Weicon Federn und Nivoregulierung

  • Hallo,
    bin neu hier im Forum und habe auch gleich schon die erste Frage.
    Ich hab mir ein paar Weicon Federn "extra für meinen S2000" gekauft.
    Nun sehe ich in dem Teilegutachten, dass ich die bei Fahrzeugen mit autom. Scheinwerfereinstellung garnicht einbauen darf.
    Tolle Wurst!!!
    Und nun meine Frage: Gibts da irgendeine Lösung die Dinger doch noch eingetragen zu bekommen oder hab ich da gar keine Chance beim TÜV?
    Danke
    Frank

  • Ohne es zu wissen, würde ich mal sagen "no way" Crying or Very Sad
    Immer wenn es um Licht, und Blendgefahr geht, hast du beim TÜV etc. KEINE Chance.
    Und wie sollen die Federn speziel für den S2k sein ????
    Da jeder S2k eine Leuchtweitenregulierung hat (Xenon), stimmt das wohl nicht Mad

  • Das hab ich mir auch schon fast gedacht. Mad
    Ist echt ein Witz, da sind die Federn für nen S2000 mit " TÜV Teilegutachten" und da steht doch tatsächlich in diesem Gutachten im 15. und letzten Punkt das dieses Federn bei Fahrzeugen mit Leuchtweitenrgulierung nicht eingebaut werden dürfen!
    Das Gutachten ist das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt wurde!

  • Frank schrieb am Sat, 14 February 2004 21:43

    Das hab ich mir auch schon fast gedacht. Mad
    Ist echt ein Witz, da sind die Federn für nen S2000 mit " TÜV Teilegutachten" und da steht doch tatsächlich in diesem Gutachten im 15. und letzten Punkt das dieses Federn bei Fahrzeugen mit Leuchtweitenrgulierung nicht eingebaut werden dürfen!
    Das Gutachten ist das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt wurde!




    Frag doch erst einmal den lieben Onkel vom TÜV, die haben ja letztendlich auch son ein komisches Gutachten erstellt. Bevor Du etwas unüberlegtes machst. Auch beim TÜV gibt es unter Umständen nette Menschen LaughingLaughing

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Frank schrieb am Sat, 14 February 2004 21:43

    Das hab ich mir auch schon fast gedacht. Mad
    Ist echt ein Witz, da sind die Federn für nen S2000 mit " TÜV Teilegutachten" und da steht doch tatsächlich in diesem Gutachten im 15. und letzten Punkt das dieses Federn bei Fahrzeugen mit Leuchtweitenrgulierung nicht eingebaut werden dürfen!
    Das Gutachten ist das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt wurde!



    Um das gesagte von Frank noch weiter zu beleuchten:
    Was ist das für eine hirnrissige Firma, die ein solches Produkt auf den Markt anbietet, welches in sich anachron ist. Kurzum: Ich verkaufe doch nicht eine Kaffeemaschine um explizit in der Bedienungsanleitung darauf hinzuweisen, dass Kaffee damit nicht gekocht werden darf. LaughingLaughingLaughingLaughingRolling Eyes