Vom Kaufvertrag zurück treten?!

  • Servus Männers,
    Mein Hals ist riesig... :x :x :x
    ich habe am Samstag ein Auto bei nem Händler gekauft. Technich sowie optisch hat er gepasst auch die Probefahrt war gut.
    Nun wollte ich das Auto heute abholen und siehe da, er zeigt "ABS defekt" an, der Motor befindet sich im Notprogramm bzw. springt garnicht erst an.


    Der Händler lässt das Auto nun in seine Werkstatt schleppen und will drüber gucken was defekt ist.
    Im Kaufvertrag hat er notiert " keine Garantie, keine Gewährleistung"


    Die Frage die sich mir nun stellt, kann ich von diesem Kauf zurück treten?!
    Das Geld habe ich leider schon komplett bezahlt. :(


    Kennt sich jemand damit aus?!

  • Wenn es ein gewerblicher Händler ist, kann er auf jeden Fall die Gewährleistung nicht ausschließen. Ohne jetzt noch mal recherchiert zu haben, würde ich aber behaupten, dass er das Recht hat den Mangel zu beseitigen, bevor du vom Kauf zurücktreten kannst.

  • Also wenn der Händler den Wagen verkauft hat und es sich nicht um eine Vermittlung handelt, dann kann er die Gewährleistung gar nicht ausschließen. Als Bastlerfahrzeug, bei dem man es eventuell ausschließen könnte, ist der Wagen zu jung und auch zu wertvoll.


    Er kann die garantie ausschließen aber nicht die Gewährleistung. Somit wäre er in der Beweispflicht, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war. Das ist ziemlich schwer für ihn.


    Aber grundsätzlich gebe ich Dir den Tipp vernünftig zu bleiben und erst einmal freundlich mit dem Händler zu sprechen, denn wie man in den Wald reinruft, so schallt es wieder heraus. Es kann ja tatsächlich sein, dass der Mangel vorher nicht vorhanden war oder nicht festgestellt werden konnte und dem Händler keine Schuld trifft. Wenn man sofort Empörung oder Drohgebärden aufbaut, dann werden die meisten ungechmeidig und wenig kompromissbereit!


    Normalerweise sollte er das Teil reparieren und gut ist. Die schlechteste Lösung ist sich mit ihm anzulegen, denn einen Streit vor Gericht wird die Sache nicht wert sein und kann sich tierisch in die Länge ziehen.


    Lass mal hören wie es weiter geht

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Zitat

    Original von MB 23
    ......Ohne jetzt noch mal recherchiert zu haben, würde ich aber behaupten, dass er das Recht hat den Mangel zu beseitigen, bevor du vom Kauf zurücktreten kannst.


    Das ist 100% richtig!

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • ein technisch einwandfreies Auto wäre mir auch lieber, als erneut auf die Suche gehen zu müssen.
    Der Händler (Fiat Autohaus) hat auch ohne zu murren direkt gesagt, sie werden den Fehler in ihrer Werkstatt untersuchen. Ob sie ihn beheben (können) steht auf einem anderen Papier..


    Bei dem Auto handelt es sich im übrigen nicht um einen S sondern um einen Smart forfour mit Vollaustatung...

  • Zitat

    Original von Ties
    ein technisch einwandfreies Auto wäre mir auch lieber, als erneut auf die Suche gehen zu müssen.
    Der Händler (Fiat Autohaus) hat auch ohne zu murren direkt gesagt, sie werden den Fehler in ihrer Werkstatt untersuchen. Ob sie ihn beheben (können) steht auf einem anderen Papier..


    Bei dem Auto handelt es sich im übrigen nicht um einen S sondern um einen Smart forfour mit Vollaustatung...


    war das schon im Vertrag gestanden (mit den Ausschlüssen) als du Unterschrieben hast??

  • Ich bin gestern Abend aus allen Wolken gefallen. Wie konnte ich das überlesen?????


    Der Verkäufer hat mir doch tatsächlich einen Kaufvertrag für Händler untergeschoben.
    Dort heist es in der Überschrift " Bestellung eines Gebrauchtwagens durch einen Unternehmer in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit"


    :? :? :?
    Ja ich weis, wie kann man die Überschrift nicht lesen?! Selbst Schuld....


    Der Händler hat mich aber in keiner Weise darauf hingewiesen?!
    Ich war mit meienr Frau bei ihm und hab etwas aus dem Nähkästchen geplaudert, dass das Auto für meine Frau, für den täglichen Weg zur Arbeit sein soll...


    Ganz nebenbei macht der Händler sich doch auch noch Steuerlich strafbar, oder?!

  • Sprich mit ihm! Alles andere ist Unfug und trägt nicht zur Lösung des Problemes bei! Und auf den Vertrag würde ich ihn nebenbei auch noch ansprechen, dass er wohl versehentlich das falsche Formular verwendet hat. Denn Fakt ist, Du bist kein Unternehmer und hast das überlesen.


    Steuerlich Strafbar? Glaube ich nicht. Mir wäre nicht bekannt, dass da unterschieden wird zwischen privaten und gewerblichen Steuern. Aber ich kenne mich da zu wenig aus.

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014