Vorübergehend stillegen

  • Für alle, die es interessiert, ich habe mich mal bei der Zulassungsstelle Hamburg erkundigt wie das mit den neuen Briefen und mit der vorübergehenden Stillegung funktioniert. Im Grunde geht es so wie früher auch: Man fährt mit Brief, Fahrzeugschein und Schildern zur Zulassungsstelle, Den Brief und den entwerteten Schein, sowie die entwerteten Schilder bekommt man wieder mit, kostet in Hamburg 6,50 EUR. Zur Wiederzulassung fährt man mit dem Auto und den angebauten Schildern direkt zur Zulassungsstelle, dabei haben muss man Personalausweis, den Brief ,eine Versicherungxsdeckungskarte und 14,50 EUR und das Auto wird wieder angemeldet. Höhrt sich eigentlich ziehmlich simpel an. Wozu also Saisonkennzeichen?


    Gruß Horst aus Hamburg

  • Nicht ganz richtig:


    Ich habe das bisher auch so gesehen und so gemacht, da mein geliebtes Kennzeichen für ein Saisonkennzeichen zu lang ist und ich nicht drauf verzichten möchte :D 8)


    Allerdings habe ich nun schon oft genug gehört, dass nach dreimaligem An- bzw. Abmeldung ein neuer Fahrzeuschein/Fahrzeugbrief benötigt wird, was eben zusätzlich kostet ... Müsste auch im Brief so drinstehen.


    Das ist wohl der Nachteil an der Sache. Ich sehe zwar keinen Sinn für die Zulassungsstelle darin, aber das wird man mir beim Abmeldung im Herbst sicher erklären...

  • Habe mich nochmal kundig gemacht ... Verstehe ich das unten geschriebene richtig, dass beim "Stilllegen" in den Papieren nichts vermerkt wird und ich dann im Frühjahr entspannt wieder anmelden kann, ohne dass ich irgendwann einen neuen Schein ausstellen lassen muss?


    Stilllegen ist nur dann der Fall, wenn der Wagen von der gleichen Person wieder angemeldet wird? Sorry, aber ich muss einfach mal dumm fragen, weil ich in einigen Wochen wohl wieder diesen schweren Gang zum Landratsamt machen muss ... und das letzte Mal habe ich "abgemeldet" und nicht stillgelegt :blush:


    Der Rest ist nachzulesen hier:


    Folgende Änderungen ergeben sich zusätzlich für den Teil II der Zulassungsbescheinigung:


    1. Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Zulassungseintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.


    2. Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen nach Stilllegung entfällt. Bei stillgelegten Fahrzeugen sind bei der Wiederinbetriebnahme bzw. Umschreibung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der bisherige Fahrzeugbrief sowie die Abmeldebescheinigung vorzulegen.

  • Abmelden und Stillegen ist eigentlich das geiche, man geht hin, der Schein wird entwertet, der Stempel von den Nummernschildern gekratzt und man darf nicht mehr fahren,der Diebstahlschutz bleibt durch die letzte Versicherung erhalten, man kann das Auto dann jeder Zeit wieder mit den alten Kennzeichen anmelden. Es kann aber auch jemand anders , z.B.bei Verkauf, wieder anmelden. Wenn das ganze im gleichen Verwaltungsbezirk passiert, wird das vorhandene Kennzeichen weiterbenutzt. Ist der Tüv, ich glaube über ein halbes Jahr abglaufen, muß das Fahrzeug zum " Baurat". Zu beachten ist auch, das nach einem halben Jahr ohne angemeldetem Auto der Schadenfreiheitsrabatt flöten ist.
    Es gibt aber auch ein endgültiges Abmelden, wenn man sein Auto z.B. verschrotten will, dann wird der Brief ungültig gemacht und niemand kann das Auto ohne größeren Aufwand wieder anmelden.

  • Abgemelden gibt es 'nicht' das ist nur Umgangssprachlich im gebrauch.



    Und Stillgelegen kann man ein KFZ auf 2 Arten:


    Vorübergehende Stilllegung - das entspricht den umganssprachlichen 'Abmelden' und ist gedacht wenn das KFZ wieder angemeldet werden soll.


    Stillegung: Der Wagen wird endgültig aus den Verkehr gezogen z.B. Verschrottung oder verkauf ins Ausland.

  • So, und nun nochmal für mich, denn so klar ist mir das immer noch nicht:


    Wenn ich meinen S "vorübergehend stilllege" und im Frühjahr wieder anmelde, wird dies nicht in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt, so dass nach mehrmaligem Stilllegen auch keine neue Bescheinigung erforderlich ist??? :roll:


    Ich will nur vermeiden, dass ich durch das An- und Abmelden dauernd eine neue Bescheinigung bezahlen muss.

  • Früher kam ein Stempel in den Brief und man bekam einen blauen Zettel zum wiederanmelden mit, wie es nun beim neuen Brief ist weiß ich auch noch nicht, auf jeden Fall ist lt. Aussage des Straßenverkehrsamtes kein neuer Brief erforderlich, was die Gebühren niedrieg hält.
    Gruß Horst

  • Früher war das Abmelden mit der Entwertung (Ecke abschneiden) verbunden. Zu Verschrottung wurde so etwas gemacht. Die Folge war, wenn man ein solches Fahrzeug wieder zulassen wollte, mußte beim TÜV eine Vollgutachten erstellt werden und ein neuer Brief bei der Zulassungsstelle. Auch wenn ein Fahrzeug länger als 12 Monate stillgelegt war, wurde ein Vollgutachten entsprechend einem abgemeldeten Fahrzeug nötig.


    Wie sich die Sache heute verhält weiß ich nicht, ich denke aber gleich.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014