Risiko fahren ohne TÜV-Eintragung???

  • Moin Moin Allerseits,

    nachdem ich - je länger ich im Tuning-Forum lese - immer mehr davon überzeugt bin, daß ich ein paar Anbauteile für meinen S brauche Cool habe ich angefangen, mir ernsthafte Gedanken über das was, wann und wie zu machen...

    Dabei fiel mit als erstes auf, daß fast alle Anbauteile für den S (Auspuff, Felgen, Karosserieteile, ...) nur ohne ABE bzw. TÜV-Gutachten erhältlich sind.

    In diesem Zusammenhang 'mal die Frage ans Forum: Was passiert eigentlich, wenn man mit einer z.B. nicht TÜV-eingetragenen Auspuffanlage von unseren grünen Sheriffs erwischt wird? Und was passiert mit z.B. dem Versicherungsschutz, wenn man in einen Unfall verwickelt wird und irgendjemandem die Tatsache auffällt, daß die Auspuffanlage nicht serienmäßig ist? Verliert man in einem solchen Fall den Versicherungsschutz? Gibt's Unterschiede im Risiko je nach Anbauteil?

    Wer kann mir da ein paar mehr fundierte Antworten geben, bitte???

    Gruß aus dem Norden, Ace.

  • Falls tatsächlich einmal ein Unfall passieren sollte und Du hattest eine andere Drosselklappe, Schwungrad, Kupplung, MSD, ESD oder ein CAI drunter, so fällt dies nicht so ins Gewicht, vor allem dann nicht, wenn eines Deiner Anbauteile KEINESFALLS schuld am Unfall sein konnte.

    Bei Felgen, Spurverbreitungen, Bremsen, Federn, Reifen, etc. ist es meiner Meinung nach schon schwieriger den Beweis zu erbringen, dass die Teile definitiv nicht schuld am Unfall sein konnten.

    Lasse mich jedoch gerne von einem Jurist aufklären Wink

  • Hai,

    ganz trocken gesagt, verlierst Du im Falle eines Falles beim Führen eines Fahrzeuges mit nicht TÜV-abgenommen Teilen den Versicherungsschutz und fällst im Sinne des § Soundso der StvO dem Führen eines Fahrzeugs ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch unter die Punktesammler und Bußgeldzahler.

  • peter_b schrieb am Mon, 07 June 2004 21:06

    Hai,

    ganz trocken gesagt, verlierst Du im Falle eines Falles beim Führen eines Fahrzeuges mit nicht TÜV-abgenommen Teilen den Versicherungsschutz und fällst im Sinne des § Soundso der StvO dem Führen eines Fahrzeugs ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch unter die Punktesammler und Bußgeldzahler.



    Richtig, bei nicht abgenommenen Teile erlischt die ABE des Fahrzeugs und damit ist auch Zulassung und Versicherung ungültig.

  • Crimo schrieb am Mon, 07 June 2004 22:26

    peter_b schrieb am Mon, 07 June 2004 21:06

    Hai,

    ganz trocken gesagt, verlierst Du im Falle eines Falles beim Führen eines Fahrzeuges mit nicht TÜV-abgenommen Teilen den Versicherungsschutz und fällst im Sinne des § Soundso der StvO dem Führen eines Fahrzeugs ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch unter die Punktesammler und Bußgeldzahler.


    Richtig, bei nicht abgenommenen Teile erlischt die ABE des Fahrzeugs und damit ist auch Zulassung und Versicherung ungültig.




    deshalb bin ich auch nicht bei einer 08/15 superbillig-internet versicherung, sondern bei einem unserer familie schon seit jahren vertrautem makler einer namhaften gesellschaft.
    da geht in einem solchen fall doch schon einiges mit auge zu drücken usw.
    (ich gehe mal von dem fall aus, dass das teil definitiv keine ursache hatte - z.b. fehlende silencer oder cai - es sei denn, der andere war durhc den sound total erschrocken! Twisted Evil )

  • Ich glaub nicht, dass es jemanden hilft zu wissen, dass man durch Beziehungen, geschäftsverbindungen ("Zahl oder ich kündige meine anderen 25 Autos bei Dir!") Zahlungen von der Versicherung für Autos ohne allgemeine Betriebserlaubnis erwarten kann. Mit sicherheit gibts da eine Grauzone und mit Sicherheit liegt das auch im richterlichen Ermessen, fehlende Silencer als nebensächlich bei einem Abflug wegen Nässe (Vollkasko) zu erachten.
    Fakt ist: Befindet sich am KFZ irgendwas nicht eingetragenes, muss die Versicherung ERST MAL nix zahlen. Du musst dann die Versicherung auf Ersatzpflicht verklagen.

