Ich weiß reichlich spät, aber ich muss zugeben dass ich auf den vor einigen Monaten von mir selbst eröffneten Thread soeben wieder gestoßen bin.
Hab somit bemerkt, dass ich euch noch ein Feedback schuldig bin :?, was die Eintragung des 57i Kits Gen. II betrifft.
Vor dem Einbau des Kits ging mit der Kopie des Gutachtens zum TÜV-Prüfer meines Vertrauens (der hat mir übrigens schon so einiges eingetragen).
Seine ersten Worte waren: 'Oh ein österreichisches Gutachten, da sind einige wieder zurückgezogen worden. Ich hoffe für dich, dass das nicht auch dabei war.'
Er hatte nicht allzu viel Zeit in seinen schlauen Programmen nachzusehen (und da scheint es mehrere Programme zu geben), ob es für das Kit ein Gutachten für den S gibt bzw. ob das von mir vorgelegte Gutachten noch gültig sei.
Wegen Zeitmangel fand er nichts, was die Gültigkeit meines Gutachtens in Frage stellen würde. Er willigte einer Eintragung also ein.
Nachdem ich das Kit (nach leichten Schwierigkeiten mit dem kleinen Leitungssatz) eingebaut hatte, fuhr ich also wieder zum TÜV.
Mein TÜV-Prüfer erwartete mich mit folgenden Worten: 'Ich hab dann letztens doch noch was gefunden. Das von dir mitgebrachte Gutachten aus österreich wurde zurückgezogen.'
Ich (natürlich völlig ahnungslos :]) erwiderte nur: 'Was mach ich jetzt, nun hab ich das Kit schon eingebaut!'
Seit dem hab ich ein schön fein, säuberlich eingetragenes 57i Kit der 2ten Generation.
Ende gut, alles gut!