OT: Verbindlichkeit von Angeboten

  • Hallo, ich habe von einer Firma ein Angebot ueber ein Produkt bekommen was normalerweise ueber 10000 Euro kostet welches die aber fuer weniger als die Haelfte ausgeschrieben haben.


    Im Angebot steht ausdruecklich


    Bindefrist: Wir halten uns 4 Monate an dieses Angebot gebunden.


    Wie siehts aus, kann ich auf den Preis bestehen?

  • Zitat

    Original von nacho-man
    Wenn die sich nicht daran halten, ist das unlautere Werbung und das ist in Deutschland verboten.


    Ob das Eine das Andere aufhebt, werden im Streitfall die richter entscheiden müssen. Aber meistens geht das zugunsten des Klägers aus. War bei uns in der Firma genau so.


    Grüsse,
    Olli


    Ja das Angebot ging ja nur an mich, ich hatte ja um ein Angebot gebeten.

  • Das Eine hebt nicht das andere auf.


    Die AGB sind allgemeine Bedingungen. Das persönliche Angebot, dass Du bekommen hast, ist bindend für den Verkäufer.


    Der Verkäufer gibt eine Anfrage an Dich weiter ("gesetzl. Anfrage" in dem Sinne, ob Du es zu dem Preis kaufen willst). Du bestätigst seine Anfrage.


    In dem Moment, wo ihr euch über einen Preis einig seit, macht er Dir das Angebot es zu kaufen. Du nimmst es an. Es ist rechtlich korrekt.


    Wenn er Dir ausdrücklich geschrieben hat, dass der Preis 4 Monate bindend ist, dann überschreibt das seine AGBs.


    Somit brauchste Dir keine Sorgen zu machen.


    AGBs haben nicht so einen großen Stellenwert. Ich mach euch ein Beispiel.
    Firma A schickt Firma B eine Auftragsbestätigung mit ihren AGBs. Fima B hat aber in ihrer Bestellung ihre AGBs bereits genannt. Nehmen wir an, dass die beiden völlig verschiedene AGBs haben. Welche sind nun rechtsgültig???


    Ich mach mal ein Spiel draus...weiß es einer??? :D

    MY 2003, New Indy Pearl Yellow, OZ Superlegerra III 18", H&R Gewindefahrwerk, Nippon 4 Rohr Auspuffanlage, Kenwood KDC 9080R, Hifonics ZX6400, Hifonics ZS-12, GFK Kofferraummulde,


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  • @ Stocky: Sein Angebot ist definitiv für vier Monate gültig. Da kann er sich auch nicht rausreden. Solange Du innerhalb dieser Frist bist, sollte das kein Problem sein.
    Ausnahme: MwSt-Erhöhung. Die wird er anpassen, sein Netto-Preis ist für vier Monate fest.


    @ LL Cool J: Die der Firma B, da mit Annahme der Bestellung durch die Firma A die AGB der Firma B akzeptiert wurden (wenn sie dabei waren und ein entsprechender Hinweis auf der Bestellung war à la "wir bestellen hiermit zu unseren AGB ... ")


    ;)
    Roboduck


  • F A L S C H --> sowohl die Antwort, als auch die Erklärung :thumbdown:

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  • Nein.... war ja nicht böse gemeint...das war auf die Erklärung bezogen...


    Für Dich persönlich kriegste den hier :thumbup: Ok? ;)

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  • OK, den finde ich viel besser. :D
    Nein, alles klar. Nur keine Sorge. und danke natürlich! :nod:


    Dann bin ich mal gespannt, was richtig wäre. Vielleicht BGB... aber da sollen erstmal andere raten.

  • Genau, weiter gehts....wer hat 'ne Antwort

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  • Sieht wohl so aus, als ob es keiner wüsste...


    Die Antwort:


    Es gelten immer die AGBs, des zuletzt versandten Dokuments. D.h. der der zuletzt was schriftliches bezüglich der AGBs macht, dessen gelten!

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  • Zitat

    Original von LL Cool J...der der zuletzt was schriftliches bezüglich der AGBs macht, dessen gelten!


    Solange diesen nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich wiedersprochen wird gelten die zuletzt gesendeten AGBs als akzeptiert..... :roll:


    Lustig wird's erst dann, wenn nach Beginn der Leistungserbringung / nach der Lieferung erst noch zusätzlich eine Bestellung versendet wird in der dann wiederum die AGBs der anderen Firma als Vertragsbestandteil genannt sind. Ist - zumindest in meinem Bereich - üblich, da sich Prozesse dank ERP-Systemen gerne etwas verschleppen.... :roll:


    LL sag was... :twisted:


  • Eine zusätzliche Bestellung ist eine neue Bestellung, die wiederrum eine eigene Auftragsbestätigung bekommt. Wirkt sich also nicht auf den vorherigen Auftrag aus.


    Oder meinste, wenn z.B. ne Firma 10000000 Feuerzeuge bestellt und später noch eins mehr will :lol:

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  • Ich würde auch meinen dass ein Angebot verbindlich ist. Wir hatten ein Angebot für das Abreissen ein hölzernen Trennwand und den Aufbau einer Trennwand aus Bimsblöcken.


    Als nach 18 Monaten (!!!!!!!!! 8o) unerwartet die Rechnung kam (das ganze geliehene Geld war schon ausgegeben ) stand unter "Unerwartet" ein Tür für 109€ welcher auf dem Kostenvoranschlag nicht erwähnt war.


    In einer Trennwand ist doch immer eine Tür und ein Tür braucht einen Türsturz.


    Also Rechnung zurückgeschickt mit dem Argument dass so eine erfahrene Baufirma diesen Türsturz wohl vergessen hat und ich auch nicht gewillt bin ihn zu bezahlen.


    2 Tage drauf hatten wir eine neue Rechnung mit einer Entschuldigung ;), die ich aber bezahlen musste. :(