    Ich hab mal vor einiger Zeit eine versicherung bei der EDV-technischen Abwickung von Schadensfällen beraten. Deren Gutachter waren einige der ersten, die mit Digicams unterwegs waren. Die Bilder wurden im Büro dann aufs genaueste untersucht. Nicht nur, um den Schaden zu beziffern, sondern auch um "Auffälligkeiten" wie Breitreifen etc. festzuhalten, die dann mit dem KFZ-Schein abgeglichen wurden.


    Was mir noch einfällt: So weit ich mich erinnern kann, muss die Versicherung bei "nebensächlichen Mods" wie Auspuff oder CAI den "Unfallgegner" schadfrei halten. Sprich: Du fährst jemnden zum Krüppel, weil Du ihn beim Überholen übersehen hast. Der bekommt die Kohle von Deiner Versicherung. Die wird es sich aber von Dir wieder holen wollen (sofern Du überlebt hast). Es liegt dann an Dir, einen Richter davon zu überzeigen, dass das nicht eingetragene Teil nebensächlich war. Interessanterweise gilt dies auch für von Werkstätten verbauten Kram ("ich wusste nicht, dass die OZ keine Serie sind... die waren schon drauf"). Fehlende Information schützt nicht vor Strafverfolgung,

    gruss
    ratte

  • Moin moin Allerseits,

    danke für die zahlreichen Antworten: Sie bestätigen mir eigentlich das, was ich selbst auch schon vermutet habe: Lieber nix Uneigetragenes am Auto haben, egal ob haupt- oder nebensächlich...

    Dann stellt sich nur die Frage: Wie kriegt man die Teile, die man haben will, eingetragen? (...ich will keine Antwort auf diese Frage; eine allgemeingltige Antwort ist wohl nur schwer zu finden...)

    Gibt's eigentlich nicht beim Honda-Händler nette Sächelchen für den S? Nach dem Motto: Ist vom Original-Hersteller, daher auch mit ABE/TÜV???

    Gruß aus dem Norden, Ace.

  • In Japan schon, nennt sich "Modulo" das ganze Zeug.
    Da gibt´s Fahrwerke, Bremsbeläge, Spoiler, Felgen usw.

    Nur halt nicht in Deutschland, ist der Aufwand wohl zu groß das hier rüber zu holen und alles "TÜVfen" zu lassen. Sad

    Schade eigentlich...
    Sollte man vielleicht mal ne Unterschriftenaktion starten Smile

  • Moin Moin Allerseits,

    angeschrieben hab' ich Honda ja, aber leider ist die Antwort etwas nichtssagend bzw. auch nicht das, was ich gehofft habe:

    Quote:


    --------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Tuningteile für Honda-Fahrzeuge bieten wir in Deutschland oder Europa nicht
    an. Sollte das im Rahmen unseres Original-
    Zubehörprogramms erhältliche Zubehör nicht Ihren Vorstellungen entsprechen,
    können wir Ihnen somit bezüglich Ihrer Anfrage leider
    nicht weiterhelfen. Sicherlich bietet der freie Zubehörhandel eine Vielzahl
    an Artikeln an, über deren Zulassung für Ihren Honda
    S2000 oder den Betrieb im Strassenverkehr wir jedoch keine Aussage treffen
    können.

    Wir bedauern, Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen zu können, leiten
    Ihre konstruktive Kritik jedoch gerne zur direkten
    Auswertung an unsere zuständigen Fachabteilung weiter.

    Wir wünschen Ihnen viel Fahrspass und Freude mit Ihrem Honda S2000 und
    verbleiben


    mit freundlichen Grüßen

    Kathrin Leanage

    Honda Motor Europe (North) GmbH
    Kundenbetreuung



    Tja, ich denke mir da 'mal, daß Honda da in der Tat keinerlei Interesse an uns S2000-Fahrern hat. Aber ich werde versuchen, bei Honda in der Fachabteilung weiterzubohren...

    Gruß aus dem Norden, Ace.