Fahrzeug im Ausland kaufen! Temp Zulassung ?!

  • Wenn ich ein Auto Spanien kaufen will.

    Gib es bei Zulassungsamt eine temporaere Zualssung mit der ich das Auto ueberfuehren kann?!

    Wie lange ist diese gueltig?



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • in D kannst Du das Auto während der Überführung über den ADAC versichern. Aber mit dem Hänger abholen ist normalerweise einfacher.

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    viele Grüße

    Sebastian

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  • Zitat

    Original von chouca
    in D kannst Du das Auto während der Überführung über den ADAC versichern. Aber mit dem Hänger abholen ist normalerweise einfacher.

    Danke ;) ABER es ist in Spanien und 2000km Haenger will ich auch nicht fahren!

    Somit waeren wir wieder bei meiner Anfangsfrage

    oder gilt diese ADAC Versicherung auch fuer Spanien/Frankreich dann?



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • Hier findest du alle Infos:
    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/…D84#atcm:8-3892

    Überführung nach Deutschland

    Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.

    Ich bin unterwEvo IX

    Einmal editiert, zuletzt von qp (2. März 2007 um 09:46)

  • Shit, die Anfrage hätte ich mal früher lesen sollen, war gerade vorhin auf der Zulassung. Dann hätte ich da für dich nachgefragt.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.