Beiträge von Diablo70

    Wer kennt sich in der Gegend aus ?
    Wäre dankbar wenn jemand insbesondere landschaftlich schöne Streckenabschnitte nennen könnte - eher cruisen.
    Oder gar eine schöne "Runde" von 300-400km. Danke im voraus.

    Unter die oben verlinkten 197,-- kommt auch AKR nicht. Habe die Matten dort letztes Jahr für 187,-- bestellt. Die Matten sind auf jeden Fall top :thumbup:

    :D Aha, hat AKR doch die 187,-- wieder im Angebot.... sind echt nette Leute. Mussten 2x meinen Liefertermin verschieben und haben jeweils freundlich Kontakt aufgenommen, sich entschuldigt und angeboten das ich natürlich auch mein Geld zurück bekomme wenn ich nicht warten will.

    Heißt es wirklich unverzüglich

    unverzüglich = unverzüglich (max. 14 Tage), z.B. auch wegen Veränderung Steuersatz oder Versicherungseinstufung

    Eintragung bei nächster Anfassung = eigentlich auch logisch, z.B. Ummeldung (bis dahin im Fahrzeug mitzuführen)

    im Fahrzeug mitführen = z.B. ABE (kann man aber auch eintragen lassen)

    Immer von der Art der Abnahme abhängig.

    Kein Problem, kotz' dich ruhig aus. Muss man nicht alles klasse finden. Unsere Gesetze haben halt alle ein paar Jahrzehntchen auf dem Buckel. Und 14 Tage ist lediglich Rechtsauslegung und wohl absolutes Maximum. Einem anderen "Richter" sind 7 Tage vielleicht schon nicht unverzüglich genug.

    Heftig fjnde ich eher das man erst mit Berichtigung der Papiere "safe" ist. Der Wisch vom Prüfer allein bringt im Zweifelsfall nichts.

    na.. meine Meinung ist, dass wenn ein System / EDV oder Beamter schon erkennt, dass es noch keine Eintragung gibt, dass es dann auch möglich sein sollte dem entsprechenden Besitzer des KFZ / Motorrad sagen zu können, dass man z. Bsp. eine Frist in Tagen / Monaten hat bis eine Eintragung zu erfolgen hat...

    … aber was ist zu spät … in Tagen / Wochen / oder Monaten … der TÜV sollte dem Besitzer einfach mitteilen bis wann etwas einzutragen ist und gut ist!

    Mitteilung ist eindeutig, steht nämlich unverzüglich da. Wenn das so angegeben ist, dürfte also eine Abnahme nach § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegen, also max. 14 Tage.

    Die Nichteintragung kann übrigens auch "Probleme" mit der Versicherung nach sich ziehen.

    @'Diablo70, irgendwie liest Du zwischen den Zeilen etwas, was ich nicht geschrieben habe. Wo habe ich mich aufgeregt, mich beklagt oder mich beschwert, dass ich das nicht zahlen will. Ich habe ganz einfach den Sachverhalt geschildert, u.a. um darauf hinzuweisen, dass andere nicht den selben nachlässigen Fehler machen der mir passiert ist. In das ich das kleinkariert finde habe ich gar nicht erwähnt. Arbeitest Du auf einem Amt, oder warum reagierst Du so angegriffen?

    Hi, stimmt. Das war einfach unclever unter Deinem Zitat kommentiert. Du regst Dich in Deinem Kommentar de facto auch nicht über die Situation auf. Du lässt zwar den "deutschen Amtsschimmel grüßen" (stelle mir dennoch vor, dass die Kollegen in A / CH und in Skandinavien etc. da ähnliche Vorschriften haben) und hast aber ansonsten lediglich das traurige Smilie gesetzt. Ich schreibe ja auch deutlich das Du weisst das es Dein Fehler war.

    Aber quasi alle nach Dir regen sich auf 8)

    Und nein, ich arbeite weder auf einem Amt noch fühle ich mich angegriffen - da verstehe ich jetzt nicht woraus Du das geschlossen hast. Es passt nur gut in unsere Zeit sich über alles mögliche aufzuregen was halt nun mal ist wie es ist. Wenn man die Regeln ändern will muss man in die Politik gehen. Das Problem ist eher das viele meinen die Regeln nicht einhalten zu müssen, weil es ja auch nicht kontrolliert wird.

    Passt nicht ganz ins Thema, aber wenn Politiker gestern anregen, parken auf dem Radweg könne 300,-- kosten, dann bin ich da sofort dafür. Wenn unsere Bußgelder (eigentlich lächerlich der Begriff) da bei 15,-- losgehen und europäische Nachbarn liegen bei mind. 95,-- dann haben die recht und sicher nicht 3 von zehn Autos falsch geparkt. Aber dann müssen auch die ganzen anderen Bußgelder aus den 60er Jahren wo 30,-- DM noch viel Geld waren rauf. Den Bußgeldkatalog kann man mal ungesehen mal 10 nehmen und im Wiederholungsfall innerhalb 3 Monaten jeweils nochmal verdoppeln.

    Wo die Blitzer teils stehen ist ein anderes Thema, dennoch blitzen die nur was auf den Schildern steht. Und die stellen m.W. noch keine privaten Betreiber auf.

    auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden...

    Hat auch gar keiner behauptet

    Warum dann aufregen. Fehler erkannt, Fehler akzeptieren, Strafe - die lächerlich gering genug ist (Wenn überhaupt, dann müsste man diskutieren ob der betriebene Aufwand im Verhältnis zur Einnahme steht, wie soviele "Bußgelder" in Deutschland. Im Ausland wäre das sicher teurer.) - zahlen.

    da geht jemand auf die Suche nach irgendwelchen " Fehlern " um Bußgeldbescheide auszustellen... haben die nichts besseres zu tun ?

    solche Beamte werden von unseren Steuergeldern bezahlt und sollten eigentlich für uns arbeiten und nicht gegen uns... zumal das mit dem Saisonkennzeichen eigentlich schon genug Begründung sein sollte

    Vielleicht spuckt die EDV den auch einfach aufgrund der eingegebenen Daten aus.

    Hier geht es um Fingerspitzengefühl , vielleicht auch ein Gesellschaftliches problem,

    Nee, nix Fingerspitzengefühl wegen 15,--. Regeln des Zusammenlebens einfach mal akzeptieren, auch wenn sie mal für einen selbst unangenehm sind. Der TE weiß doch das er es falsch gemacht.

    Das sind dieselben die ihre 55 km/h in der Zone 30 vor dem Kindergarten wegdiskutieren wollen.

    Hoffe für dich das alles klappt und der auf den Kosten sitzen bleibt, auch auf denen für den Anwalt etc. ...

    ...
    Alleine die Anwaltskosten etc. müssen ja den Neupreis einer Felge weit überschritten haben...

    Dank Rechtschutz kostet den das gar nix. Ist auch so einer der jeden wegen allem verklagt. Wahrscheinlich uns alle bald, weil wir hier mutmaßen :roll:

    Anschlussfrage: Wenn ich das Fahrzeug von 2003 (wie im Link oben) auf 2001 ändere, ist der Teppich nicht mehr verfügbar. Aber 2003 ist ja auch noch der AP1, also Pre-Facelift. Sollte der dann auch in meinen 2001er passen?

    2001 dürfte ohne die Schlitze für die Fussmattenhalter sein. Die gabs bei den ersten Modellen nicht.
    AP1 hat nichts mit Pre-/Facelift zu tun.