfüllen und abschicken. Ich werde dann berichten was dabei rausgekommen ist. Zumindest denke ich mal haben jetzt außer mir auch einige andere was dazugelernt was die Gesetzeslage in Deutschland zum Thema Tüv und Privatgrundstück angeht.
Gruß Mattes
das mit den 20% kann ich nicht verstehen. wo haben die denn mehr aufwand?
nachher sind die dann noch über-penibel.
Gar nicht. Ja.
ZitatOriginal von messi
Oh oh, das würde ich nicht als Argumentation verwenden, sonst kann man Dir noch vorwerfen, Du seiest vorher monatelang mit alten Reifen rumgefahren und Du Dich erst jetzt zum TüV angemeldet hast, nachdem Du wieder Geld für neue hast
Nein im Ernst, aber bei solchen Sachen kann man sich nur zu schnell selber in in das argumentarische Schlamassel reiten, wo es noch schlimmer wird. Fakt ist, man hats halt vergessen, und "nicht gewusst" zählt halt nicht.
Ja, dieses Argument finde ich auch mehr oder weniger mutig. Der TüV ist gerade dazu da, dass sowas NICHT passiert... plus, ich weiss jetzt nicht wie das beim TüV ist, aber mit der Argumentation gestehst du quasi vorsätzliches statt fahrlässigem Handeln. Häufig keine gute Idee.
So, wie versprochen hier das 1. Ergebnis.
Das liebe Amt ist natürlich garnicht darauf eingegangen und hat mir vorsorglich nen Bußgeldbescheid geschickt.
Wie wir ja inzwischen wissen muss ein Angemeldetes Fahrzeug auch auf Privatem Grund (ausser abgeschlossene Garage oder umzäuntes Gelände) gültigen Tüv besitzen.
Aber wie sieht das Gesetzlich aus bei Werkstätten? Einige Werkstätten die ich kenne haben angemeldete Fahrzeuge ohne Tüv auf ihrem Hof stehen. Dann müssten die ja rein Theoretisch alle eine Anzeige bekommen oder gilt da für Werkstätten ein Sonderrecht?
ZitatOriginal von .: Dome :.
das mit den 20% kann ich nicht verstehen. wo haben die denn mehr aufwand?
nachher sind die dann noch über-penibel.
Die 20% bekommt nicht der TÜV sondern der Papa Stadt!!