Hi Uwe,
wie wärs die 2. Osterwoche, also ab 29.3. da hätte ich Urlaub und wohl ein wenig Zeit für sowas ?!
HS000 - Clubsport Edelstahl - und die CH-MFK
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hubert_k schrieb am Sun, 20 March 2005 10:37
Hi Uwe,
wie wärs die 2. Osterwoche, also ab 29.3. da hätte ich Urlaub und wohl ein wenig Zeit für sowas ?!
Yoo...kein Problem...rufen uns zam -
Felix1 schrieb am Fri, 18 March 2005 22:51
Hi
Meld mich mal kurz um zu sagen......HS2000-Clubsport vorgeführt
War aber schon echte psychologische Kunst dahinter. Als ich nämlich reinfuhr war das erste was der Experte gesagt hat "Der TÜF-Bericht ist nichts wert die kann man nie vorführen. Was folgte würde wohl die Dateigrösse sprengen .
Was mir danach vom Cbhef dort aber gesagt wurde ist, dass das kein Präjudiz für weitere Abnahmen seien. Das heisst, jeder muss halt bei seiner MFK selber vorsprechen und dort für die nötige Überzeugung sorgen.
Ich auf jeden Fall bin haaaappy, nun muss nur noch ein neues Mittelstück her .
Gruss Felix
Hey Felix,
jetzt musst du aber schon etwas genauer werden
...der ganze Thread dient eigentlich dazu MFK-Erfahrungen zu releasen - 80% was hier gepostet wurde, ist zwar HSClubsport-verwandt, hat aber nix mit MFK zu tun.
ALSO looos, wir brauchen threadrelatet Postings & Details
Gruss
Yves -
Hi Yves
ich konnte die Anlage tatsächlich vorführen . Der einzige Mangel am TÜF-Gutachten war, dass die CH-Typenscheinnummer nicht aufgeführt war . Ansonsten war der TÜF-Bericht in Ordnung. Trotzdem glaube ich, dass nicht alle Experten das akzeptiert hätten, weil grundsätzlich ein TÜF-Gutachten in der Schweiz nichts wert ist (eine ABE wäre zwingend notwendig). Ist halt ein ganz besonders netter Mensch dieser Experte (wirklich). Den Auspuff hat er aber nur ausnahmsweise eingetragen
Sobald ich den Fz-Ausweis habe, gebe ich wieder Bescheid.
Gruss Felix -
Ah, das stimmt doch nicht... ich habs schon zig mal geschrieen was drauf sein muss, ich glaube Dein Experte war kein Experte.
Ich habs bei meinem schwarz auf weiss gesehen was alles drauf sein muss auf dem Teil, es war ein Infoblatt für die MFK's!! -
Hi Michi
was genau sollte denn drauf sein , hab das in der Suche nirgends gefunden .
Ich hab nun den Fz.Ausweis wieder per Post erhalten. Darin sind wohl die Felgen und die Federn vermerkt aber nicht der Auspuff. Auf der MFP sagte man mir, dass ich den TÜF Bericht einfach immer mitführen muss, dann sei das in Ordnung.
Wenn es ein schriftliches Infoblatt für die MFP's gibt, müsste das ja von irgendwo her kommen. Die auf der MFP müssten das ja dann auch haben. Wenn ich weiss, was das für ein Formular ist, kann ich das problemlos organisieren. Das komische ist nur, dass hier niemand davon was weiss (auch meine Kollegen Streckenposten und Experten nicht . -
Es ist ein Infoblatt was auf dem Tüv-Bericht alles stehen muss das es in der Schweiz auch gilt... ich habe es gesehen...
Es muss drauf:
- Nach welcher Norm die Laustärke gemessen wurde (70-irgendetwas)
- Nach welcher Norm der Abgasgegendruck gemessen wurde
- Für welches Auto das Blatt ist, da muss die Euro-Typenschein Nummer drauf e6*........ das heisst wiederum dass das Schweizer Auto, wenn es denn die Nummer auch auf dem Typenschild hat, das gelche wie in Deutschland ist. Somit muss die Schweizer Typenscheinnummer nicht drauf....
aber ich nehm mir fest vor das Teil nach Ostern zeigen zu gehen... muss nur noch die Schilder gravieren und aufschweissen. -
Ja ok. Meine ist auf jeden fall nun offiziel erlaubt und auch geprüft.
