Hallo Zusammen bin neu hier,
Habe eine Frage gibts hier im Forum jemanden, der die
APR gt3 Spiegel eingetragen hat?
Hallo Zusammen bin neu hier,
Habe eine Frage gibts hier im Forum jemanden, der die
APR gt3 Spiegel eingetragen hat?
Bekommst du bei rhd eingetragen, ich muss auch noch hin.
.....es gibt keine Vorgabe, warum diese Spiegel eintragungspflichtig wären.
Die Spiegel haben genug Spiegelfläche, kein Problem.
Wenn es so einfach wäre
Bei meinem 300ZX damals sagte der Prüfer, dass diese Spiegel während der Fahrt zu stark vibrieren und sich verstellen könnten. Überprüfen, z.B. mit einer Probefahrt, wollte er aber nicht. Meine Aussage, dass die Spiegel weder vibrieren oder sich verstellen, wollte er auch nicht gelten lassen.
Hab sie dann auch bei RHD eintragen lassen.
ZitatOriginal von UK 45
.....es gibt keine Vorgabe, warum diese Spiegel eintragungspflichtig wären.
Die Spiegel haben genug Spiegelfläche, kein Problem.
Die Spiegel sind Bestandteil der ABE eines Fahrzeuges und sind daher mit einem Prüfzeichen versehen. Somit wird eine Abnahme erforderlich, wenn Du andere Spiegel einbaust. Blöd und kleinlich, ist aber leider so...
Grüße
Axel
ZitatOriginal von 16 Ventiler
Die Spiegel sind Bestandteil der ABE eines Fahrzeuges und sind daher mit einem Prüfzeichen versehen. Somit wird eine Abnahme erforderlich, wenn Du andere Spiegel einbaust. Blöd und kleinlich, ist aber leider so...
Grüße
Axel
Ich fahre seit 9 Jaahren APR Spiegel, mehrfach HU gemacht und oft mit unseren Tüv-Prüfern darüber gesprochen. Sie hatten keine Einwände dagegen.
Uwe, mein Prüfer hat bei der HU auch drüber weg gesehen.
Aber
Die StVZO sieht für einige Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigungspflicht vor, z.B. für Anhängerkupplungen, Scheinwerfer und Leuchten oder Fahrzeugscheiben. Das bedeutet, dass diese Teile ein Genehmigungszeichen (Wellenlinie oder E-Prüfzeichen) tragen müssen.
Rückspiegel gehören nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen.
Die Richtlinie Grundsätze für die Beurteilung von Zubehör-Rückspiegeln schreibt vor:
"Werden serienmäßige Spiegel durch den Anbau von Zubehörspiegeln ersetzt,
so müssen letztere mindestens das gleiche Sichtfeld wie die Originalspiegel ergeben.
Die Vorschriften des § 56, der Rili 71/127/EWG, 74/346/EWG bzw
97/24/EG müssen erfüllt sein."
Es ist also nicht zu erwarten, dass ein Spiegel ohne E-Prüfzeichen diesen Anforderungen genügt und deshalb nach § 56 StVZO nicht zulässig ist, obwohl es in der StVZO selbst keine explizite Forderung nach einer Bauartgenehmigung (Prüfzeichen) gibt.
was Meint ihr mit RHD?
und danke schonmal für die vielen antworten
RHD Speedmaster hilft Dir bei der legalen Eintragung von Teilen, die bei normalen TÜVern scheitern.