• Gibt es hier jemand, der sich mit verschiedenen Themen von HU / AU / TÜV zu auskennt?

    1. Was passiert, wenn ich die HU nicht rechtzeitig durchführe?

    2. Mein S ist abgemeldet und HU war fällig August 2015 > Muss man bei abgemeldeten Fahrzeugen HU einhalten oder muss man nach 6 Monaten ein Vollgutachten machen lassen oder war das nur früher so?

    Vielen Dank!

  • Gab es früher mal, dass man nach 18 Monaten ein "Vollgutachten" gebraucht hat.

    Heutzutage kannst du einfach neu HU/AU machen lassen, egal wielange er abgemeldet war. Vorausgesetzt die Papiere sind noch vorhanden.

    Bei zugelassenen Fahrzeugen, die länger als zwei Monate die HU überzogen haben, gibt es einen Aufschlag von 20% auf den Preis für die Hauptuntersuchung.

    Einmal editiert, zuletzt von martinej9 (2. Februar 2016 um 17:39)

  • Moin,

    also passieren tut bei einem abegemeldeten Fahrzeug nichts. Maddy und ich haben schon seit einem Jahr einen abgemeldeten BMW in der Garage stehen. Der hat schon lange keinen TÜV mehr.

    Eine vollständige Abnahme musst du meines Wissens nach erst machen, wenn der Wagen mehr als 7 Jahre nicht mehr angemeldet war. Ansonsten genügt eine normale HU. Allerdings kann man den Wagen nicht mehr zuerst zulassen und dann zum TÜV fahren. Inzwischen braucht es ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger um den Wagen zum TÜV zu bekommen.

  • Ergänzung dazu:
    Das mit dem "Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen." ist Quatsch.

    Siehe z. B. http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anba…ne-kfz-2759.htm


    "Mit entstempeltem Kennzeichen:

    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind."

    Hier der gesetzliche Hintergrund:
    FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

    § 10 Abs. 4
    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

  • Zitat

    Original von u.bader
    Es gibt kein Kennzeichen mehr. Ich habe den komplett abgemeldet und das Kennzeichen an meinem neuen dran - also umgezogen ;)

    Das geht aus deinem vor-Post aber nicht hervor ! Maddy hat es aber schön auf den Punkt gebracht. Ist gut zu wissen. :thumbup:

    Pure and Simply the S2000