Ich frag mich nun aber, was alles bei der Carbonhaube draufstehen muss
Im Prinzip sollte alles was TÜF geprüft ist auch in der Schweiz zugelassen werden. Das Problem wird der Haftpflichtfall sein, wenn irgendwas passieren sollte. -
Es muss ein offizielles Blatt für jedes Teil geben, mit eben den Angaben oben drauf... von einer akkreditierten Tüv Prüfstelle.
Ja, ich freu mich schon auf die Carbonhauben Eintragung
Das Materialgutachten ist ja das eine, aber was passiert wenn der Typ nach der Bescheinugung fragt dass das Auto mit der Haube nicht lauter wird?????????
Achja, Dein Auspuff ist nicht eingetragen! Das was Du hast hab ich ja auch... -
mein auspuff ist in den Fahrzeugpapieren der MFP registriert. Ansonsten haben die Probleme mit mir . Werde ihn morgen mal anrufen und mich erkundigen.
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Was im Fahrzeugausweis steht gilt, nix anderes... -
Schon weiss, darum ich morgen gehe abklären fahre direkt vorbei und zeige mal den Ausweis vor der soll mir einen Stempel auf das TÜF Gutachten brennen. Das hat er übrigens kopiert und zu seine Akten genommen
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So, hatte nun heute telefonisch Kontakt mit diversen Angestellten unserer MFK und MFP. Leider ist der Hallenschef bereits in den Ferien und erst nach Ostern wieder zurück. Gemäss MFK muss der Auspuff nicht eingetragen werden , das heisst, jeder hier kann mit dem Teil rumfahren, er muss nur den TÜF Bericht dabei haben.
Ich weiss jetzt nur nicht wie ich das bei einer allfälligen Technischen Kontrolle auf der Strasse der Polizei erklären soll . Ausserdem habe ich für die Prüfung 50.-- Fränkli bezahlt und werde darauf bestehen, dafür wenigstens einen Stempel der MFP auf dem TÜF-Bericht zu erhalten. Diese Deppen glauben doch tatsächlich, dass ich mich damit zufrieden gebe. Die werden mich dann halt auf einem anderen Weg kennenlernen . Ich wart jetzt mal bis der Hallenchef die Ostereier gefunden hat und werde ihn danach mal angehen . -
Das wären ja tolle Neuigkeiten wenn nun seitens der Schweizer MFK die TüV Berichte anerkennt würden!
Kann mir das allerdings nur sehr schwer vorstellen! -
Sie erkennen die Tüv Berichte an, sie müssen.
Es ist überall so, auch in anderen Bereichen wird die Prüfung in einem anderen Land anerkennt wenn die Normen und die Prüfungsmethoden gleich sind und das so auf dem Prüfbericht so steht!!
Das ganze gilt nicht wenn irgend ein Tüv Hinterwälder einen Bericht schreibt:-) Der HKS Prüfbericht ist vom Tüv München, der prüft komplette Autos (Vermutlich von BMW und Audi) -
Dann sollen die in München auch gleich die Carbonhaube prüfen
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Der Michi hat recht
Ich war heute nochmals in der Prüfstation und erhielt dort die Antwort, dass der TÜF Bericht (weil so ausführlich) in Ordnung ist. Der Auspuff muss NICHT vorgeführt sondern es muss nur das Teilegutachten mitgeführt werden . Also meine Brüder Eidgenossen ....die Anlage tönt wirklich super und das Endstück kann man ja auch ein wenig abändern .
Gruss Felix -
Besten Dank für deine Mühen Felix!!!
Nun kann ich endlich mit ruhigem Gewissen die Landstrassen unsicher machen! -
Also ich habe nicht behauptet dass die Analge nicht eingetragen werden muss. Habe lediglich gesagt dass das Gutachten i.o. ist.
Ich schätze jeder Kanton macht das wieder anders weil niemand ein Plan hat
Felix: Lass Dir mindestens einen MFK Stempfel aufs Gutachten machen... -
Ich werde nicht nochmals dorthin gehen , Für mich zählt, was mir gesagt wurde. Ausserdem haben da ein paar zugehört .
Gruss Felix