Hallo Leute,
So nun hab ichs an der Backe... wurde heute kontrolliert und hab etwas Stress bekommen, weil ich keine ABE für meine Scheinwerferblenden hab... hab zum Cop gemeint, diese liegt vermutlich bei mir zuhause.. hat er gemeint, am Montag nachzeigen... hat vielleicht jemand für euch eine und kann mir diese ggf. kopieren, wäre euch wirklich dankbar dafür! für den s2000
meine email rocker007@t-online.de
Scheinwerferblenden ABE
-
-
50,- bei TSS Tuning.
Mein Tip: Verspoiler deinen S damit die popelblenden net mehr bei einer Kontrolle auffallen *fg*
PS ein thread reicht! -
Ja das habe ich schon noch vor ?lost-in-emotions @ woher hast den deine front ? hettest du mir eine ABE
-
Hallo,
Suche auch das ABE Gutachten für die TSS-Tuning Scheinwerferblenden.
Als ich mir die Blenden gekauft habe, gab es noch nicht das Gutachten.
Eventuell zusammenzahlen?
franz.fellner@wh.com
Danke, Franz -
zusammen zahlen ist nicht.
wollte das auch schon machen, bekam aber mecker deshalb -
eigentlich ist das ja gar keine ABE sondern eine TÜVbestätigung die man dann nach § 21 abnehmen muss. Was aber kein Problem ist zumindest so bei mir und dem Rest hier....
Aber ne ABE???Wäre mir neu.. -
das ich es eintragen kann. eine kopieren wer mir sehr geholfen ?
-
- Offizieller Beitrag
Das ist doch immer die gleiche Diskussion.
Solche Papiere kosten Geld - TSS will auch leben. Abgesehen davon wirst Du allein mit ner Kopie nicht eintragen koennen.
Gruss,
Nick -
Hi,
Versuch es wie ich es mal gemacht habe. Ich glaube es war bei DSC (damals noch), kann aber auch TSS sein. (zu 90% aber DSC).
Ich habe ihnen ne mail geschrieben um zu fragen ob die mir nen ABE zuschicken könnten, damit ich hier beim Tüv nachfragen kann ob ich die Shark front eingetragen bekomme.Danach könnte ich die Front bei ihnen bestellen, sonst nicht. Die haben mir gleich per Post so ein ABE geschickt und ich war dann beim TüV. ( Die Front hatte ich schon lange ) -
Tyson81 schrieb am Thu, 13 October 2005 15:01
eigentlich ist das ja gar keine ABE sondern eine TÜVbestätigung die man dann nach § 21 abnehmen muss. Was aber kein Problem ist zumindest so bei mir und dem Rest hier....
Aber ne ABE???Wäre mir neu..
Für eine Eintragung nach §21 braucht man keine TÜV-Bestätigung, sondern nur für Eintragungen nach §19. Abnahmen nach §21 sind für Einzelfahrzeuge und kann nach Ermessen des Prüfers erfolgen, solange keine Auflagen der StVZO verletzt werden.
Meine Scheinwerferblenden (C-West) sind nach §21 abgenommen worden, nachdem überprüft wurde, dass das Licht nicht davon beeinträchtigt wird. -
Pipo_2000 schrieb am Thu, 13 October 2005 18:24
Hi,
Versuch es wie ich es mal gemacht habe. Ich glaube es war bei DSC (damals noch), kann aber auch TSS sein. (zu 90% aber DSC).
Ich habe ihnen ne mail geschrieben um zu fragen ob die mir nen ABE zuschicken könnten, damit ich hier beim Tüv nachfragen kann ob ich die Shark front eingetragen bekomme.Danach könnte ich die Front bei ihnen bestellen, sonst nicht. Die haben mir gleich per Post so ein ABE geschickt und ich war dann beim TüV. ( Die Front hatte ich schon lange )
Meinst du man kann denen heute noch mal mit der "Geschichte" ankommen ?