S2000 Rennauto Mitfahrgelegenheit in Spa im Mai

  • Da ich in Spa fahren werde koennt ich den einen oder anderen ein paar Runden mitnehmen.

    Ich wollt ein paar Auktionen in eBay einstellen wo man auf ne Mitfahrt bieten kann.

    Das Geld wuerd ich dem Roten Kreuz spenden...

    (fuer die Flutopfer oder fuer Kinderhilfe)

    Was haltet Ihr von der Idee?! Smile

  • Also ich melde mich schon mal freiwillig. Very HappyVery Happy
    Brauchst die also nicht die Mühe machen und das bei ebay anbieten!
    Twisted Evil





    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Hi,

    Es interessiert mich auch sehr viel, und wurde die mitfahr gegen ein Bild von deinem S tauschen als Souvenir von dein Weekend.
    Ich kenn auch eine Super gutes Resto nicht weit entfern vom Rennstrecke, kann ich dir zeigen...
    Ja, ja ich bin belgier.

    Beste Grusse,

    Napo


  • Hi Michi,

    ich denk egal ob mit oder ohne eBay ist es versicherungstechnisch immer das gleiche oder?

    Der Mitfahrer muesste eh eine Verzichtserklaerung unterschreiben.

    Wie seht Ihr das?

  • Versicherungstechnisch/Rechtlich könnte es so sein:
    Wenn du eine Mitfahrt verkaufst ist es eine Personenbeförderung und folglich bräuchtest du einen Personenbeförderungsschein (wie eine Taxifahrer auch). Könnte rechtlich also ein Fahren ohne Führerschein sein???

    QuestionQuestionQuestion


  • Hi Oli,

    Rennstrecken sind im Prinzip Privatgebiet und somit gilt die STVO da nicht.

    Ich brauch ja auch keinen Fuehrerschein um da zu fahren.

    Das Auto ist ja eh nicht versichert.

    Strassenzulassungsverischerung wuerde eh auch nicht greifen.

    Aber eventuell muss ich ne extra Haftpflichtversicherung abschliessen.

    Eventuell genuegt auch dass die Mitfahrer den Haftungsausschluss unterschreiben?

    Weiss da einer Bescheid?

  • Hi Oli,

    Rennstrecken sind im Prinzip Privatgebiet und somit gilt die STVO da nicht.

    Ich brauch ja auch keinen Fuehrerschein um da zu fahren.

    Das Auto ist ja eh nicht versichert.

    Strassenzulassungsverischerung wuerde eh auch nicht greifen.

    Aber eventuell muss ich ne extra Haftpflichtversicherung abschliessen.

    Eventuell genuegt auch dass die Mitfahrer den Haftungsausschluss unterschreiben?

    Weiss da einer Bescheid?

  • Ein Haftungsausschluß ist nur so lange was Wert solange er dir keine Fahrlässigkeit anhängen kann, was bei überhöhter geschwindigkeit nicht al zu schwer sein sollte.
    Denn dann kann er dich möglicherweise trotz der Unterschrift doch am Wickel bekommen?

    Zumindest sollte diese Verzichtserklährung sehr präziese definiren um was es bei der Fahrt geht!!!

    Oliver

  • sven_th schrieb am Wed, 27 April 2005 14:07


    ...ich hab´auch noch ´ne Mitfahrgelegenheit......in meinem Accord Diesel.....durch Frankfurt.....morgens um 7.45Uhr...durch den Berufsverkehr.....hätte jemand Interesse......ist wirklich jedesmal von neuem spannend.

    Wink



    Da simmer dabei..dat is prima... Thumbs Up

    LaughingLaughingLaughing


    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • sven_th schrieb am Wed, 27 April 2005 14:07


    ...ich hab´auch noch ´ne Mitfahrgelegenheit......in meinem Accord Diesel.....durch Frankfurt.....morgens um 7.45Uhr...durch den Berufsverkehr.....hätte jemand Interesse......ist wirklich jedesmal von neuem spannend.

    Wink



    So eine "Kreuzfahrt" hat auch was! Laughing

  • stocky schrieb am Wed, 27 April 2005 13:45

    Hi Oli,

    Rennstrecken sind im Prinzip Privatgebiet und somit gilt die STVO da nicht.



    Privat sind sie wohl, aber die StVO gilt glaube ich schon!!
    Hatte nicht Soeren Rehmann mal geschrieben, daß dem so sei und die sogar ahnden, wenn einer rechts überholt?! Rolling EyesShocked

    Cool
    http://www.tf4u.com/forum/index.php?t=msg&th=7326&ri d=1123&S=4433881f4a7c02f7cd20cf9dbc1abdd0&pl_view=&a mp;start=0#msg_num_0

  • marcus_g schrieb am Thu, 28 April 2005 14:29


    Privat sind sie wohl, aber die StVO gilt glaube ich schon!!
    Hatte nicht Soeren Rehmann mal geschrieben, daß dem so sei und die sogar ahnden, wenn einer rechts überholt?! Rolling EyesShocked


    Also auf der NS vielleicht...aber sonst wär mir das neu!!! Shocked

  • oliver_f schrieb am Thu, 28 April 2005 14:41

    das war auf der Nordschleife! Und die StVO gilt nur wärend der Toristenfahrt.

    Wenn die Strecke gemietet (z.b. Rennen, Fahrertrainig, ...) wurde dann bleibt auch die StVO außen vor.



    Ich weiß!
    Aber ist das dann nicht eine Touri-Fahrt, wo stocky fahren will? Ich meine, auf einem "richtigen" Rennen wird er kaum Leute mitnehmen?! Rolling Eyes

    Das es die Nordschleife war, über die Soeren geschrieben hat, war mir auch klar. Dachte nur, daß es vermutlich auf allen deutschen Rennstrecken so sein wird. Und das ist der Knackpunkt: Spa ist nicht in Deutschland, deshalb weiß ich es nicht.

  • Nein, die Rennstrecke ist für Trainingsfahrten angemietet vom Pistenclub.
    Dort können Rennteams sowie Privatfahrer(innen) fahren.
    Es wird nur in 2 Gruppen unterteilt. Staßenzugelassen und Nicht zugelassen.

    Ist in Spa genauso wie am Ring oder Hockenheim oder ...

    Wink

    P.S. Bin übrigens auch da CoolCool